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9. September 202612 Min.

Alkohol am Steuer: Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ab 0,5 Promille ist Alkohol am Steuer eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Ab 1,1 Promille gehen die Gerichte beim Führen eines Kraftfahrzeugs von absoluter Fahruntüchtigkeit aus, dann ist es eine Straftat, auch ohne jeden Fahrfehler. Dazwischen entscheidet nicht der gemessene Wert, sondern das dokumentierte Verhalten: Schon ab 0,3 Promille wird eine Straftat daraus, wenn Ausfallerscheinungen oder ein Unfall dazukommen. Beide Werte, die 1,1 und die 0,3, stammen aus der ständigen Rechtsprechung und stehen so in keinem Paragrafen. Kommt eine konkrete Gefährdung hinzu, greift der schwerere § 315c StGB.

Diese Einordnung ist keine Formsache. An ihr hängt, ob dein Führerschein nach ein bis drei Monaten von selbst zurückkommt oder ob deine Fahrerlaubnis erlischt und neu erteilt werden muss.

Und selbst das ist noch nicht die Frage nach der MPU. Darüber entscheidet weder die Bußgeldstelle noch das Strafgericht, sondern die Fahrerlaubnisbehörde, in einem dritten Verfahren und oft Monate nach dem Urteil.

Dieser Ratgeber trennt die drei Ebenen: welche Norm bei welchem Wert greift, was daraus für deinen Führerschein folgt und was davon zur MPU führt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Bußgeld, 2 Punkte, in der Regel ein Fahrverbot, kein Eintrag im Führungszeugnis.

  • Ab 0,3 Promille: Straftat nach § 316 StGB, wenn Ausfallerscheinungen, Fahrfehler oder ein Unfall hinzukommen (relative Fahruntüchtigkeit). Den Wert zieht die Rechtsprechung, § 316 StGB selbst nennt keine Zahl.

  • Ab 1,1 Promille am Steuer eines Kraftfahrzeugs: Straftat, auch ohne Fahrfehler (absolute Fahruntüchtigkeit). Auch diese Grenze steht in keinem Paragrafen.

  • Bei konkreter Gefährdung greift § 315c StGB mit höherem Strafrahmen.

  • Ordnungswidrigkeit heißt Fahrverbot, die Fahrerlaubnis bleibt. Straftat heißt im Regelfall Entziehung durch das Gericht, dann erlischt sie.

  • Über die MPU entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde eigenständig. Zwei getrennte Alkoholfahrten genügen ihr dafür, auch ohne Strafverfahren.

Der erste Schritt ist keine Prüfung

Im kostenlosen Erstgespräch klopfen wir ein paar Eckdaten ab und vereinbaren den Termin für das Kennenlerngespräch. Wenn dir der Anruf schwerfällt, schreib uns per WhatsApp. Du musst am Telefon nichts erzählen, was du noch nicht erzählen willst.

Die Schwellen im Überblick

BlutalkoholRechtliche EinordnungVoraussetzungRechtsgrundlage
kein Grenzwert für Fahranfänger in der Probezeit und alle unter 21OrdnungswidrigkeitAlkohol oder THC während der Fahrt zu sich genommen oder die Fahrt unter deren Wirkung angetreten§ 24c StVG
ab 0,3 PromilleStraftatAusfallerscheinungen, Fahrfehler oder Unfall (relative Fahruntüchtigkeit)§ 316 StGB, Wert aus der Rechtsprechung
ab 0,5 PromilleOrdnungswidrigkeitkeine, der Wert allein genügt beim Führen eines Kraftfahrzeugs§ 24a Abs. 1 StVG
ab 1,1 Promille am Steuer eines KraftfahrzeugsStraftatkeine, der Wert allein genügt (absolute Fahruntüchtigkeit)§ 316 StGB, Wert aus der Rechtsprechung
Fahruntüchtigkeit plus konkrete GefährdungStraftat mit höherem StrafrahmenFahruntüchtigkeit und Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert§ 315c StGB
ab 1,6 Promille auf dem FahrradStraftatabsolute Fahruntüchtigkeit für Radfahrer, Wert aus der Rechtsprechung, nicht aus dem Gesetz§ 316 StGB

Diese Tabelle beantwortet die Frage nach der Kategorie. Was mit deiner Fahrerlaubnis passiert und ob eine MPU folgt, entscheidet sich nach anderen Normen.

