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2. Oktober 20269 Min.

Begutachtungsleitlinien 2026: Was sich für die MPU ändert

Was ändert sich mit den neuen Begutachtungsleitlinien 2026?

Du hast eine MPU-Anordnung wegen Alkohol oder Cannabis und gelesen, dass seit August die neuen Begutachtungsleitlinien 2026 gelten. Die Frage ist, ob sich für dich etwas ändert, vor allem bei der Abstinenz. Für die meisten ändert sich an der Dauer nichts, denn fast alle neuen Zahlen standen schon in den Beurteilungskriterien, nach denen die Gutachter arbeiten. Geändert hat sich vor allem, wie die Gutachter dein Konsumverhalten einordnen, und das kann deine Vorbereitung verändern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 19. August 2026 gelten die Begutachtungsleitlinien in der Fassung vom 12. Dezember 2025. Eine Übergangsregel für die Leitlinien gibt es nicht. Abweichen darf eine Stelle nur mit Begründung, etwa bei einer schon begonnenen Untersuchung.

  • Alkohol und Cannabis stehen jetzt in einem Kapitel. Maßstab ist bei beiden, ob du Konsum und Fahren sicher trennst.

  • Bei Alkohol zählen statt fester Regelfälle Indizien für dein Trinkverhalten, etwa Rauschtrinken oder eine Toleranz ab 1,6 Promille, auch außerhalb des Straßenverkehrs.

  • Nach einer Alkoholabhängigkeit musst du in der Regel 12 Monate Abstinenz nachweisen, nach ambulanter Reha oder ohne Therapie 15 Monate.

  • Bei Cannabis ist die Einteilung in gelegentlichen und regelmäßigen Konsum gestrichen, und kein THC-Wert beweist allein eine Abhängigkeit. Ohne Abhängigkeit kann statt Verzicht auch kontrollierter Konsum das Ziel sein.

  • Ein Kurs nach § 70 FeV ersetzt keine fehlende Stabilisierungszeit.

Der erste Schritt ist keine Prüfung

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Begutachtungsleitlinien oder Beurteilungskriterien: was ist was?

Für dich heißt der Unterschied: Die Leitlinien setzen den amtlichen Maßstab, die Beurteilungskriterien sind das Prüfraster der Gutachter für deinen Fall. Herausgeber der Leitlinien ist die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Anlage 4a FeV macht sie verbindlich. Erarbeitet haben die neue Fassung Expertengruppen unter Beteiligung der Fachgesellschaften. Wie Anordnung und Ablauf zusammenhängen, erklären alle Ratgeber zu Recht und Ablauf der MPU.

Gelten die neuen Leitlinien schon für meine MPU?

Ja, die Begutachtungsleitlinien 2026 gelten grundsätzlich für jede Begutachtung ab dem 19. August 2026, auch wenn deine Anordnung älter ist. Die Änderungsverordnung enthält für die Leitlinien keine Übergangsregel. Nach Angabe der Bundesanstalt kann eine Stelle mit ausführlicher Begründung abweichen, etwa wenn eine Untersuchung schon nach alter Fassung begonnen hat.

Erfahrungen mit der neuen Fassung liegen noch nicht vor. In den Fällen, die wir begleiten, gelten deshalb vier Regeln:

  1. Ein laufender Abstinenznachweis läuft unverändert weiter.
  2. Ein abgeschlossener Nachweis verfällt nicht. Auffrischung: 3 Monate, wenn er vor weniger als 12 Monaten endete, sonst 6.
  3. Bei Cannabis ohne Abhängigkeit planen wir mit dem strengeren Wert der Beurteilungskriterien.
  4. Wir melden erst an, wenn der Nachweiszeitraum steht.

Der Grund: Die Begutachtungsstellen wenden die Beurteilungskriterien unterschiedlich an, am deutlichsten bei der Abstinenz. Wer nach der mildesten Lesart plant, erfährt erst im Gutachten, ob diese Lesart trägt.

