21. September 202614 Min.
Kurs nach § 70 FeV: wann er das Gutachten ersetzt
Was ein Kurs nach § 70 FeV ist und wann er das erneute Gutachten ersetzt
Ein Kurs nach § 70 FeV ist ein Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung für alkohol- oder drogenauffällige Kraftfahrer. Er ersetzt ein erneutes medizinisch-psychologisches Gutachten nur, wenn vier Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen: Der Kurs ist nach § 70 FeV anerkannt, ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung hält die Teilnahme an dieser Art von Kursen für geeignet, du bist nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis, und die Fahrerlaubnisbehörde hat vor Kursbeginn zugestimmt. Dann genügt nach § 11 Absatz 10 FeV in der Regel eine Teilnahmebescheinigung.
MPU Guru bietet diesen Kurs nicht an, vermittelt ihn nicht und bereitet nicht auf ihn vor. Die Rechtsfolge löst nur ein Kurs aus, dessen Träger nach § 70 FeV anerkannt ist. Die Anerkennung erteilt die nach Landesrecht zuständige Behörde. Weitere Ratgeber zur MPU findest du in der Übersicht.
Nachschulung, § 70-Kurs, Kurs zur Wiederherstellung: welche Norm was regelt
Amtlich heißt die Maßnahme Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung, so die Überschrift von § 70 FeV. Die Beurteilungskriterien, 5. Auflage, sprechen daneben vom Nachschulungskurs nach § 70 FeV.
Drei Normen mit drei Aufgaben:
- § 11 Absatz 10 FeV regelt die Rechtsfolge und die vier Voraussetzungen, gesetzliche Parallele ist § 2 Absatz 8 Satz 2 StVG, dort mit drei Voraussetzungen und einer weiter gefassten Ausschlussregel in Satz 3.
- § 70 FeV regelt, welche Träger für diesen Zweck anerkannt werden. Die nach Landesrecht zuständige Behörde erkennt Stellen, Kurse und Kursleiter eines Trägers an, befristet auf längstens zehn Jahre.
- Anlage 4a Nummer 1 Buchstabe f Satz 7 FeV erlaubt dem Gutachten die Kursempfehlung, Satz 8 begrenzt sie auf Personen ohne Fahrerlaubnis.
Anlage 15 FeV verlangt von Kursleitern einen Hochschulabschluss in Psychologie und eine verkehrspsychologische Ausbildung.
Das besondere Aufbauseminar nach § 36 FeV ist eine andere Maßnahme mit eigener Rechtsfolge.
Was eine Kursempfehlung im MPU-Gutachten bedeutet
Eine Kursempfehlung ist keine dritte Antwort neben geeignet und nicht geeignet, sondern eine Ergänzung der Beantwortung. Sie setzt voraus, dass die Eignung zum Untersuchungszeitpunkt nicht gegeben ist, und sagt zugleich, dass die Gutachter die Mängel für durch einen Kurs behebbar halten. Rechtsgrundlage ist Anlage 4a Nummer 1 Buchstabe f Satz 7 FeV: „Das Gutachten kann auch geeignete Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung empfehlen."
Nach den Beurteilungskriterien, 5. Auflage, kommt sie in Betracht, wenn eine Einstellungs- und Verhaltensänderung erreichbar ist, in Ansätzen zustande gekommen ist oder noch Stabilisierung braucht. Dieselbe Quelle nennt die Kursempfehlung die am geringsten belastende Maßnahme für den noch nicht geeigneten Klienten.
Zu finden ist sie im letzten Teil des Gutachtens, „V Beantwortung der behördlichen Fragestellung (und Empfehlungen)". Einen Anbieter nennt das Gutachten nicht: Empfehlungen dürfen keine konkreten Stellen oder Träger benennen.
Gute 4 Prozent der 75.257 Begutachtungen des Jahres 2024 endeten mit einer Kursempfehlung, so die Bundesanstalt für Straßenwesen, Wiederholungen eingerechnet.
§ 11 Absatz 10 FeV im Wortlaut
Das Wort „in der Regel" ist ernst gemeint. Einen Automatismus schreibt die Verordnung nicht vor.
