Wann meldet sich die Führerscheinstelle wegen der MPU?
Wann sich die Führerscheinstelle wegen der MPU meldet, hängt an einer Frage: Hast du deine Fahrerlaubnis noch, oder hat ein Gericht sie dir entzogen?
Hast du sie noch, schreibt dir die Führerscheinstelle von sich aus. Nach unserer Erfahrung kommt der Brief meist innerhalb von ein bis sechs Monaten, nachdem der Behörde dein Fall vorliegt. Läuft gegen dich ein Strafverfahren, in dem die Entziehung möglich ist, kommt erfahrungsgemäß bis zum rechtskräftigen Abschluss keine MPU-Anordnung wegen derselben Tat.
Hat ein Gericht die Fahrerlaubnis entzogen, schreibt dir wegen der MPU niemand von allein. Die MPU-Anordnung kommt erst, wenn du selbst die Neuerteilung beantragst.
Daraus ergeben sich drei Lagen. In jeder kannst du die Wartezeit nutzen, und genau dort entscheidet sich, wie schnell du wieder fährst. Alle weiteren Themen rund um die MPU stehen in der Ratgeber-Übersicht.
Ein Fahrverbot ist keine Entziehung: Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen, du darfst nur vorübergehend nicht fahren (§ 44 StGB). Wer ein Fahrverbot hat, steht in Lage 1 oder 2. Wer noch keine Fahrerlaubnis hatte und nur eine Sperre bekommen hat, bekommt eine MPU-Anordnung erst nach eigenem Antrag auf eine Fahrerlaubnis.
Ob in deinem Fall überhaupt eine MPU kommt, hängt vom Anlass ab, etwa ab 1,6 Promille oder bei wiederholten Fahrten unter Alkohol. Einzelheiten stehen im Ratgeber MPU wegen Alkohol: wann die Behörde sie anordnet.
Wie erfährt die Führerscheinstelle von deinem Fall?
Die Führerscheinstelle erfährt von deinem Fall auf drei Wegen: über die Polizei, über die Justiz und über das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt.
Die Polizei meldet der Fahrerlaubnisbehörde, was aus ihrer Sicht auf ein dauerhaftes Problem mit deiner Fahreignung hindeutet (§ 2 Abs. 12 StVG). Dafür braucht es kein Urteil.
Gerichte und Staatsanwaltschaften teilen der Führerscheinstelle in Strafsachen, in denen die Entziehung in Betracht kommt, eine vorläufige Entziehung und den Ausgang des Verfahrens mit. Auch aus einem Strafverfahren ohne Fahrt, etwa wegen Drogenbesitzes, kann die Justiz Tatsachen melden.
Das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt speichert rechtskräftige Entscheidungen, und die Führerscheinstelle fragt es vor jeder Neuerteilung ab (§ 22 Abs. 2 FeV).
Allein machbar: Heb jedes Schreiben auf, vom Anhörungsbogen bis zum Strafbefehl.
Warum kommt während des Strafverfahrens kein MPU-Brief?
Solange das Strafverfahren läuft, darf die Führerscheinstelle den Vorfall nicht für eine eigene Entziehung heranziehen (§ 3 Abs. 3 StVG). Nach unserer Erfahrung kommt in dieser Zeit deshalb keine MPU-Anordnung wegen derselben Tat.
Das gilt auch dann, wenn ein Gericht die Fahrerlaubnis schon vorläufig entzogen hat und dein Führerschein beschlagnahmt ist. Wer vorläufig ohne Führerschein ist, bleibt Inhaber der Fahrerlaubnis. Erloschen ist sie erst mit der Rechtskraft des Urteils (§ 69 Abs. 3 StGB).
Hier liegt eine mögliche Verwechslung: Wer sich nach der Beschlagnahme schon für „entzogen“ hält, plant mit einer Sperre, die noch gar nicht feststeht.
