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8. Oktober 202613 Min.

Kontrollierter Cannabiskonsum und MPU: Regeln und Nachweis

Geht die MPU nach Cannabis auch mit kontrolliertem Konsum?

Seit der Legalisierung fragen sich viele, ob sie für die MPU wirklich ganz aufhören müssen. Die Beurteilungskriterien sagen: nicht in jedem Fall. Wer reinen Cannabiskonsum ohne Abhängigkeit und ohne fortgeschrittene Problematik hat, kann auch mit moderatem, vom Fahren sicher getrenntem Konsum zur Begutachtung gehen. Den reduzierten Konsum bei Alkohol, das kontrollierte Trinken, erklärt der Ratgeber MPU ohne Abstinenz.

Der leichtere Weg ist das nicht. Kontrollierter Cannabiskonsum wird in der Praxis bisher so gut wie nicht umgesetzt, weil es noch viele offene Fragen und zu wenig Regelungen gibt. Wer diesen Weg geht, unternimmt erst einmal einen Versuch. Der Verzicht bleibt der sicherere Weg, ausgeschlossen ist der kontrollierte Konsum damit aber nicht.

So lesen wir die Beurteilungskriterien: Der geänderte Konsum muss zur Begutachtung mindestens sechs Monate bestehen, davon mindestens die letzten drei bis vier Monate nachgewiesen. In unserer Praxis ist das der Regelfall. Geprüft wird vor allem, ob du Konsum und Fahren mit einem Plan trennst statt nach Gefühl. Mit den Änderungen von Fahrerlaubnis-Verordnung und Straßenverkehrsgesetz im Jahr 2024 ist die Schwelle für eine MPU zudem angehoben, mit höherem Grenzwert und einer MPU in der Regel erst nach der zweiten Fahrt. Wer zur MPU muss und diesen Weg trotzdem gehen will, braucht vor allem eine genaue Einordnung vor dem Start. Im Beratungsgespräch und im ersten Gespräch mit deinem Psychologen ordnen wir in einem eigenen diagnostischen Gespräch ein, welcher Weg zu dir passt. Die verbindliche Einordnung trifft die Begutachtungsstelle.

Kontrollierter Cannabiskonsum in sechs Sätzen

  • Kontrollierter Konsum kommt nur ohne Abhängigkeit und fortgeschrittene Problematik infrage, Mischkonsum mit anderen Drogen schließt ihn aus, außer er war eine Ausnahme.

  • Kontrolliert heißt ein risikoarmer, niederfrequenter Konsum in einzelnen Konsumeinheiten mit mehrtägigen Pausen und nicht zusammen mit Alkohol.

  • Der Kern der Prüfung ist das Trennen von Konsum und Fahren nach einem festen Plan.

  • Der geänderte Konsum muss mindestens sechs Monate bestehen, bei längerer Konsumgeschichte länger.

  • Nachgewiesen werden davon mindestens die letzten drei bis vier Monate, per Haar (3 cm, rund drei Monate) oder Blut (drei Analysen in vier Monaten).

  • In der Praxis wird kontrollierter Konsum bisher so gut wie nicht umgesetzt, der Verzicht ist der sicherere Weg.

Ob dieser Weg für dich offen ist, klären wir mit dir

Ob kontrollierter Konsum für dich überhaupt zur Prüfung steht, hängt an deiner Vorgeschichte. Im kostenlosen Erstgespräch klopfen wir ein paar Eckdaten ab und vereinbaren den Termin für das Kennenlerngespräch. Dort ordnen wir ein, welcher Weg zu deiner Vorgeschichte passt. Im Beratungsgespräch und im ersten Gespräch mit deinem Psychologen ordnen wir in einem eigenen diagnostischen Gespräch genauer ein, welcher Weg zu dir passt, damit du mit einer angemessenen Einschätzung und der passenden Nachweiszeit in die Begutachtung gehst. Die verbindliche Einordnung trifft die Begutachtungsstelle. Du musst am Telefon nichts erzählen, was du noch nicht erzählen willst. Ruf uns an unter 0234 606 19 888, Montag bis Freitag von 10 bis 20 Uhr, oder vereinbare ein Erstgespräch.