Was sich 2026 gegenüber 2022 ändert

ThemaFassung 2022Fassung 2026
Cannabisbei Betäubungsmittelnmit Alkohol in 3.13
Maßstab Cannabisregelmäßig, gelegentlichTrennverhalten
Alkoholmissbrauchdrei RegelfälleIndizien zum Trinkverhalten
Abstinenz nach Abhängigkeitin der Regel ein Jahr12, ambulant oder ohne Therapie 15 Monate
Toleranz Alkoholum 1,5 Promille am Steuerab 1,6, auch ohne Fahrt

Quelle: BASt, Heft M 115, Stand 19.08.2026, Kapitel 3.13 und 3.14, gegen Stand 01.06.2022 (3.13 und 3.14.1). Gleich geblieben ist der Verzicht nach Alkoholmissbrauch: in der Regel ein Jahr, frühestens sechs Monate. Ob Missbrauch oder Abhängigkeit vorliegt, ordnet die Begutachtungsstelle ein.

Was ändert sich bei Alkoholmissbrauch?

Die Begutachtungsleitlinien 2026 kennen beim Alkoholmissbrauch keine festen Regelfälle mehr. Jetzt bewertet der Gutachter dein allgemeines Konsumverhalten anhand von Indizien, zum Beispiel:

  • Rauschtrinken, also seltener, dann aber hoch dosierter Konsum, oder häufig übermäßiger Konsum,
  • Sturztrunk oder vorwiegend Spirituosen über 20 Vol.-%,
  • häufiger Mischkonsum, etwa mit Cannabis,
  • heimliches Trinken oder vorwiegender Alleinkonsum,
  • Toleranz ab 1,6 Promille, „auch außerhalb des Straßenverkehrs".

Gemeint ist ein Muster im Alltag: Die Leitlinien schreiben „vorwiegend" und „häufig", ein einzelnes Glas am Abend ist kein Indiz. Wann die Behörde anordnet, ändert sich nicht, dazu der Ratgeber, ab welchem Promillewert die Behörde eine MPU anordnet.

Wie lange muss ich bei Alkoholabhängigkeit abstinent sein?

Nach einer Alkoholabhängigkeit verlangen die Begutachtungsleitlinien 2026 in der Regel mindestens 12 Monate belegte Abstinenz nach Entzug und Rehabilitation. Nach ambulanter Rehabilitation sind es zumindest 15 Monate, davon 3 nach deren Ende. Wer ohne Therapie aufgehört hat, braucht ebenfalls 15 Monate. Das gilt nur bei festgestellter Abhängigkeit, ohne sie sind es beim Verzicht in der Regel ein Jahr, frühestens sechs Monate.

Anrechnen lässt sich nur belegte Zeit: ein Urinprogramm ab der Anmeldung, eine Haaranalyse rückwirkend. Mit dem Nachweis anfangen empfehlen wir frühestens rund vier Wochen nach dem letzten Konsum, vorher testest du dich privat zu Hause. Bei der Haaranalyse empfehlen die Beurteilungskriterien je nach früherem Konsum ein Sicherheitsfenster von zwei bis drei Monaten (Kapitel C.3.3). Kläre den Nachweis deshalb früh.

2022 nannten die Leitlinien ein Jahr, die Staffel aus 12 und 15 Monaten stand aber schon in den Beurteilungskriterien. An der Planung ändert sich deshalb für die meisten nichts.

Liegt dein Nachweis länger zurück, genügen nach den Leitlinien jetzt die letzten drei Monate. Die Beurteilungskriterien verlangen ein halbes Jahr, wenn der Kontrollzeitraum vor mehr als zwölf Monaten endete. Die Dauer legt nicht die Führerscheinstelle fest, die Einordnung trifft die Begutachtungsstelle. Zum Beleg selbst: welche Abstinenznachweise die Begutachtungsstelle anerkennt.

Der Wortlaut zur Alkoholabhängigkeit

„In der Regel muss nach der Entzugsbehandlung und anschließender suchtspezifischer Rehabilitation eine Abstinenz von mindestens 12 Monaten belegt werden, und es dürfen keine sonstigen eignungsrelevanten Mängel vorliegen. Bei ambulanter suchtspezifischer Rehabilitation ist eine Abstinenz von zumindest 15 Monaten nachzuweisen, wovon 3 Monate nach Beendigung der Maßnahmen liegen sollen."

Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, Kapitel 3.13.1.1 Abhängigkeit, Heft M 115, Stand 19.08.2026, Seite 71 Quelle

Welche Bedingungen gelten jetzt für die Wiederherstellung?

Nach Alkoholmissbrauch gilt die Fahreignung laut den Begutachtungsleitlinien 2026 als wiederhergestellt, wenn das riskante Trinken beendet und die Änderung gefestigt ist oder wenn du abstinent lebst. Ein Verzicht gilt in der Regel nach einem Jahr als stabil, frühestens nach sechs Monaten, wie schon 2022.