Fehlt eine Voraussetzung, bleibt es beim erneuten Gutachten. Bei einer Anordnung nach § 4 Absatz 10 Satz 4 StVG, also bei der Neuerteilung nach einer Entziehung im Punktesystem, oder bei § 11 Absatz 3 Nummer 4 bis 7 FeV entfällt der Weg ganz.
Voraussetzung 1 und 2 für den Kurs nach § 70 FeV: anerkannter Kurs und passende Kursart
Nur ein nach § 70 FeV anerkannter Kurs löst die Rechtsfolge des § 11 Absatz 10 Satz 1 FeV aus. Die Anerkennung erteilt die nach Landesrecht zuständige Behörde auf schriftlichen Antrag, wenn Anlage 15 FeV und die Richtlinie der Bundesanstalt für Straßenwesen erfüllt sind. Sie ist befristet und zu widerrufen, wenn die Wirksamkeit der Kurse nicht nachgewiesen ist. Frag vor der Anmeldung nach der Anerkennung.
Die zweite Voraussetzung ist die Empfehlung selbst. Das Gutachten muss die Teilnahme „an dieser Art von Kursen als geeignete Maßnahme" ansehen. Gemeint ist eine Kursart, kein Anbieter. Die Beurteilungskriterien unterscheiden Kurse für alkohol- und für drogenauffällige Kraftfahrer, und die gewählte Kursart muss zur Empfehlung passen.
Zwei Rollen bleiben getrennt: Nach Anlage 15 Absatz 2 Nummer 5 FeV darf ein Kursträger keine Begutachtungsstelle betreiben, nach Anlage 14 Absatz 2 Nummer 6 FeV gilt das umgekehrt.
Voraussetzung 3 für den Kurs nach § 70 FeV: Wer die Fahrerlaubnis noch besitzt, bekommt keine Kursempfehlung
Die Voraussetzung „nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis" gilt an drei Stellen. Anlage 4a Nummer 1 Buchstabe f Satz 8 FeV bestimmt: „Die Empfehlung darf nur gegenüber Personen erfolgen, die zum Zeitpunkt der Begutachtung nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis sind." § 70 Absatz 1 Satz 2 FeV lässt in die Kurse nur Personen aufnehmen, die nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis sind. § 11 Absatz 10 Satz 1 Nummer 3 FeV wiederholt die Bedingung für den Nachweis.
Die Beurteilungskriterien, 5. Auflage, bestätigen das in einer Fußnote zur Kurseignung.
Praktisch trifft das alle, die die Anordnung bekommen, während sie den Führerschein noch haben. In der Beratungspraxis von MPU Guru liegt die Frist zur Beibringung des Gutachtens nach der Anordnung meist bei vier bis acht Wochen, solange die Fahrerlaubnis noch besteht, ein Erfahrungswert und kein Rechtssatz. Für diese Gruppe kommt eine Kursempfehlung nicht in Betracht, das Gutachten beantwortet die Fragestellung ohne sie.
Zwei unbequeme Folgerungen: Wer die Fahrerlaubnis noch besitzt, kann nicht auf eine Kursempfehlung als Zwischenlösung hoffen. Und wer alle vier Voraussetzungen erfüllt, für den ist der Kurs der in § 11 Absatz 10 FeV vorgesehene Weg.
Voraussetzung 4 für den Kurs nach § 70 FeV: Zustimmung vor Kursbeginn, und warum die Behörde dafür das Gutachten braucht
Die vierte Voraussetzung lautet, dass die Fahrerlaubnisbehörde „der Kursteilnahme nach Nummer 2 vor Kursbeginn zugestimmt hat". Der Verweis auf Nummer 2 ist entscheidend: Zugestimmt wird der Teilnahme, die ein bestimmtes Gutachten für geeignet hält. Beurteilen kann die Behörde das praktisch kaum, ohne dieses Gutachten zu kennen.
Damit berührt die Norm eine Hausempfehlung von MPU Guru. Die Zustellungsart legst du vorher fest, nur an dich oder zusätzlich an die Fahrerlaubnisbehörde. MPU Guru empfiehlt immer die Zustellung nur nach Hause, weil nach einem negativen Gutachten die Entscheidung ansteht, ob es überhaupt eingereicht wird. Achte dabei auf beigelegte Schweigepflichtentbindungen. Welche Wege das Gutachten nehmen kann, steht bei wer das MPU-Gutachten zugestellt bekommt.