Für wen kommt kontrollierter Cannabiskonsum infrage?

Kontrollierter Cannabiskonsum kommt nur infrage ohne Abhängigkeit, ohne fortgeschrittene Drogenproblematik und ohne Mischkonsum mit anderen Drogen. Mischkonsum schließt diesen Weg aus, außer der Konsum anderer Drogen war eine Ausnahme. Die Beurteilungskriterien beschreiben diese Einordnung als Drogengefährdung (D 3). Vorausgesetzt ist sie für den kontrollierten Konsum aber nicht: Hast du schon früher risikoarm konsumiert und fällst in keine der Stufen, musst du die Kriterien zum Trennen von Konsum und Fahren (D 4) ebenso vollständig erfüllen. Auf die anderen Drogen verzichtest du nachweislich, kontrolliert sein kann nur der Cannabiskonsum.

Nach einer Abhängigkeit verlangt die Fahrerlaubnis-Verordnung Abstinenz, bei einer fortgeschrittenen Drogenproblematik (D 2) verlangen die Beurteilungskriterien ebenfalls Verzicht.

Hohe Befundwerte sind ein Hinweis, mehr nicht, es zählen alle Merkmale zusammen. Akte und Berichte sind ein erster Anhaltspunkt. Im Beratungsgespräch und im ersten Gespräch mit deinem Psychologen ordnen wir in einem eigenen diagnostischen Gespräch ein, welcher Weg zu dir passt. Die verbindliche Einordnung trifft die Begutachtungsstelle, aus Akte, Befunden, ärztlicher Untersuchung und psychologischem Gespräch zusammen. Wo die Grenze zur fortgeschrittenen Problematik verläuft, erklärt der Ratgeber zu den Kriterien zu Drogengefährdung und Trennverhalten im Detail. Die übrigen Themen finden sich unter alle Ratgeber zur MPU nach Anlass und Verfahren.

Was spricht in deiner Vorgeschichte für oder gegen diesen Weg?

Woran du es festmachst

Was das für dich bedeutet

Nur Cannabis, andere Drogen höchstens als Ausnahme.

Mischkonsum mit anderen Drogen schließt kontrollierten Konsum aus. Wiederholter Konsum höher suchtpotenter Drogen schließt die Drogengefährdung in der Regel aus.

Du hast auf negative Folgen schon einmal selbst reagiert.

Etwa mit einer Pause oder Reduktion. Das spricht für eine Gefährdung (Kriterium D 3.3 K).

Kein mehrfach wöchentlicher bis täglicher Konsum über längere Zeit.

Dieses Muster ist ein Merkmal der fortgeschrittenen Problematik (Kriterium D 2.4 N), dann gilt Verzicht.

Kein Cannabis zusammen mit Alkohol.

Risikoarm heißt, Cannabis nicht gleichzeitig oder zeitnah mit Alkohol zu nehmen.

Cannabis war nicht dein festes Mittel gegen Belastung.

Konsum, um emotionale Dauerbelastungen zu verändern, zählt zur fortgeschrittenen Problematik.

Du kannst konkret darlegen, wie du risikoarm konsumieren willst.

Dazu gehört auch, wie du diesen Vorsatz im Alltag umsetzen willst (Kriterium D 3.5 N).