Ab 0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 24a StVG

§ 24a StVG ist die Vorschrift für Alkohol am Steuer unterhalb der Strafbarkeit. Drei Merkmale machen sie aus, und alle drei überraschen Betroffene.

Erstens greift sie bei 0,5 Promille im Blut oder 0,25 mg/l in der Atemluft. Beide Werte stehen gleichberechtigt nebeneinander, einer von beiden genügt.

Zweitens genügt Fahrlässigkeit. Wer sich verschätzt hat, erfüllt den Tatbestand genauso wie jemand, der bewusst gefahren ist. Das gilt auch für Restalkohol am Morgen danach.

Drittens ist kein Fahrfehler nötig. Wer bei 0,6 Promille mustergültig fährt und nur in eine Routinekontrolle gerät, erfüllt den Tatbestand vollständig.

Diese Systematik gilt nur für Alkohol. Berauschende Mittel und Medikamente haben in derselben Vorschrift eigene Voraussetzungen, THC einen eigenen Tatbestand in Absatz 1a.

Eine Ordnungswidrigkeit ist kein Strafverfahren. Du bekommst keinen Eintrag ins Führungszeugnis und bist nicht vorbestraft. Das Verfahren führt die Verwaltungsbehörde, nicht die Staatsanwaltschaft.

§ 24a StVG im Volltext

Was auf einen Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze folgt

Ein Verstoß nach § 24a StVG wird mit einer Geldbuße geahndet, bringt zwei Punkte im Fahreignungsregister und in der Regel ein Fahrverbot. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 gilt § 24c StVG: ein Punkt, dazu in der Probezeit ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre. Wie hoch die Geldbuße ausfällt und wie lange das Fahrverbot dauert, entscheidet die Bußgeldstelle. Das ist ein eigenes Verfahren und gehört in die Hand eines Anwalts für Verkehrsrecht.

Für die Frage nach der MPU zählt ohnehin etwas anderes als die Höhe des Werts, nämlich die Wiederholung. Dort hat sie weiter reichende Folgen.

§ 24c StVG im Volltext

Ab 0,3 Promille: wann aus der Fahrt eine Straftat wird

Die 0,3 Promille sind keine feste Grenze wie die 0,5 Promille, sondern eine Schwelle aus der Rechtsprechung. Ab diesem Wert lässt sich überhaupt erst nachweisen, dass jemand nicht mehr sicher fahren konnte.

Der Grund liegt im Wortlaut von § 316 StGB. Die Vorschrift knüpft nicht an eine Zahl an, sondern an die Unfähigkeit, ein Fahrzeug sicher zu führen. Unterhalb von 1,1 Promille trägt der Wert allein diesen Nachweis nicht, er braucht Beweisanzeichen. Die nennt man Ausfallerscheinungen.

Daraus folgt eine Konsequenz, die kaum jemand auf dem Schirm hat. Zwischen 0,3 und 1,09 Promille entscheidet nicht dein Blutwert darüber, ob dein Fall Straftat oder Ordnungswidrigkeit wird, sondern das, was der Polizeibeamte in seinen Bericht geschrieben hat. Zwei Fahrer mit 0,7 Promille landen so in völlig unterschiedlichen Verfahren.

Deshalb ist der Polizeibericht in unserer Beratung das erste Dokument, das wir sehen wollen, noch vor jedem Laborangebot. Er ist Pflichtdokument der Vorbereitung, steht in der Führerscheinakte und enthält den Torkelbogen und die ärztliche Einschätzung zu Ausfallerscheinungen. Unsere Empfehlung lautet: Akteneinsicht so früh wie möglich, direkt nach der Anordnung und bevor die Begutachtungsstelle benannt ist, denn danach geht die Akte dorthin. Die Behörde braucht dafür erfahrungsgemäß zwei bis vier Wochen. Wer sie zu spät einplant, verliert sie in der Vorbereitung.