Neu gefasst ist die Liste der Bedingungen, jetzt sieben, die alle erfüllt sein müssen. Neu gefasst ist auch der Punkt zu psychischen Begleiterkrankungen: Sie stehen nur entgegen, wenn sie Rückfallwahrscheinlichkeit oder kontrollierten Konsum beeinträchtigen.

Für kontrolliertes Trinken nennen die Leitlinien als typischen Weg fachliche Begleitung mit Aufarbeitung der Ursachen. Das neue Trinkmuster muss sich über einen längeren Zeitraum bewähren, inklusive einer ausreichenden Erholungsphase vor jeder Fahrt. Nach unserer Erfahrung planen wir 6 bis 9 Monate gelebte Praxis vor dem Termin, bei belasteter Vorgeschichte länger, und am Steuer 0,0 Promille. Die Beurteilungskriterien nennen mindestens sechs Monate Stabilisierung, in der Regel ein Jahr insgesamt. Mehr dazu, wann reduzierter Konsum statt Abstinenz reicht.

Kann ein Kurs nach § 70 FeV die Abstinenzzeit verkürzen?

Nein, ein Kurs nach § 70 FeV ersetzt nach den Begutachtungsleitlinien 2026 keine fehlende Stabilisierungszeit: „Erforderliche Stabilisierungszeiträume, z. B. für den Nachweis eines Alkoholverzichts, können durch eine Kursteilnahme jedoch nicht ersetzt werden." Für den Cannabisverzicht steht ein gleichlautender Satz im Cannabiskapitel.

Beide Sätze sind neu, ebenso der Hinweis, dass der Kurs nur zusammen mit den weiteren Voraussetzungen des § 11 Absatz 10 FeV wirkt, etwa der Zustimmung der Behörde vor Kursbeginn. Ein Kurs schließt Lücken in Einsicht und Strategie, nicht in der Zeit. Im Detail: wann ein Kurs nach § 70 FeV das Gutachten ersetzt.

Was ändert sich bei Cannabis?

Cannabis steht in den Begutachtungsleitlinien 2026 nicht mehr bei den Betäubungsmitteln, sondern mit Alkohol in Kapitel 3.13. Maßstab ist das Trennverhalten, also ob du Konsum und Fahren hinreichend sicher trennst. Die seit 2000 geltende Einteilung in regelmäßigen und gelegentlichen Konsum ist gestrichen.

Neu ist auch: Trennbereitschaft setzt voraus, dass du die erforderlichen Wartezeiten zwischen Konsum und Fahrt einhältst. Cannabis auf Rezept fällt unter die Regeln für Arzneimittel, nicht unter das Cannabiskapitel, solange du es wie verordnet nimmst. Texte mit regelmäßig und gelegentlich beschreiben die abgelöste Fassung. Mehr zu THC-Grenzwert und Trennverhalten im Detail.

Sagt mein THC-Wert noch etwas über meine Eignung?

Ein THC-Wert beweist nach den Begutachtungsleitlinien 2026 allein weder Abhängigkeit noch riskantes Konsummuster. Hohe THC-COOH-Werte erlauben aber „eine grobe Einschätzung" deines aktuellen Konsums. Ein hoher Wert ist also kein Urteil, aber ein Prüfstein: Sagst du „ab und zu" und steht in der Akte ein hoher Abbauwert, kann der Gutachter die Angabe dem Wert gegenüberstellen.

Eine Bong oder Dabbing kann auf eine fortgeschrittene Problematik hinweisen, reicht allein aber nicht. Für sich allein kein Indiz sind ein Verstoß gegen das Cannabisgesetz wie eine vierte Pflanze und die Mitgliedschaft in einem Cannabisclub. Indizien bleiben ein chronischer oder häufig übermäßiger Konsum mit ausgeprägter Toleranz und häufiger Mischkonsum, auch mit Alkohol.

Der Wortlaut zum Trennverhalten bei Cannabis

„Cannabismissbrauch liegt vor, wenn der Bewerber beziehungsweise der Inhaber einer Fahrerlaubnis das Führen eines Kraftfahrzeuges und einen Cannabiskonsum mit nicht fernliegender verkehrssicherheitsrelevanter Wirkung nicht hinreichend sicher trennen kann, ohne bereits cannabisabhängig zu sein. Für ein hinreichend sicheres Trennverhalten müssen ein ausreichendes Trennvermögen und eine zuverlässige Trennbereitschaft gegeben sein."

Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, Kapitel 3.13.2.2 Cannabismissbrauch, Heft M 115, Stand 19.08.2026, Seite 77 Quelle

Muss ich bei Cannabis noch abstinent sein?

Nicht unbedingt, denn ohne Abhängigkeit sehen die Begutachtungsleitlinien 2026 bei Cannabis auch kontrollierten Konsum als Weg vor, typischerweise mit fachlicher Begleitung und aufgearbeiteten Ursachen. Verzicht verlangen die Leitlinien, wenn ein sicheres Trennverhalten nicht erreichbar ist. 2022 hieß Wiederherstellung noch: kein Konsum mehr.

Für den Verzicht nennen die Leitlinien in der Regel ein Jahr, frühestens sechs Monate. Die Beurteilungskriterien verlangen bei fortgeschrittener Drogenproblematik ohne therapeutische Aufarbeitung 15 Monate. Wo du stehst, ordnet die Begutachtungsstelle ein, und wir planen mit dem strengeren Wert. Bei einer Cannabisabhängigkeit gelten 12 oder 15 Monate wie bei Alkohol.

Leichter wird die Cannabis-MPU dadurch nach unserer Einschätzung nicht. Die Begründungslast liegt jetzt beim Trennverhalten: woran du eine Beeinträchtigung erkennst und welche Wartezeit du einhältst.

Zwei Antworten auf dieselbe Gutachterfrage

Konstruiertes Beispiel.

Die Gutachterfrage folgt dem Wortlaut der Begutachtungsleitlinien 2026:

„Wie stellen Sie sicher, dass zwischen Alkoholkonsum und Fahrtantritt eine ausreichende Erholungsphase eingehalten wird?"
Trägt

Das entscheide ich nicht mehr am Abend. Wenn ich trinke, steht vorher fest, wie viel, und dass ich an dem Abend und am Morgen danach nicht fahre. Am Steuer gilt bei mir 0,0 Promille.

Trägt nicht

Ich trinke nur am Wochenende, und so viel ist das nicht. Ich fahre, wenn ich mich wieder fit fühle.

Die Regel steht vor dem ersten Glas fest. Genau danach fragen die Begutachtungsleitlinien 2026, für Alkohol ist die Frage neu.

Auch seltener, dann aber hoch dosierter Konsum gilt nach den Leitlinien als riskant. „So viel ist das nicht" verharmlost, und statt einer Regel entscheidet ein Gefühl.

Was die neuen Leitlinien für deine Vorbereitung bedeuten

Deine Lage

Was jetzt zählt

Alkohol ohne Abhängigkeit

Verzicht in der Regel ein Jahr, frühestens sechs Monate. Kontrolliertes Trinken nach unserer Erfahrung 6 bis 9 Monate, Kriterien: ab sechs Monaten, in der Regel ein Jahr

Alkoholabhängigkeit, stationär oder halbstationär behandelt

Mindestens 12 Monate Abstinenz, wie bisher

Alkoholabhängigkeit, ambulant oder ohne Therapie

15 Monate, nach ambulanter Reha davon 3 nach deren Ende

Cannabis ohne Abhängigkeit

Leitlinien: Verzicht in der Regel ein Jahr. Kriterien bei fortgeschrittener Problematik ohne therapeutische Aufarbeitung: 15 Monate. Wir planen mit dem strengeren Wert

Cannabisabhängigkeit

12 oder 15 Monate, wie bei Alkohol

Nachweis schon abgeschlossen

Verfällt nicht. Unsere Planungsregel: Auffrischung 3 Monate, wenn er vor weniger als 12 Monaten endete, sonst 6

Wo du stehst, ordnen Ärztin oder Arzt gemeinsam mit der Psychologin oder dem Psychologen der Begutachtungsstelle ein, nicht die Führerscheinstelle und nicht du selbst. Wir schätzen deine Lage vorab im Kennenlerngespräch ein und melden erst an, wenn der Nachweiszeitraum steht. Weil die Begutachtung deine Angaben mit Akte und Befunden abgleicht, trägt eine genaue, ehrliche Darstellung. Ein zu kurzer Nachweis kostet Zeit, die sich vorher planen ließe.