Das ist ein Selbstabgleich, keine Einordnung. Die trifft die Begutachtungsstelle, Ärztin oder Arzt und Psychologin oder Psychologe gemeinsam, aus Akte, Befunden, ärztlicher Untersuchung und psychologischem Gespräch. Akte und Berichte sind dafür nur ein erster Anhaltspunkt. Die Beurteilungskriterien rechnen damit, dass Betroffene ihren Konsum beschönigen oder verharmlosen (Kapitel C.1). Deshalb zählt die Einordnung der Stelle, nicht die eigene. Ordnet die Stelle eine fortgeschrittene Problematik ein, zählen deine Monate nicht als Verzicht, und das Gutachten ist trotzdem bezahlt. Was das für dich heißt: Mit dieser Einschätzung bist du nicht allein. Bevor du startest, ordnen wir im Beratungsgespräch und im ersten Gespräch mit deinem Psychologen in einem eigenen diagnostischen Gespräch ein, welcher Weg zu dir passt. Erst- und Kennenlerngespräch kosten nichts.

Was heißt „kontrolliert“ bei Cannabis?

Kontrolliert heißt bei Cannabis nicht „weniger als früher“, sondern ein risikoarmer, niederfrequenter Konsum nach festen Regeln. Die Beurteilungskriterien verlangen, dass du dein Konsumverhalten im Sinne eines risikoarmen moderaten Konsums geändert hast und es dauerhaft beibehalten kannst (Kriterium D 3.5 N).

Die Kriterien beschreiben das genau:

  • Einzelne Konsumeinheiten mit Pausen. Zwischen den Konsumzeitpunkten liegt „jeweils eine mehrtägige Pause“, damit sich THC nicht anreichert und zeitversetzt ins Blut zurückgelangt.
  • Moderate Einzelmengen und kein Alkohol dazu.
  • Nachwirkung ernst genommen. Dass du dich nicht mehr berauscht fühlst, heißt nicht, dass die Wirkung vorbei ist. Eine Fahrentscheidung nach diesem Gefühl werten die Kriterien als Gegenanzeige.

Konkrete Mengen nennen wir hier bewusst nicht, eine Zahl ohne Blick auf deinen Fall wird als Freibrief gelesen. Entscheidend ist, ob dein Muster planbar genug ist, um Konsum und Fahren sicher zu trennen.

Warum ist das Trennen von Konsum und Fahren der Kern?

Das Trennen ist der Kern, weil die Fahrerlaubnis-Verordnung den Cannabismissbrauch genau darüber bestimmt. In Alltagssprache: Missbrauch heißt, Konsum, der noch wirken kann, und Fahren nicht sicher auseinanderzuhalten. Im Wortlaut: „Das Führen von Fahrzeugen und ein Cannabiskonsum mit nicht fernliegender verkehrssicherheitsrelevanter Wirkung beim Führen eines Fahrzeugs können nicht hinreichend sicher getrennt werden.“ (Anlage 4 Nummer 9.2.1). Nicht der Konsum an sich war das Problem, sondern die fehlende Trennung.

Nach Beendigung des Missbrauchs bejaht die Verordnung die Eignung, „wenn die Änderung des Cannabiskonsumverhaltens gefestigt ist“ (Anlage 4 Nummer 9.2.2).

Die Begutachtungsleitlinien 2026 verlangen dafür Trennvermögen und Trennbereitschaft. Die Trennbereitschaft setzt voraus, „dass die erforderlichen Wartezeiten zwischen Cannabiskonsum und Verkehrsteilnahme eingehalten werden“. Eine Wartezeit in Stunden nennen wir nicht. Die Beurteilungskriterien verlangen deutlich längere Wartezeiten nach größeren Mengen, an aufeinanderfolgenden Tagen und bei essbaren Formen (Kriterium D 4.3 N). Welche Grenzwerte gelten, erklärt der Ratgeber zum THC-Grenzwert am Steuer und wann die Behörde eine MPU anordnet.

Was sagen die Begutachtungsleitlinien 2026 wörtlich zum kontrollierten Konsum?

„War die Voraussetzung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht gegeben, so kann sie nur dann als wiederhergestellt gelten, wenn künftig keine Teilnahme am Straßenverkehr unter einem die Verkehrssicherheit beeinträchtigenden Cannabiseinfluss zu erwarten ist und die Verkehrsteilnahme sich an den rechtlich geltenden Grenzwerten ausrichtet.