Beides widerspricht sich nicht, es folgt nacheinander: erst das Gutachten selbst lesen, dann einreichen und schriftlich um die Zustimmung bitten, erst danach beim Kursträger anmelden.
Eine Pflicht, das Gutachten vorzulegen, kennt die Verordnung nicht; sie regelt auch Form, Antragsweg und Dauer der Zustimmung nicht, ebenso wenig das Straßenverkehrsgesetz. Frag schriftlich und lass dir die Antwort schriftlich geben.
Vom Gutachten mit Kursempfehlung zur Teilnahmebescheinigung
Neun Schritte liegen zwischen Gutachten und Teilnahmebescheinigung.
- Gutachten abwarten und lesen. In der Beratungspraxis von MPU Guru dauert die Erstellung zwei bis sechs Wochen, meist drei bis vier.
- Fahrerlaubnis prüfen. Wer eine besitzt, bekommt nach Anlage 4a Nummer 1 Buchstabe f Satz 8 FeV keine Kursempfehlung.
- Anordnungsgrundlage prüfen. Bei § 4 Absatz 10 Satz 4 StVG oder § 11 Absatz 3 Nummer 4 bis 7 FeV gilt der Weg nicht. Die Anordnung muss die Gründe für die Eignungszweifel darlegen, § 11 Absatz 6 Satz 2 FeV. Welche Norm die Behörde herangezogen hat, steht in der Anordnung oder in der Akte.
- Gutachten einreichen und Zustimmung beantragen, schriftlich.
- Zustimmung abwarten. Vorher darf der Kurs nicht beginnen.
- Anerkannten Träger wählen, mit passender Kursart.
- An allen Sitzungen teilnehmen. Wer nicht an allen Sitzungen teilgenommen oder die Anfertigung von Kursaufgaben verweigert hat, bekommt keine Bescheinigung, der Kursleiter muss sie dann verweigern.
- Bescheinigung prüfen. § 11 Absatz 11 FeV verlangt Name, Geburtstag und Geburtsort, Anschrift, Seminarmodell, Umfang und Dauer sowie beide Unterschriften mit Datum.
- Bescheinigung vorlegen. Danach folgt die Neuerteilung, dazu steht alles bei wie du die Neuerteilung beantragst.
Für wen der Kursweg gesperrt ist
Drei Sperren schließen den Kursweg aus, unabhängig voneinander.
Die erste Sperre folgt aus dem Kursangebot. § 70 Absatz 1 Satz 1 FeV lässt nur Träger von Kursen für alkohol- oder drogenauffällige Kraftfahrer anerkennen, für andere Problemlagen existiert keine anerkennungsfähige Kursart. Die Beurteilungskriterien kennzeichnen deshalb in den Verkehrshypothesen kein Kriterium als kursbehebbar.
Die zweite Sperre steht in § 11 Absatz 10 Satz 2 FeV und knüpft an die Anordnung an. Ausgeschlossen ist der Weg bei § 4 Absatz 10 Satz 4 StVG, also bei der Neuerteilung nach einer Entziehung im Punktesystem, und bei § 11 Absatz 3 Nummer 4 bis 7 FeV. Diese Nummern erfassen erhebliche oder wiederholte Verkehrsverstöße sowie Straftaten mit Bezug zum Straßenverkehr oder zur Kraftfahreignung.
Die dritte Sperre ist die bestehende Fahrerlaubnis.
Mischfälle wie § 11 Absatz 3 Nummer 9 FeV nennt die Ausschlussregel nicht. Ob der Kursweg dort offensteht, hängt an der Anordnungsgrundlage im Einzelfall.
Eine Trunkenheitsfahrt ist eine Straftat und sperrt den Kursweg trotzdem nicht automatisch
Die Kurzformel „bei Straftaten gibt es den Kurs nicht" führt Alkoholfälle in die Irre. Maßgeblich ist nach § 11 Absatz 10 Satz 2 FeV nicht, ob die Tat strafbar war, sondern auf welche Norm die Behörde ihre Anordnung gestützt hat.