Um die Beweise wird jetzt gestritten. Das Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren führt der Anwalt, wir begleiten dich parallel bis zur MPU. Was dort festgestellt wird, wandert in die Führerscheinakte.

Was als alkoholbedingte Ausfallerscheinung gilt

Was im Bericht auftaucht

Wie es typischerweise formuliert ist

unsichere Fahrlinie

"Fahren in Schlangenlinien", "Streifen des Bordsteins"

Verstöße durch Unaufmerksamkeit

"Fahren ohne Licht", "Überfahren des Rotlichts"

unsicheres Anhalten

"verzögerte Reaktion auf das Haltesignal", "Anhalten in zweiter Reihe"

Unfall oder Beinahe-Unfall

"Auffahren", "Streifen eines geparkten Fahrzeugs"

Gangbild

"schwankender Gang", "torkelnd"

Sprache

"lallende, verwaschene Aussprache"

Augen

"gerötete Bindehäute", "glasiger Blick"

Orientierung und Tests

Gang- und Drehtest, "Orientierungsschwierigkeiten"

Diese Übersicht ist Beratungserfahrung von MPU Guru aus Polizeiberichten und Ärztlichen Untersuchungsberichten. Welches Gewicht eine einzelne Feststellung im Verfahren bekommt, entscheidet nicht dieser Katalog, sondern das Gericht. Das gehört in die Hand eines Anwalts für Verkehrsrecht.

Umgekehrt gilt dieselbe Logik: Ein leerer Bericht bei hohem Wert ist kein Vorteil. Bei wem trotz hoher Blutalkoholkonzentration äußerlich nichts auffällt, bei dem ist eine über längere Zeit aufgebaute Alkoholgewöhnung zu erwarten, und die entsteht nicht an einem einzelnen Abend. Das heißt nicht, dass dein Fall verloren ist. Es heißt, dass die Behörde genauer hinsieht und dass dieser Punkt in deiner Vorbereitung vorkommen muss.

Ab 1,1 Promille: Straftat ohne Wenn und Aber

Ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration gehen die Gerichte beim Führer eines Kraftfahrzeugs von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Das ist ständige Rechtsprechung und steht so in keinem Paragrafen. Danach hilft kein Gegenbeweis, es gibt keine Ausnahme bei hoher Alkoholgewöhnung, und es spielt keine Rolle, ob du sicher gefahren bist. Bestraft wird nach § 316 StGB.

Ein häufiger Irrtum gehört hier ausgeräumt: Die viel zitierten 1,6 Promille sind nicht die strafrechtliche Grenze. Sie stammen aus dem Fahrerlaubnisrecht und betreffen die MPU. Strafrechtlich liegt die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille. Wer beide Zahlen verwechselt, unterschätzt seinen Fall um eine ganze Kategorie.

Wann die Behörde die MPU wegen Alkohol anordnet

Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke ... nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

§ 316 Abs. 1 Strafgesetzbuch Quelle

In dieser Vorschrift steht keine einzige Promillezahl. Die Werte 0,3 und 1,1 stammen ausschließlich aus der Rechtsprechung, und genau deshalb gibt es zwei verschiedene Wege in die Strafbarkeit.

Der letzte Halbsatz zählt ebenfalls: Die Vorschrift tritt zurück, sobald § 315a oder § 315c StGB eingreift, also vor allem dann, wenn eine konkrete Gefährdung hinzukommt.

Beachte außerdem Absatz 2: Auch die fahrlässige Trunkenheitsfahrt ist strafbar.

Gefährdung des Straßenverkehrs: wann § 315c StGB statt § 316 StGB greift

Beide Vorschriften unterscheiden sich in einem einzigen, aber entscheidenden Punkt. Auf der Alkoholspur, also in den Fällen des § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB, verlangt § 315c zusätzlich zur Fahruntüchtigkeit eine konkrete Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen oder von fremden Sachen von bedeutendem Wert. Ohne Fahruntüchtigkeit genügt dort auch ein Unfall nicht. Daneben kennt § 315c eine zweite Alternative für grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahren ohne Alkohol, die hier nicht das Thema ist.