Dies ist bei vorangegangenem riskanten Konsumverhalten in der Regel der Fall, wenn das riskante Konsumverhalten beendet und die Änderung des Konsumverhaltens gefestigt ist oder wenn Cannabisabstinenz eingehalten wird.“ […]

„Wird bei einer weniger ausgeprägten Problematik eine Einstellungs- und Verhaltensänderung geltend gemacht, sodass nun ein Konsummuster vorliegt, das eine Trennung von beeinträchtigendem Konsum und Verkehrsteilnahme möglich erscheinen lässt, muss sich dieses ebenfalls bereits über einen längeren Zeitraum bewährt haben und gegenüber ungünstigen Einflüssen stabil sein.“

Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, Kapitel 3.13.2.2 Cannabismissbrauch, Heft M 115, Stand 19.08.2026, Seite 79 Quelle

In Alltagssprache: Der geänderte Konsum muss sich über längere Zeit bewährt haben und auch in schwierigen Phasen halten.

Wie sieht Trennen im Alltag konkret aus?

Trennen heißt im Alltag: Die Entscheidung gegen das Fahren fällt vor dem Konsum, nicht danach. Die Beurteilungskriterien verlangen eine vorausschauende, konkrete Verhaltensplanung und ein Mobilitätsverhalten, das der Trennung nicht im Weg steht (Kriterium D 4.4 K). Ein Plan, der am Abend nach Gefühl entschieden wird, trägt nicht.

Woran eine fehlende Trennung erkannt wird, zeigen die Gegenanzeigen der Beurteilungskriterien: Die Fahrentscheidung hängt am Gefühl, nicht mehr berauscht zu sein, oder das Auto fährt zum Treffen mit, verbunden mit dem bloßen Vorsatz, es notfalls stehen zu lassen. Die einzelnen Kriterien zum Trennverhalten erklärt der oben verlinkte Ratgeber zu den Drogen-Hypothesen.

Tragfähig ist, was ohne Gefühl funktioniert. Wenn du Konsum planst, steht das Auto für diesen Anlass nicht zur Wahl, und der Heimweg ist vorher geklärt (Kriterium D 4.4 K). Als Berufskraftfahrer oder im Bereitschaftsdienst verzichtest du rechtzeitig davor und währenddessen völlig auf Cannabis (Kriterium D 4.2 N).

Die Frage nach dem Ernstfall zielt auf den Moment, in dem Regel und Bequemlichkeit kollidieren. Nach dem Konsum erwarten die Kriterien, dass du „auch unbequeme oder kostspielige Alternativen“ in Kauf nimmst: „Übernachten am Konsumort, lange Fußwege, warten auf den Nachtbus, Taxi rufen“ (Kriterium D 4.4 K, Indikator 7). Wer eine eigene Situation nennen kann, in der er wegen des Autos verzichtet hat, liefert, was das Kriterium sucht.

Was muss sich ändern, damit der Konsum als gefestigt gilt?

Als gefestigt gilt der geänderte Konsum erst, wenn du verstanden hast, wofür Cannabis früher da war, und diese Aufgabe heute anders erfüllt ist. Die Begutachtungsleitlinien verlangen, dass die Ursachen erkannt und aufgearbeitet sind und die Änderung aus einem angemessenen Problembewusstsein entsteht.

Die Beurteilungskriterien setzen zusätzlich bei der früheren Fahrt an. Verlangt ist, dass du deine Konsum- und Verkehrsvorgeschichte aufgearbeitet hast, also erklären kannst, wie es damals zur Fahrt kam (Kriterium D 4.1 K).

Wir arbeiten dafür mit der Drei-Säulen-Methode, den drei Dingen, die der Gutachter sehen will: echte Ursachen und Auslöser, eine stabile Veränderung, die sich auch in den alten Situationen bewährt hat, und eine konkrete Rückfallstrategie. Die Strategien selbst gehören in die Beratung.

Wie belegst du kontrollierten Cannabiskonsum?