Eine Alkohol-MPU ordnet die Fahrerlaubnisbehörde regelmäßig nach § 13 Satz 1 Nummer 2 FeV an, etwa bei wiederholten Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss oder ab 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration. § 13 FeV taucht in der Ausschlussregel des § 11 Absatz 10 Satz 2 FeV nicht auf. Eine Trunkenheitsfahrt, die zu einer Anordnung nach § 13 FeV geführt hat, sperrt den Kursweg deshalb nicht. § 2 Absatz 8 Satz 3 StVG ist weiter gefasst; ob er diesen Fall erfasst, ist eine Auslegungsfrage, die diese Seite nicht beantwortet.
Für Fälle, in denen die Behörde wegen Verkehrs- oder Straftaten begutachten lässt und zusätzlich eine Trunkenheitsfahrt oder eine Fahrt nach Cannabis- oder Betäubungsmittelkonsum im Raum steht, ziehen die Beurteilungskriterien, 5. Auflage, eine weitere Grenze: Eine Kursempfehlung kommt dann nur in Betracht, wenn Anlass und Fragestellung ohnehin eine vollständige Prüfung der Alkohol- oder Drogenhypothesen verlangen und die Prognose ohne Substanzeinfluss günstig ausfällt.
Welche Grundlage in deinem Fall gilt, steht in deiner Anordnung. Die rechtliche Analyse der Akte ist Sache deines Anwalts.
Was die Gutachter vor einer Kursempfehlung prüfen
Vor einer Kursempfehlung klären die Gutachter der Begutachtungsstelle für Fahreignung zwei Fragen: ob die verbliebenen Bedenken zu der Sorte gehören, die ein Kurs ausräumen kann, und ob die betroffene Person von einer Teilnahme profitieren kann.
Für die erste Frage kennzeichnen die Beurteilungskriterien, 5. Auflage, ihre Kriterien mit Buchstaben. Ein K hinter der Ordnungsnummer bedeutet, dass ein Mangel auch durch einen erfolgreichen Kursbesuch behoben werden kann. Ein N bedeutet das Gegenteil: Hier schafft ein Kurs die Voraussetzung nicht, in der Regel braucht es eine weiterreichende Maßnahme, mehr Zeit oder veränderte äußere Umstände. Ist schon ein diagnostisches Kriterium mit N gekennzeichnet, ist eine Kursteilnahme bei dieser Diagnose in der Regel ungeeignet.
Eine Rückausnahme nennen die Beurteilungskriterien trotzdem: Liegen nach einer bereits länger andauernden Verhaltensänderung nur noch Restbedenken vor, die eine als K gekennzeichnete Voraussetzung aus den Kriterien zur Problembewältigung betreffen, ist eine Kursempfehlung auch in dieser Fallgruppe möglich.
Für die zweite Frage gibt es eigene Hypothesen, A 7 für alkoholauffällige und D 7 für drogenauffällige Kraftfahrer. Beide fragen, ob die Defizite durch einen Kurs nach § 70 FeV genügend beeinflussbar sind. Im Mittelpunkt stehen die motivationalen und kommunikativen Voraussetzungen für einen Lernerfolg.
Erfüllt sein müssen die Anforderungen der Hypothese A 7 oder D 7. Die Einordnung treffen die Gutachter, eine Selbsteinschätzung ersetzt sie nicht.
Was ein Kurs nicht ersetzt: fehlende Abstinenz und Stabilisierungszeit
Ein Kurs nach § 70 FeV behebt Restdefizite, fehlende Zeit ersetzt er nicht. Die Beurteilungskriterien, 5. Auflage, schreiben das in die Kriterien hinein. Für Alkoholfälle verlangt A 7.1 N, dass die verbleibenden Defizite im Wesentlichen nicht die geforderten Stabilisierungszeiträume oder Abstinenzbelege betreffen. Für Drogenfälle verlangt D 7.4 N, dass die gegebenenfalls erforderlichen Abstinenzzeiträume zum Zeitpunkt der Begutachtung bereits erfüllt und durch geeignete Drogenscreenings belegt sind.
Für Cannabis sind nach den Beurteilungskriterien derzeit nur Kursmodelle mit dem Ziel der Cannabisabstinenz anerkannt. Kurse, die allein das Trennen von Konsum und Fahren zum Ziel haben, können noch nicht empfohlen werden.