Konkrete Gefahr heißt: Es muss beinahe etwas passiert sein. Ein Beinahe-Unfall genügt, ein tatsächlicher Schaden erst recht. Eine abstrakte Gefahr reicht nicht.

Zwei Punkte werden in der Praxis falsch verstanden. Erstens zählt dein eigenes Fahrzeug nicht als fremde Sache. Zweitens muss die gefährdete Sache einen bedeutenden Wert haben. Wo diese Grenze verläuft, bestimmt die Rechtsprechung, und sie hebt den Betrag laufend an.

Der Strafrahmen liegt bei Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, bei nur fahrlässig herbeigeführter Gefahr bis zu zwei Jahren.

Sobald zur Trunkenheitsfahrt ein Unfall mit Fremdschaden kommt, verschiebt sich alles: das Strafmaß, die Sperrfrist und die Ausgangslage in der späteren Begutachtung.

§ 315c StGB im Volltext

Von der Messung zur Rechtsfolge

  • Startknoten: Blutalkoholwert beim Führen eines Kraftfahrzeugs
  • Verzweigung 1: 1,1 Promille oder mehr? → Ja: Straftat nach § 316 StGB. Der Wert stammt aus der Rechtsprechung
  • Verzweigung 2 (unter 1,1 Promille): Ausfallerscheinungen, Fahrfehler oder Unfall im Bericht? → Ja, ab 0,3 Promille: Straftat, auch dieser Wert stammt aus der Rechtsprechung · Nein, ab 0,5 Promille: § 24a StVG
  • Eigener Strang, unabhängig vom Wert: in der Probezeit oder vor dem 21. Geburtstag greift § 24c StVG, sobald Alkohol oder THC während der Fahrt zu sich genommen oder die Fahrt unter deren Wirkung angetreten wurde
  • Verzweigung 3 (an beiden Straftat-Endpunkten): Konkrete Gefährdung? → Ja: § 315c StGB
  • Folgeknoten Straftat: in der Regel Entziehung, § 69 Abs. 2 StGB
  • Folgeknoten Ordnungswidrigkeit: Fahrverbot, Fahrerlaubnis bleibt
  • Endknoten: Die Fahrerlaubnisbehörde prüft die Eignung eigenständig, § 13 FeV

Den letzten Kasten übersehen fast alle. Ob Bußgeldbescheid oder Urteil: Sobald der Fahrerlaubnisbehörde die Tatsachen bekannt werden, prüft sie deine Eignung. Dort geht es um Eignung, nicht um Schuld.

Der Unterschied, der wirklich zählt: Fahrverbot oder Entziehung

Beim Fahrverbot bleibt deine Fahrerlaubnis bestehen, du darfst nur währenddessen nicht fahren. Bei der Entziehung existiert sie nicht mehr. Diese Unterscheidung ist die wichtigste in diesem Ratgeber.

Das Fahrverbot nach § 25 StVG dauert einen bis drei Monate. Der Führerschein wird für diese Dauer amtlich verwahrt und danach zurückgegeben.

Bei einer Straftat entzieht das Strafgericht die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB. Bei einer Trunkenheitsfahrt ist das der gesetzlich vorgesehene Regelfall, nicht die Ausnahme. Dazu setzt das Gericht eine Sperre von sechs Monaten bis fünf Jahren fest (§ 69a Abs. 1 Satz 1 StGB), mindestens ein Jahr, wenn gegen dich in den letzten drei Jahren vor der Tat bereits einmal eine Sperre angeordnet worden ist (§ 69a Abs. 3 StGB). In Ausnahmefällen kann die Sperre für immer angeordnet werden (§ 69a Abs. 1 Satz 2 StGB). Nach Ablauf bekommst du nichts zurück, sondern beantragst eine neue Fahrerlaubnis.

Wenn dein Beruf am Führerschein hängt, ist das der Unterschied zwischen einer kurzen Überbrückung und einer langen Planung. Rechne außerdem damit, dass es früher ernst wird als gedacht: Die Fahrerlaubnis kann schon vor dem Urteil vorläufig entzogen werden. Was dagegen möglich ist, gehört in die Hand eines Anwalts für Verkehrsrecht.