Belegt wird kontrollierter Cannabiskonsum mit drei Blutanalysen auf Cannabinoide in vier Monaten, mit einer Einbestellungsfrist von höchstens zwei Tagen, oder mit einer Haaranalyse über 3 cm auf THC-COOH, jeweils zeitnah vor der Begutachtung (Kriterium CTU 1, Indikator 12). Eine Urinkontrolle nennen die Kriterien für diesen Beleg nicht.

Ein Wert allein entscheidet nicht, er muss zu deiner Schilderung passen, und auswerten musst du die Befunde nicht selbst. Zur Orientierung nennen die Beurteilungskriterien Entscheidungsgrenzen für risikoarmen Konsum: im Blutserum THC unter 1 ng/ml und THC-COOH unter 20 ng/ml, im Haar THC-COOH unter 1 pg/mg (Tabelle C.11). Das sind keine Cut-off-Werte. Auch ein lückenloser Nachweis ersetzt kein gutes Gespräch: Ob dein Konsum als gefestigt gilt, bewertet am Ende die Begutachtungsstelle aus allen Befunden zusammen, das psychologische Gespräch eingeschlossen.

Was kaum jemand sieht: Nachgewiesen werden mindestens die letzten drei bis vier Monate, verlangt sind aber mindestens sechs Monate geänderter Konsum, und der Zeitraum der Veränderung muss zusätzlich „nachvollziehbar dokumentiert“ sein (Kriterium D 3.6 N). Für die Monate vor dem Nachweis nennen die Kriterien keinen eigenen Belegumfang. Wie du diese Zeit für deinen Fall nachvollziehbar dokumentierst, besprechen wir im Kennenlerngespräch.

Wir wählen mit dir ein freies Labor, das die Anforderungen an chemisch-toxikologische Untersuchungen (CTU) erfüllt, statt des Labors der Begutachtungsstelle. Was die MPU insgesamt kostet, steht unter Kosten der MPU, der Nachweis beim Verzicht unter welche Nachweisverfahren für Cannabis anerkannt sind.

Wie lange musst du kontrollierten Konsum vor der MPU praktizieren?

Wir lesen die Beurteilungskriterien so: Der geänderte Konsum muss zum Zeitpunkt der Begutachtung mindestens sechs Monate bestehen, davon mindestens die letzten drei bis vier Monate nachgewiesen. Die sechs Monate nennt Kriterium D 3.6 N, Indikator 1, den Belegzeitraum von drei bis vier Monaten Tabelle C.12. In unserer Praxis ist das der Regelfall. Hast du neben Cannabis ausnahmsweise andere Drogen genommen, belegst du den Verzicht darauf über den ganzen Zeitraum polytoxikologisch. Bei längerer Konsumgeschichte reichen sechs Monate nicht unbedingt: Maßstab ist die frühere Gewohnheitsbildung, je länger und regelmäßiger du konsumiert hast, desto länger muss das neue Muster tragen.

Die Begutachtungsleitlinien 2026 nennen eine Zahl nur für den Verzicht, „in der Regel nach einem Jahr, frühestens jedoch nach Ablauf von 6 Monaten“. Für das geänderte Konsummuster verlangen sie, dass es sich „über einen längeren Zeitraum bewährt“ hat, ohne Zahl.

Die Dauer legt nicht die Fahrerlaubnisbehörde fest, die Begutachtungsstelle bewertet sie nach deiner Vorgeschichte. Zu früh anzutreten kostet: Reicht der Zeitraum für deine Vorgeschichte nicht, fällt das Gutachten negativ aus, und bezahlt ist es trotzdem. Im kostenlosen Kennenlerngespräch ordnen wir ein, welcher Zeitraum zu dir passt.

Verzicht oder kontrollierter Konsum: Was unterscheidet die beiden Wege?