Von rund 400 Klienten, die MPU Guru in den letzten zwölf Monaten begleitet hat, bestanden nach unserer Erfahrung rund 9 Prozent den ersten Versuch nicht, rund 7 Prozentpunkte davon waren zu früh angetreten.

Stimmt es, dass jetzt immer 15 Monate nötig sind?

Nein, 15 Monate nennen die Begutachtungsleitlinien 2026 nur nach einer Abhängigkeit, wenn die Rehabilitation ambulant lief oder du ohne Therapie aufgehört hast. Die Beurteilungskriterien verlangen sie außerdem bei fortgeschrittener Drogenproblematik ohne therapeutische Aufarbeitung. Je nach Fragestellung sind 6, 12 oder 15 Monate üblich, 15 Monate sind ein Mindestwert, keine Obergrenze.

Den umgekehrten Fehler gibt es auch: Wer „frühestens sechs Monate" liest, übersieht leicht, dass die Regel ein Jahr ist. Den richtigen Stand erkennst du an der Angabe „Stand 19. August 2026" auf dem Heft der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen. Fehlt diese Angabe, kann die abgelöste Fassung gemeint sein.

Was ändert sich außer bei Alkohol und Cannabis?

Neben Alkohol und Cannabis haben die Begutachtungsleitlinien 2026 drei Kapitel neu gefasst: Hören, Hirngefäße sowie Drogen und Medikamente, wo die alten Cannabisregeln gestrichen sind. Für eine MPU wegen Alkohol oder Cannabis zählen sie kaum. Nach einer Hirnblutung oder Durchblutungsstörung im Gehirn ist Fahren mit Einschränkungen jetzt auch mit Lkw und Bus möglich.

Bei Punkten oder Straftaten ändert sich nichts, diese Kapitel gelten seit dem 1. Februar 2000 unverändert.

Häufige Fragen zu den Begutachtungsleitlinien 2026

Gelten die neuen Begutachtungsleitlinien auch, wenn meine MPU vor dem 19. August 2026 angeordnet wurde?

Grundsätzlich ja. Für die Leitlinien gibt es keine Übergangsregel. Abweichen kann eine Stelle nur mit Begründung, etwa bei einer schon begonnenen Untersuchung.

Muss ich meinen Abstinenznachweis jetzt verlängern?

Im Regelfall nicht. Die Beurteilungskriterien, nach denen geplant wird, nennen dieselben Dauern wie bisher, die Leitlinien haben ihre 15 Monate übernommen.

Ist die MPU wegen Cannabis durch die neuen Leitlinien leichter geworden?

Nach unserer Einschätzung nicht. Die Häufigkeit entscheidet nicht mehr allein, dafür musst du dein Trennverhalten konkret belegen. Kontrollierter Konsum ist möglich, verlangt aber Ursachenarbeit und feste Wartezeiten.

Reichen bei Alkohol jetzt sechs Monate Abstinenz?

Sechs Monate sind bei Alkoholmissbrauch der früheste Zeitpunkt, die Regel ist ein Jahr, wie 2022. Nach einer Abhängigkeit sind es 12 oder 15 Monate.

Wo finde ich die Begutachtungsleitlinien 2026 als PDF?

Die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen veröffentlicht sie als Heft M 115 unter der DOI 10.60850/bericht-m115. Achte auf den Stand 19. August 2026.

Rechtsstand und Quellen

Rechtsstand: 02.10.2026. Begutachtungsleitlinien in der Fassung vom 12. Dezember 2025 (VkBl. 2026 S. 86), in Kraft seit 19. August 2026 über Anlage 4a FeV (BGBl. 2026 I Nr. 236, Artikel 3 und 7).

Gräcmann, N., & Knoche, A. (Bearb.) (2026). Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (Stand 19.08.2026; Berichte der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Mensch und Sicherheit, Heft M 115). Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen. https://doi.org/10.60850/bericht-m115

Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen. (2026). Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung. Abgerufen am 1. Oktober 2026, von https://www.bast.de/DE/Themen/Sicherheit/U1-BLL/BLL_node.html

Brenner-Hartmann, J., Fastenmeier, W., & Graw, M. (Hrsg.) (2026). Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung: Beurteilungskriterien. 5. überarbeitete und erweiterte Auflage. Bonn: Kirschbaum Verlag. ISBN 978-3-7812-2162-8.

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