§ 69a StGB im Volltext

Ordnungswidrigkeit und Straftat im direkten Vergleich

MerkmalOrdnungswidrigkeit § 24a StVGStraftat § 316 / § 315c StGB
Verfahren führtdie Bußgeldstelledie Staatsanwaltschaft, Entscheidung durch das Gericht
Deine Post heißtAnhörungsbogen, BußgeldbescheidStrafbefehl oder Anklageschrift
SanktionGeldbußeGeldstrafe in Tagessätzen oder Freiheitsstrafe
Punkte im Fahreignungsregister23 bei Entziehung oder isolierter Sperre, sonst 2
Folge für den FührerscheinFahrverbot, 1 bis 3 Monateim Regelfall Entziehung
Rückkehrautomatisch nach Ablaufnur über Neuerteilung
Führungszeugniskein Eintragje nach Höhe der Strafe möglich. Was in deinem Fall gilt, klärt ein Anwalt
Eignungsbeurteilung durch die Behördemöglich, sobald der Behörde Tatsachen bekannt werdenim Neuerteilungsverfahren stets, eine MPU aber nur unter den Voraussetzungen des § 13 FeV

Die Punktzahl hängt nicht am Promillewert, sondern an der Rechtsfolge. Anlage 13 zu § 40 FeV unterscheidet die Straftat mit Entziehung oder isolierter Sperre von der Straftat ohne beides.

Wenn du gerade Post hast: Die Bezeichnung des Schreibens sagt dir in einem Wort, in welcher Spalte du stehst.

Was passiert nach Ablauf der Sperre?

Beim Fahrverbot ist die Sache einfach. Es läuft ab, du bekommst deinen Führerschein zurück, die Fahrerlaubnis hat durchgehend bestanden.

Bei der Entziehung ist es anders. Hier existiert keine Fahrerlaubnis mehr, die zurückkommen könnte. Das Gericht setzt nur fest, ab wann eine neue erteilt werden darf. Erteilen muss sie die Fahrerlaubnisbehörde, und die prüft nach § 20 Abs. 1 FeV nach denselben Maßstäben wie bei einer Ersterteilung.

Ob dabei eine MPU verlangt wird, entscheidet sich daran, was in der Akte steht. Die strafgerichtliche Entziehung allein genügt dafür nicht.

Der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entziehung ist damit keine Frage der Dauer. Er entscheidet darüber, ob überhaupt eine MPU auf dich zukommt.

Was wir in der Beratung dazu sehen: Der Antrag auf Neuerteilung ist der Schritt, der unterschätzt wird. Ohne ihn ergeht keine Anordnung und passiert nichts, auch nach Jahren nicht. Mit ihm setzt die Behörde eine Frist für das Gutachten. Wer den Antrag stellt, bevor ein geforderter Abstinenznachweis läuft, versucht zuerst eine Fristverlängerung. Gelingt sie nicht, wird die Behördengebühr beim Neustart erneut fällig.

Die zweite Sache, die Zeit kostet: die Akteneinsicht. Sie steht dir selbst zu, soweit du sie zur Wahrnehmung deiner rechtlichen Interessen brauchst. Die Bearbeitung dauert erfahrungsgemäß etwa zwei bis vier Wochen, und sie gehört an den Anfang. Wer sie erst beantragt, nachdem er der Behörde eine Begutachtungsstelle benannt hat, verliert genau die Wochen, die die Vorbereitung am dringendsten braucht.

Wie das Wiedererteilungsverfahren im Einzelnen abläuft

Was davon zur MPU führt, und wer darüber entscheidet

Weder das Strafgericht noch die Bußgeldstelle ordnet eine MPU an. Das tut allein die Fahrerlaubnisbehörde, in einem eigenen Verwaltungsverfahren und häufig Monate nach dem Urteil. Deshalb kann eine strafrechtlich längst abgeschlossene Sache trotzdem in einer MPU-Anordnung enden.