Damit hängt die Kursempfehlung am Zeitplan des Nachweises. Über den Nachweiszeitraum entscheiden die Beurteilungskriterien, nicht die Fahrerlaubnisbehörde; in unserer Praxis sind es sechs, zwölf oder fünfzehn Monate. Ebenfalls Erfahrungswert von MPU Guru: Ein Urinprogramm zählt ab dem Tag der Anmeldung, eine Haaranalyse ab dem letzten Konsum plus rund vier Wochen.
Die Prüffrage lautet nicht, ob es fast reicht, sondern ob nur noch übrig ist, was ein Kurs leisten kann.
Kurs nach § 70 FeV und MPU-Vorbereitung sind zwei verschiedene Dinge
Der Kurs nach § 70 FeV kommt nach einem Gutachten mit Kursempfehlung und ersetzt unter vier Voraussetzungen das erneute Gutachten. Eine MPU-Vorbereitung kommt vor der Begutachtung und ersetzt nichts. Kursträger brauchen eine Anerkennung nach § 70 FeV, eine Vorbereitung braucht keine. Worin sich Kursträger, Begutachtungsstelle und Vorbereitung unterscheiden, steht im Ratgeber zu MPU-Berater, Psychologe und Gutachter.
MPU Guru ist psychologische MPU-Vorbereitung durch Psychologen, mit über 4.000 begleiteten Klienten. Kurse nach § 70 FeV gehören nicht dazu, weder als Angebot noch als Vermittlung.
In drei Lagen ist Vorbereitung das Thema, und in keiner geht es um einen Kurs: wenn die Fahrerlaubnis noch besteht, wenn die Anordnung auf § 4 Absatz 10 Satz 4 StVG oder auf § 11 Absatz 3 Nummer 4 bis 7 FeV beruht, und wenn ein Gutachten negativ ausfällt, ohne einen Kurs zu empfehlen. Dann steht der zweite Anlauf an, und wann ein zweiter MPU-Anlauf der bessere Weg ist, hängt vom Gutachten ab. Wie eine MPU-Vorbereitung bei Alkohol abläuft, steht auf der Leistungsseite.
Häufige Missverständnisse rund um die Kursempfehlung
Sieben Annahmen tauchen rund um die Kursempfehlung wieder und wieder auf. Keine hält dem Normwortlaut stand.
- „Mit einer Kursempfehlung brauche ich keine zweite MPU." Nur unter vier Voraussetzungen, und auch dann nur „in der Regel".
- „Für den Kurs muss ich das Gutachten nicht einreichen." Vorgeschrieben ist die Vorlage nicht, ohne Zustimmung vor Kursbeginn gibt es aber keine Rechtsfolge, und ohne Gutachten stimmt die Behörde praktisch nicht zu.
- „Kursempfehlung heißt bedingt positiv mit Auflage." Die Kursempfehlung ergänzt die Beantwortung der Fragestellung, sie bestätigt die Fahreignung nicht.
- „Bei einer Straftat ist der Kurs ausgeschlossen." Entscheidend ist die Anordnungsgrundlage, nicht die Strafbarkeit der Tat.
- „Irgendeinen Kurs machen, Bescheinigung einreichen, fertig." Es zählen anerkannter Träger, passende Kursart und Zustimmung vorab.
- „Die Kursempfehlung überbrückt fehlende Abstinenzmonate." Stabilisierungszeiträume und Abstinenzbelege müssen bereits vorliegen.
- „Das Gutachten nennt mir den Anbieter." Empfehlungen dürfen keine konkreten Stellen oder Träger benennen.
Rechtsstand und Quellen
Rechtsstand dieser Seite: 21.09.2026.
Normen, geprüft am amtlichen Wortlaut: § 11 Absatz 3, 5, 6, 10 und 11 FeV, § 70 FeV, Anlage 4a Nummer 1 Buchstabe f Satz 7 und 8, Anlage 14 Absatz 2 Nummer 6, Anlage 15, § 13, § 36 und § 71 FeV sowie § 2 Absatz 8, § 4 Absatz 10 und § 4a StVG. Fahrerlaubnis-Verordnung zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 12. August 2026, BGBl. 2026 I Nr. 236.
Fachliteratur: Brenner-Hartmann, J., Fastenmeier, W., & Graw, M. (Hrsg.) (2026). Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung: Beurteilungskriterien. 5. überarbeitete und erweiterte Auflage. Bonn: Kirschbaum Verlag. Herangezogen: Kapitel A.3.4.4, B.2 und B.3.