MerkmalVerzichtKontrollierter Konsum
Für wenjede Drogengefährdung, Pflicht bei anderen Drogennur Cannabis, kein Mischkonsum mit anderen Drogen außer als Ausnahme, ohne Abhängigkeit und ohne fortgeschrittene Problematik
Nachweisnach reinem Cannabiskonsum mindestens die letzten drei bis vier Monate: drei Urinkontrollen in vier Monaten oder 3 cm Haar; bei anderen Drogen der ganze Zeitraum polytoxikologischmindestens die letzten drei bis vier Monate: Haar (3 cm, rund drei Monate) oder Blut (drei Analysen in vier Monaten)
DauerKriterien: mindestens sechs Monate, bei längerer Geschichte länger; Leitlinien: in der Regel ein Jahr, frühestens sechs Monatemindestens sechs Monate, bei längerer Geschichte länger
Prüfung des Trennensentfällt bei stabilem Verzichtvollständig, nach allen vier Kriterien zum Trennverhalten
Wechsel des Wegszum kontrollierten Konsum ohne Zeitverzug geregeltzurück zum Verzicht im Kontrollprogramm (CTU 1) nicht geregelt
In der Praxisder sicherere Wegbisher so gut wie nicht umgesetzt, erst einmal ein Versuch

Quelle: Beurteilungskriterien, 5. Auflage, Kriterien D 3.6 N, CTU 1 und Vorbemerkung zu D 4, Tabelle C.12; Begutachtungsleitlinien 2026, Kapitel 3.13.2.2; Lesart und Erfahrungswerte von MPU Guru.

Welche Einordnung für dich gilt, entscheidet die Begutachtungsstelle, Ärztin oder Arzt und Psychologin oder Psychologe gemeinsam, aus Akte, Befunden, ärztlicher Untersuchung und psychologischem Gespräch, nicht die Fahrerlaubnisbehörde und nicht du. Vorher ordnen wir im Beratungsgespräch und im ersten Gespräch mit deinem Psychologen in einem eigenen diagnostischen Gespräch ein, welcher Weg zu dir passt, eine Garantie, dass die Stelle genauso einordnet, ist das nicht. Ist dein Nachweis für die Einordnung zu kurz, fällt das Gutachten negativ aus, bezahlt ist es trotzdem.

Was haben die Begutachtungsleitlinien 2026 beim kontrollierten Konsum geändert?

Seit dem 19. August 2026 sehen die Begutachtungsleitlinien bei Cannabis den gefestigt geänderten Konsum ausdrücklich als Weg neben der Abstinenz vor. Die Fassung 2022 nannte als Weg zurück nur den Nachweis, dass kein Konsum mehr besteht. Wer nur gelegentlich konsumierte und Konsum und Fahren trennen konnte, galt dort allerdings schon als geeignet. In den Beurteilungskriterien war dieser Weg schon vorher angelegt. Auf dem Papier ist er damit offen, in der Praxis sind viele Fragen noch ungeregelt.

Nach unserer Einschätzung ist die Cannabis-MPU dadurch nicht leichter geworden, die Begründungslast liegt beim Trennverhalten, und ein laufender Abstinenznachweis gilt nach dem Fassungswechsel weiter. Mehr dazu, was die Begutachtungsleitlinien 2026 insgesamt ändern.

Zwei Antworten auf die Frage, wie dein Konsum heute aussieht

Konstruiertes Beispiel.

Gutachter: „Sie möchten weiter gelegentlich Cannabis konsumieren. Wie sieht das heute aus, und woran entscheiden Sie, ob Sie danach noch fahren?“
Tragfähige Antwort

Ich entscheide vorher, nicht danach. Wenn ich konsumiere, ist das geplant, das Auto steht an dem Abend nicht zur Wahl, und den Heimweg habe ich geklärt. Früher habe ich nach der Arbeit gekifft, um runterzukommen, dafür habe ich heute den Sport. Im Sommer stand nach einem Geburtstag am nächsten Morgen eine Fahrt an. Ich habe an dem Abend nichts genommen.

Antwort, die so noch nicht trägt

Viel weniger als früher, eigentlich nur noch am Wochenende. Und ich fahre erst, wenn ich nichts mehr merke.