Maßgeblich ist § 13 FeV. Satz 1 Nummer 1 betrifft das ärztliche Gutachten, wenn Tatsachen die Annahme von Alkoholabhängigkeit begründen. Für das medizinisch-psychologische Gutachten nennt Satz 1 Nummer 2 fünf Buchstaben:

  • a) nach einem ärztlichen Gutachten liegen Anzeichen für Alkoholmissbrauch vor, oder sonstige Tatsachen begründen die Annahme von Alkoholmissbrauch
  • b) es wurden wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen
  • c) ein Fahrzeug wurde mit 1,6 Promille oder mehr im Blut oder 0,8 mg/l oder mehr in der Atemluft geführt
  • d) die Fahrerlaubnis war schon einmal aus einem der Gründe a bis c entzogen
  • e) es ist sonst zu klären, ob Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit nicht mehr besteht

Gerade d und e treffen den Neuerteilungsfall, um den es hier geht. Welcher Buchstabe bei dir greift, was in der Anordnung stehen muss und welche Fristen laufen, steht im eigenen Ratgeber dazu.

Wie oft es dazu kommt, zeigt die Statistik der Bundesanstalt für Straßenwesen: Von den 75.257 Begutachtungen im Jahr 2024 entfielen rund 43 Prozent auf Alkohol-Fragestellungen, also etwa 32.000 Fälle. Die Zahl umfasst alle Begutachtungen eines Jahres, auch Wiederholungen.

Eine Präzisierung, die kaum jemand sauber hat: Die Norm steht im Abschnitt über die Erteilung. Besitzt du deine Fahrerlaubnis noch, gilt sie über § 46 Abs. 3 FeV entsprechend. Die Behörde darf also auch dann prüfen, wenn dir niemand etwas entzogen hat.

Wann die Behörde die MPU wegen Alkohol anordnet

Was jetzt zu tun ist

Schreiben identifizieren

Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid oder Strafbefehl, davon hängt alles Weitere ab. Notiere sofort, wann das Schreiben zugestellt wurde. Gegen einen Bußgeldbescheid wie gegen einen Strafbefehl kann man Einspruch einlegen, die Frist ist kurz. Das gehört in die Hand eines Anwalts für Verkehrsrecht.

Nichts unterschreiben und keine Angaben zur Sache machen

Bevor du die Akte kennst. Eine spontane Erklärung gegenüber der Polizei oder eine gut gemeinte schriftliche Schilderung kann später in der Führerscheinakte landen.

Akteneinsicht beantragen

Das darfst du selbst, dafür brauchst du keinen Anwalt. Einen Anwalt brauchst du für die Einordnung dessen, was in der Akte steht. Wichtig sind der Polizeibericht mit dem Torkelbogen und der ärztlichen Einschätzung zu Ausfallerscheinungen sowie der Ärztliche Untersuchungsbericht.

Prüfen, ob eine Voreintragung im Fahreignungsregister besteht

Daran hängt, ob eine wiederholte Zuwiderhandlung vorliegt.

Erst danach entscheiden, ob und wann ein Abstinenznachweis beginnt

Der Startzeitpunkt unterscheidet sich je nach Verfahren: Ein Urinprogramm zählt ab dem Tag der Anmeldung, nicht ab dem Tag, an dem du aufgehört hast. Eine Haaranalyse zählt ab dem letzten Konsum. Mit dem Nachweis anfangen empfehlen wir frühestens rund vier Wochen nach dem letzten Konsum, vorher testest du dich privat zu Hause. Bei der Haaranalyse empfehlen die Beurteilungskriterien je nach früherem Konsum ein Sicherheitsfenster von zwei bis drei Monaten (Kapitel C.3.3). Die Fragen zum Deliktshergang stehen unter MPU-Fragen.

Wenn eine Anordnung kommt, die Frist prüfen

Eine Verlängerung immer schriftlich beantragen, statt die Frist verstreichen zu lassen. Besteht deine Fahrerlaubnis noch, wird sie erfahrungsgemäß in über 90 Prozent der Fälle nicht gewährt; ist sie bereits entzogen, meistens schon. Wie eine geordnete Vorbereitung abläuft, zeigt der Ablauf bei MPU Guru.

Häufige Fragen zu Alkohol am Steuer

Ab wie viel Promille ist Alkohol am Steuer eine Straftat?