Statistik: Bundesanstalt für Straßenwesen, Pressemitteilung 10/2025 vom 17.12.2025, abgerufen am 29.08.2026.
Diese Seite ist keine Rechtsberatung.
Das Wichtigste in Kürze
Die Teilnahmebescheinigung ersetzt das erneute Gutachten nach § 11 Absatz 10 Satz 1 FeV nur „in der Regel".
Vier Voraussetzungen müssen zugleich vorliegen: anerkannter Kurs, Empfehlung im Gutachten, keine Fahrerlaubnis, Zustimmung vor Kursbeginn.
Nach Anlage 4a Nummer 1 Buchstabe f Satz 8 FeV darf das Gutachten den Kurs nur Personen ohne Fahrerlaubnis empfehlen.
Anerkannt sind nach § 70 Absatz 1 Satz 1 FeV nur Kurse für alkohol- oder drogenauffällige Kraftfahrer.
Bei einer Anordnung nach § 4 Absatz 10 Satz 4 StVG oder § 11 Absatz 3 Nummer 4 bis 7 FeV gilt Satz 1 nicht.
Die Kurseignung prüfen die Gutachter anhand der Hypothesen A 7 und D 7 der Beurteilungskriterien.
Gute 4 Prozent der 75.257 Begutachtungen des Jahres 2024 endeten mit einer Kursempfehlung.
Ohne Zustimmung vor Kursbeginn kein Kursweg; ohne Kenntnis des Gutachtens stimmt die Behörde praktisch nicht zu.
MPU Guru bietet den Kurs nach § 70 FeV nicht an.
Hat der Betroffene an einem Kurs teilgenommen, um festgestellte Eignungsmängel zu beheben, genügt in der Regel zum Nachweis der Wiederherstellung der Eignung statt eines erneuten medizinisch-psychologischen Gutachtens eine Teilnahmebescheinigung, wenn
- der betreffende Kurs nach § 70 anerkannt ist,
- auf Grund eines medizinisch-psychologischen Gutachtens einer Begutachtungsstelle für Fahreignung die Teilnahme des Betroffenen an dieser Art von Kursen als geeignete Maßnahme angesehen wird, seine Eignungsmängel zu beheben,
- der Betroffene nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis ist und
- die Fahrerlaubnisbehörde der Kursteilnahme nach Nummer 2 vor Kursbeginn zugestimmt hat. Wurde die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nach § 4 Absatz 10 Satz 4 des Straßenverkehrsgesetzes oder nach § 11 Absatz 3 Nummer 4 bis 7 angeordnet, findet Satz 1 keine Anwendung.
Die vier Voraussetzungen auf einen Blick
Voraussetzung
Woran du sie erkennst
Anerkannter Kurs
Der Träger ist nach § 70 FeV anerkannt, zuständig ist die Landesbehörde
Empfehlung im Gutachten
Der letzte Teil des Gutachtens hält diese Art von Kursen für geeignet
Keine Fahrerlaubnis
Weder bei der Begutachtung noch bei der Aufnahme in den Kurs noch beim Nachweis
Zustimmung vorab
Die Fahrerlaubnisbehörde hat zugestimmt, bevor der Kurs begonnen hat
Die vier Kriterien der Kurseignung
Die Hypothesen A 7 und D 7 haben je vier Kriterien. Rechts steht ein Befund, der gegen die Kurseignung spricht.
| Kriterium | Worum es geht | Ein Gegenzeichen |
|---|---|---|
| A 7.1 N und D 7.1 N | Der Kurs erfasst das Problemverhalten und beeinflusst es ausreichend | Daneben stehen erhebliche oder mehrere Verkehrsverstöße |
| A 7.2 und D 7.2 N | Selbstreflexion und Durchsetzungsvermögen reichen für eine stabile Änderung | Die Tat wird auch auf Nachfrage pauschal geschildert |
| A 7.3 N und D 7.3 N | Geistige und kommunikative Voraussetzungen liegen vor | Fragen oder Erklärungen kommen häufig nicht an |
| A 7.4 und D 7.4 N | Nach den erlebten Folgen sind Verhaltensänderungen vollzogen oder eingeleitet | Die Vorsätze erschöpfen sich in alten Grundsätzen wie „nur so lange trinken, wie es schmeckt" |
Kurs nach § 70 FeV, Aufbauseminar, Beratung und Vorbereitung im Vergleich
Fünf Maßnahmen klingen ähnlich und haben verschiedene Rechtsfolgen.