Das Problem dieser Antwort ist nicht das Wochenende und auch nicht der ehrliche Satz, dass es weniger geworden ist. „Weniger als früher“ ist nur noch keine Regel, sondern ein Vergleich, und sagt nichts darüber, wie du Konsum und Fahren trennst. „Wenn ich nichts mehr merke“ ist genau die Gegenanzeige aus den Kriterien, die Fahrentscheidung hängt am Gefühl. Die tragfähige Antwort legt die Fahrentscheidung vor den Konsum und belegt sie mit einem Ernstfall. Ob ein Konsum am Wochenende zu deinem Rahmen passt, beantwortet das Beispiel nicht.

Einen Maßstab nennen die Kriterien: Zwischen zwei Konsumzeitpunkten liegt jeweils eine mehrtägige Pause. Ob dein Muster dazu und zu deiner Vorgeschichte passt, klären wir mit dir.

Was macht kontrollierten Konsum in der Praxis aufwendiger als den Verzicht?

Kontrollierter Konsum ist nicht der leichtere Weg, sondern der mit mehr Prüfstoff. In der Praxis wird er bisher so gut wie nicht umgesetzt, weil es noch viele offene Fragen und zu wenig Regelungen gibt, er wäre erst einmal ein Versuch. Bei stabilem Verzicht entfällt nach den Beurteilungskriterien die Prüfung des Trennverhaltens, beim kontrollierten Konsum kommt sie vollständig hinzu.

  • Die Einordnung kann kippen. Sieht die Begutachtungsstelle eine fortgeschrittene Problematik, ist kontrollierter Konsum ausgeschlossen, und deine belegten Monate zählen nicht als Verzicht.
  • Geregelt ist der Wechsel nur in eine Richtung. Vom Abstinenzprogramm zum Kontrollprogramm geht es ohne Zeitverzug (Kriterium CTU 1, Indikator 3). Für den umgekehrten Wechsel steht dort nichts.
  • Kein Kurs als Netz. Anerkannte Kurse werden nach den Beurteilungskriterien derzeit nur mit dem Ziel der Cannabisabstinenz angeboten.
  • Jeder Befund muss passen. Die Blutabnahmen werden mit höchstens zwei Tagen Vorlauf einbestellt, und jeder Befund muss zu deiner Schilderung passen. Ein guter Nachweis ersetzt trotzdem kein gutes Gespräch.

Was das für dich heißt: Diese Punkte sind kein Urteil über deinen Fall, sondern die Fragen, die vor dem Start auf den Tisch gehören. Der Verzicht bleibt der sicherere Weg. Willst du den kontrollierten Konsum trotzdem versuchen, lass ihn vor dem Start einordnen und nicht erst kurz vor der Begutachtung.

Häufige Fragen zum kontrollierten Cannabiskonsum bei der MPU

Wird kontrollierter Cannabiskonsum bei der MPU überhaupt umgesetzt?

Bisher so gut wie nicht. Es gibt noch viele offene Fragen und zu wenig Regelungen, wer diesen Weg geht, unternimmt erst einmal einen Versuch. Der Verzicht bleibt der sicherere Weg.

Darf ich bei der MPU sagen, dass ich weiter kiffe?

Ja, wenn deine Einordnung diesen Weg hergibt. Deine Schilderung muss dann zu deinen Befunden passen, und du musst zeigen, wie du Konsum und Fahren trennst.

Wie oft darf ich bei kontrolliertem Konsum kiffen?

Eine Freigabezahl gibt es hier nicht. Die Beurteilungskriterien beschreiben einzelne Konsumeinheiten in moderater Menge mit mehrtägigen Pausen und nicht zusammen mit Alkohol. Welcher Rahmen zu deiner Vorgeschichte passt, klären wir in der Beratung.

Brauche ich bei kontrolliertem Konsum einen Abstinenznachweis?