Am Steuer eines Kraftfahrzeugs ab 1,1 Promille, das ist die absolute Fahruntüchtigkeit. Ab 0,3 Promille wird es zur Straftat, sobald Ausfallerscheinungen, Fahrfehler oder ein Unfall dokumentiert sind. Rechtsgrundlage ist § 316 StGB. Beide Werte stammen aus der Rechtsprechung, die Vorschrift selbst nennt keine Zahl.

Ist 0,5 Promille eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit?

Eine Ordnungswidrigkeit, solange du unauffällig gefahren bist. Du bist nicht vorbestraft und bekommst keinen Eintrag ins Führungszeugnis. Bußgeld und zwei Punkte fallen trotzdem an, dazu in der Regel ein Fahrverbot.

Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entziehung?

Beim Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis bestehen, der Führerschein kommt nach ein bis drei Monaten zurück. Bei der strafgerichtlichen Entziehung erlischt sie mit der Rechtskraft des Urteils (§ 69 Abs. 3 Satz 1 StGB). Danach hilft nur die Neuerteilung.

Führt eine Ordnungswidrigkeit zur MPU?

Einmalig in der Regel nicht. Zweimal ab 0,5 Promille schon, denn § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b FeV verlangt nur wiederholte Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss.

Zählen zwei Alkoholfahrten am selben Abend als wiederholte Zuwiderhandlung?

Regelmäßig nicht. Die Rechtsprechung verlangt zwei vom Geschehensablauf her eigenständige Lebenssachverhalte. Ein kurzer Einkauf zwischendurch macht daraus keine zwei Vorfälle.

Ab wie viel Promille ist Fahrradfahren strafbar?

Ab 1,6 Promille gilt für Radfahrer absolute Fahruntüchtigkeit, dieser Wert stammt aus der Rechtsprechung. Darunter wird es strafbar, sobald Ausfallerscheinungen hinzukommen.

Ich hatte Restalkohol und wusste nichts davon, hilft mir das?

Nein. Auch die fahrlässige Trunkenheitsfahrt ist strafbar (§ 316 Abs. 2 StGB).

Rechtsstand und Quellen

Dieser Ratgeber gibt die Rechtslage mit Rechtsstand 29.08.2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für die strafrechtliche Verteidigung ist ein Anwalt zuständig, für die Eignungsfrage arbeitet MPU Guru mit Psychologen.

Normen, verlinkt auf die amtliche Fassung bei gesetze-im-internet.de:

§ 24a StVG · § 24c StVG · § 25 StVG · § 2a StVG · § 4 StVG · § 316 StGB · § 315c StGB · § 69 StGB · § 69a StGB · § 13 FeV · § 20 FeV · § 40 FeV · Anlage 13 FeV · § 46 FeV

Fachliche Grundlage:

Beurteilungskriterien, Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung, 5. Auflage, DGVP und DGVM. Bundesanstalt für Straßenwesen, Pressemitteilung 10/2025 vom 17.12.2025, abgerufen am 29.08.2026.

Du weißt jetzt, in welcher Kategorie dein Fall liegt

Was du damit noch nicht weißt, ist, welcher Weg für dich gilt. Das entscheidet sich an deinem Registerstand, am Polizeibericht und daran, ob eine Voreintragung mitzählt.

Wir ordnen deinen Fall ein, bevor wir dir irgendetwas verkaufen. Im Kennenlerngespräch sichten wir deine Unterlagen, klären den Stand im Fahreignungsregister und sagen dir, welcher Weg zur MPU bei dir realistisch offensteht. Danach weißt du, welche Schritte in welcher Reihenfolge sinnvoll sind und wie viel Zeit du hast. Das Gespräch kostet nichts, genau wie das Erstgespräch davor. Wenn bei dir gerade nichts zu tun ist, sagen wir dir das genauso deutlich.

Rechtsstand: 29.08.2026. Alle genannten Normen stehen mit Fundstelle im Quellenblock.

Erreichbar sind wir Montag bis Freitag von 10 bis 20 Uhr. Wenn du tagsüber nicht telefonieren kannst, schreib uns per WhatsApp oder hinterlass eine Wunschzeit für einen Rückruf.

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