| Maßnahme | Auslöser | Wann | Ersetzt ein MPU-Gutachten |
|---|---|---|---|
| Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung, § 70 FeV | Kursempfehlung im Gutachten, Alkohol oder Drogen | Nach der Begutachtung, ohne Fahrerlaubnis, nach Zustimmung | In der Regel ja |
| Besonderes Aufbauseminar, § 36 FeV | Alkohol- oder Drogenzuwiderhandlung in der Probezeit | In der Probezeit oder bei der Neuerteilung danach | Nein |
| Verkehrspsychologische Beratung, § 71 FeV | § 2a Absatz 7 StVG | Im Probezeitverfahren | Nein |
| Fahreignungsseminar, § 4a StVG | Eigene Entscheidung | Freiwillig, ein Punktabzug nur bei ein bis fünf Punkten | Nein |
| MPU-Vorbereitung | Eigene Entscheidung | Vor der Begutachtung | Nein |
Fragen zum Kurs nach § 70 FeV
Kann ich den Kurs nach § 70 FeV auch ohne Kursempfehlung im Gutachten machen?
Ohne Empfehlung tritt die Rechtsfolge des § 11 Absatz 10 Satz 1 FeV nicht ein. Nach § 70 Absatz 1 Satz 2 FeV dürfen Träger nur Personen aufnehmen, die diesen Anforderungen entsprechen.
Kann ich den Kurs machen, solange ich meinen Führerschein noch habe?
Nein. Anlage 4a Nummer 1 Buchstabe f Satz 8 FeV erlaubt die Empfehlung nur gegenüber Personen ohne Fahrerlaubnis, § 70 Absatz 1 Satz 2 FeV wiederholt das für die Aufnahme in den Kurs.
Gibt es den Kurs auch bei einer MPU wegen Punkten?
Nein. § 11 Absatz 10 Satz 2 FeV schließt den Weg bei einer Anordnung nach § 4 Absatz 10 Satz 4 StVG aus, und anerkannt sind ohnehin nur Kurse für alkohol- oder drogenauffällige Kraftfahrer.
Was passiert, wenn ich eine Sitzung verpasse?
Der Kursleiter muss die Teilnahmebescheinigung dann verweigern, § 11 Absatz 11 Satz 3 FeV. Dasselbe gilt, wenn die Anfertigung von Kursaufgaben verweigert wird. Ob sich eine Sitzung nachholen lässt, regelt die Verordnung nicht.
Was kostet der Kurs und wie lange dauert er?
Kosten regelt die Verordnung nicht. Was die Richtlinie der Bundesanstalt für Straßenwesen zu Umfang und Dauer vorgibt, beantwortet diese Seite nicht; sie liegt uns nicht vor.
Bietet MPU Guru den Kurs nach § 70 FeV an?
Nein. MPU Guru bietet den Kurs nicht an, vermittelt ihn nicht und bereitet nicht darauf vor. MPU Guru macht psychologische MPU-Vorbereitung.
Kursempfehlung im Gutachten, und der weitere Weg ist unklar
Bei einer Kursempfehlung stellt sich dieselbe Frage wie nach einem negativen Gutachten: Welche der vier Voraussetzungen liegen vor, und was folgt daraus für den Zeitplan. Den Kurs bietet MPU Guru nicht an, sondern die psychologische Vorbereitung auf die MPU.
Der Einstieg kostet nichts. Erstgespräch, Kennenlerngespräch und Beratungsgespräch sind kostenlos. Im Kennenlerngespräch ordnen wir den Zeitraum ein, sowohl den Nachweiszeitraum als auch die Zeit bis zum Termin. Wer anruft, steigt beim Erstgespräch ein, aus dem der Termin für das Kennenlerngespräch entsteht. Über das Kontaktformular geht es direkt ins Kennenlerngespräch.
Erreichbar sind wir montags bis freitags von 10 bis 20 Uhr, auf Wunsch mit Rückruf zur Wunschzeit. Über WhatsApp bekommst du spätestens am Folgetag eine Antwort.