Für Cannabis nicht, du belegst den risikoarmen Konsum mit Blutanalysen oder einer Haaranalyse. Hast du andere Drogen genommen, belegst du den Verzicht darauf mit polytoxikologischen Kontrollen.

Muss ich am Untersuchungstag nüchtern sein, wenn ich weiter konsumiere?

Ja. Auch wer weiter konsumiert, erbringt am Untersuchungstag einen Nüchternheitsbeleg (Kriterium D 3.3 K, Indikator 5, Tabelle C.11 „Drogenfreiheit am Untersuchungstag“). Vorher konsumierst du also nicht. Die Probe ist nach unserer Erfahrung im Regelfall eine Blutanalyse.

Wie lange vor der MPU muss ich kontrolliert konsumieren?

Mindestens sechs Monate, davon mindestens die letzten drei bis vier Monate nachgewiesen, bei längerer Konsumgeschichte entsprechend länger. Das ist unsere Lesart der Beurteilungskriterien und unser Regelfall. Die Begutachtungsleitlinien verlangen einen „längeren Zeitraum“ ohne Zahl.

Gilt kontrollierter Konsum auch für andere Drogen?

Nein. Kontrolliert sein kann nur der Cannabiskonsum, auf alle anderen Drogen verzichtest du nachweislich. Mischkonsum schließt kontrollierten Konsum aus, außer der Konsum anderer Drogen war eine Ausnahme.

Kommt kontrollierter Konsum infrage, wenn ich abhängig war?

Nein. Nach einer Abhängigkeit verlangen Fahrerlaubnis-Verordnung und Begutachtungsleitlinien Abstinenz.

Rechtsstand und Quellen

Rechtsstand: 05.10.2026. Fahrerlaubnis-Verordnung, Anlage 4 Nummer 9.2.1 und 9.2.2, Stand 18.08.2026. Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, in Kraft seit 19. August 2026, Kapitel 3.13.2.2, zum Vergleich Stand 01.06.2022, Kapitel 3.14.1. Beurteilungskriterien, 5. Auflage, Kapitel C.1, Kriterien D 2.4 N bis D 4.4 K, CTU 1 und Tabellen C.11 und C.12.

Erfahrungswerte und Einschätzungen von MPU Guru: dass kontrollierter Cannabiskonsum in der Praxis bisher so gut wie nicht umgesetzt wird, dass der Verzicht sicherer und die Cannabis-MPU nicht leichter geworden ist, unsere Lesart von Kriterium D 3.6 N und Tabelle C.12 zu Dauer und Nachweiszeitraum, der Regelfall von sechs Monaten in unserer Praxis, dass ein laufender Abstinenznachweis nach dem Fassungswechsel weiterläuft, dass nicht die Fahrerlaubnisbehörde die Dauer festlegt, die Laborwahl, die Probe am Untersuchungstag, die Gesprächsstufen und die Drei-Säulen-Methode.

Anlage 4 Fahrerlaubnis-Verordnung · Begutachtungsleitlinien, BASt · Beurteilungskriterien, DGVP

Gräcmann, N., & Knoche, A. (Bearb.) (2026). Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (Stand 19.08.2026; Berichte der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Mensch und Sicherheit, Heft M 115). Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen. https://doi.org/10.60850/bericht-m115

Brenner-Hartmann, J., Fastenmeier, W., & Graw, M. (Hrsg.) (2026). Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung: Beurteilungskriterien. 5. überarbeitete und erweiterte Auflage. Bonn: Kirschbaum Verlag. ISBN 978-3-7812-2162-8.

Erst klären, ob der Weg offen ist

Ob kontrollierter Konsum für dich infrage kommt, entscheidet deine Vorgeschichte. Wir sind Psychologen, spezialisiert auf die Wiedererlangung des Führerscheins über die MPU. Im kostenlosen Kennenlerngespräch ordnen wir ein, welcher Weg zu deiner Vorgeschichte passt und wie viel Zeit er braucht, auch wenn du den kontrollierten Konsum versuchen willst.

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