Erst der rechtskräftige Abschluss entscheidet, welcher Weg folgt. Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, erlischt sie, und ab dann kommt die MPU-Anordnung erst nach deinem eigenen Antrag auf Neuerteilung. Entzieht das Gericht nicht, kann die Führerscheinstelle danach selbst eine MPU anordnen, ist dabei aber an die Feststellungen des Urteils gebunden (§ 3 Abs. 4 StVG).
Für die Zeit des Strafverfahrens gilt eine klare Arbeitsteilung: Der Anwalt führt das Strafverfahren, die psychologische Vorbereitung läuft parallel und wartet nicht auf das Urteil.
Allein machbar: Lass dir nach Abschluss des Verfahrens bestätigen, wann die Entscheidung rechtskräftig wurde. Mit diesem Datum beginnt eine Sperre (§ 69a Abs. 5 StGB), du brauchst es für jede weitere Planung.
Wann kommt der Brief, wenn kein Entzug im Raum steht?
Steht keine gerichtliche Entziehung im Raum, kann der MPU-Brief der Führerscheinstelle jederzeit kommen, auch während das Bußgeld- oder Strafverfahren noch läuft. Eine Sperrwirkung wie im Strafverfahren mit möglicher Entziehung gibt es in dieser Lage nicht.
Typische Fälle sind eine zweite Fahrt mit 0,5 Promille oder mehr als Ordnungswidrigkeit, eine zweite Fahrt unter Cannabis oder ein Strafverfahren ohne Fahrt, etwa wegen Drogenbesitzes, nach dem die Behörde ein ärztliches Gutachten anordnen kann (§ 14 FeV). Welche Anlässe im Einzelnen dazu führen, steht im Ratgeber darüber, wann die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU wegen Alkohol anordnet.
In den Fällen, die wir begleiten, meldet sich die Führerscheinstelle meist innerhalb von ein bis sechs Monaten, nachdem ihr der Fall vorliegt. Auf die Woche genau kann das niemand vorhersagen, auch wir nicht. Eine Frist, binnen derer die Behörde nach einer Meldung handeln muss, gibt es nicht.
Bei harten Drogen kann die Führerscheinstelle auch ohne MPU-Anordnung direkt entziehen, wenn für sie die Nichteignung feststeht (§ 11 Abs. 7 FeV). Ob das so kommt, hängt vom Einzelfall ab. Entzieht sie, kommt die MPU wie nach einer gerichtlichen Entziehung erst auf deinen Antrag auf Neuerteilung, allerdings ohne gerichtliche Sperre und damit ohne das Sechs-Monats-Fenster.
Wer die Fahrerlaubnis noch hat, bekommt mit dem Brief eine kurze Frist, erfahrungsgemäß vier bis acht Wochen. Eine Verlängerung wird bei bestehender Fahrerlaubnis erfahrungsgemäß fast nie gewährt. Die Monate vor dem Brief sind deshalb die Zeit, in der du Nachweis und Vorbereitung in Ruhe planen kannst.
Ob ein Nachweis nötig ist, lässt sich nur am konkreten Fall einordnen.
Warum schickt dir nach dem Entzug niemand eine MPU-Anordnung?
Hat ein Gericht deine Fahrerlaubnis entzogen, ist sie mit der Rechtskraft erloschen. Für die Führerscheinstelle bleibt dann nichts mehr zu entziehen. Die MPU-Anordnung kommt deshalb erst nach deinem Antrag auf Neuerteilung. Ohne Antrag gibt es keine Anordnung und keine Begutachtung.
Die Führerscheinstelle erfährt dabei in der Regel sogar das Ende deiner Sperre. Gerichte und Staatsanwaltschaften teilen ihr den Ausgang des Verfahrens mit, bei einer Sperre samt dem Zeitpunkt, zu dem sie abläuft (Mitteilungen in Strafsachen, Nr. 45). Den Antrag stellst trotzdem du.
Das Ende der Sperre gibt dir den Führerschein nicht zurück. Die Sperre legt nur fest, ab wann eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Wer am Tag nach dem Sperrende auf Post wartet, wartet auf einen Brief, der ohne seinen Antrag nicht kommt.
Den Antrag kannst du frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperre stellen (§ 20 Abs. 4 FeV). So lange braucht die Führerscheinstelle erfahrungsgemäß, um den Antrag zu bearbeiten: rund drei Monate bis zur MPU-Anordnung. Die Frist darin legt sie selbst fest.
Der Antrag liegt bei dir, und damit auch der Zeitpunkt, an dem die Uhr der Behörde zu laufen beginnt.
Allein machbar: Lies das Sperrende aus deinem Urteil oder Strafbefehl ab. Die Sperre beginnt mit der Rechtskraft, das Datum bestätigen dir das Gericht oder dein Anwalt. Von diesem Tag an zählst du die Monate. War die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen, kann diese Zeit teilweise angerechnet werden (§ 69a Abs. 5 StGB), im Zweifel fragst du deinen Anwalt.
Wann stellst du den Antrag, damit keine Zeit verloren geht?
Den richtigen Termin für den Antrag auf Neuerteilung findest du, wenn du rückwärts rechnest, vom frühesten Begutachtungstermin zum Antragsdatum. Vier Schritte, am Ende steht ein Datum.
Schritt 1: Nachweisdauer klären. Brauchst du einen Abstinenznachweis, ist der früheste sinnvolle Begutachtungstermin dessen Ende, nicht das Ende der Sperre. Die Dauer liegt meist zwischen 6 und 15 Monaten und folgt aus der Einordnung deines Falls. Unabhängig davon sollten zwischen Tat und Begutachtung mindestens sechs Monate liegen. Diese Zeit zählt ab der Tat, die Sperre dagegen ab der Rechtskraft. Welche Dauer für dich gilt, lässt sich früh klären, und je früher der Nachweis läuft, desto früher steht dein Termin.
Schritt 2: Behördenvorlauf abziehen. Den Antrag stellst du erfahrungsgemäß rund drei Monate vor dem geplanten Begutachtungstermin, so lange braucht die Behörde bis zur Anordnung. Läuft ein Abstinenznachweis, frühestens drei Monate vor dessen Ende.
Schritt 3: Gegen das Sperrende prüfen. Das errechnete Datum darf nicht mehr als sechs Monate vor dem Ende der Sperre liegen, früher nimmt die Behörde den Antrag nicht an.
Schritt 4: Frist der Anordnung einplanen. Die Anordnung setzt dir eine Frist, die Länge legt die Behörde fest. Bis dahin müssen Nachweis und Vorbereitung abgeschlossen sein.
Eine typische Falle ist, das Sperrende als Starttermin zu nehmen: Wer erst dann mit dem Nachweis beginnt, hängt die gesamte Nachweisdauer hinten an. Die zweite Falle ist der verfrühte Antrag. Er erzeugt eine Frist, die sich ohne fertigen Nachweis nicht halten lässt, und dann wird ohne Fristverlängerung die Behördengebühr erneut fällig.
Schritt 3 kannst du allein rechnen. Schritt 1 nicht, denn welche Nachweisdauer für dich gilt, ergibt sich erst aus der Einordnung deines Falls. Welche Papiere zum Antrag gehören, steht im Ratgeber darüber, welche Unterlagen der Antrag auf Neuerteilung braucht.
Die MPU-Anordnung der Führerscheinstelle legt Fragestellung und Frist fest, und an beiden richtet sich deine Vorbereitung aus.
Grundlage für Fragestellung, Frist, Einsicht und die Folge der Nichtvorlage ist § 11 Abs. 6 und 8 FeV. Mit welchen Beträgen du rechnen musst, steht im Ratgeber zu den Kosten der MPU. Allein machbar: Trag die Frist sofort in deinen Kalender ein. Wie es danach bis zum Untersuchungstag weitergeht, steht im Ratgeber darüber, wie es nach der Anordnung bis zur Begutachtung weitergeht.