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17. September 202614 Min.

Anlage 4 und Anlage 5 FeV verständlich erklärt

Anlage 4 oder Anlage 5, welche Norm betrifft dich?

Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung trägt den amtlichen Titel „Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen“ und gehört zu den §§ 11, 13 und 14 FeV. Anlage 4 listet Erkrankungen und Mängel auf und bewertet, ob die Eignung besteht, unter Auflagen besteht oder fehlt.

Anlage 5 FeV regelt die Eignungsuntersuchungen für C, C1, D, D1, die Anhängerklassen E und die Fahrgastbeförderung und gehört zu § 11 Absatz 9 sowie § 48 Absatz 4 und 5 FeV.

Bei Alkohol, Cannabis oder Betäubungsmitteln ist Anlage 4 die Norm, an der deine MPU gemessen wird. Anlage 4 enthält für Punkte und Straftaten keine eigene Nummer. Dort geht es um die charakterliche Eignung nach § 11 Absatz 1 Satz 3 FeV, angeordnet über eigene Vorschriften der FeV und des StVG. Anlage 5 betrifft nur Lkw, Bus und Fahrgastbeförderung und ist ein eigenes Verfahren neben der MPU.

Das Wichtigste in Kürze

  • Anlage 4 FeV gehört zu den §§ 11, 13 und 14 FeV und bewertet Erkrankungen und Mängel im Hinblick auf die Fahreignung.

  • Anlage 5 FeV gehört zu § 11 Absatz 9 sowie § 48 Absatz 4 und 5 FeV, betrifft nur die Lkw- und Busklassen samt Fahrgastbeförderung und ist keine allgemeine MPU-Grundlage.

  • Anlage 4 FeV ordnet nichts an, sie liefert nur den Maßstab. Angeordnet wird über andere Vorschriften, die Fundstellen stehen weiter unten.

  • Für MPU-Fälle zählen Nummer 8 (Alkohol) und Nummer 9 (Betäubungsmittel, psychoaktiv wirkende Stoffe, Arzneimittel).

  • Vorbemerkung 3 der Anlage 4 öffnet den Einzelfall und ist so wichtig wie die Tabelle.

  • Anlage 4a FeV regelt die Gutachtenerstellung, Anlage 14 FeV, wer begutachten darf.

Der erste Schritt ist keine Prüfung

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Anlage 4 und Anlage 5 im direkten Vergleich

Die Gegenüberstellung zeigt, warum Anlage 4 FeV und Anlage 5 FeV unterschiedliche Aufgaben haben.

Anlage 4 FeVAnlage 5 FeV
Bezugsnorm§§ 11, 13 und 14 FeV§ 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5 FeV
Betrifftjeden Bewerber und Fahrerlaubnisinhaber, alle Klassennur C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und die Fahrgastbeförderung
Inhaltdrei Vorbemerkungen und eine Tabelle mit elf Nummerngruppendrei Nummern: ärztliche Untersuchung, Leistungsanforderungen für die D-Klassen und die Fahrgastbeförderung, Höchstalter des Nachweises bei Antragstellung
Rolle bei der MPUBewertungsmaßstab für Fragestellung und Gutachtenkein Bewertungsmaßstab für den MPU-Anlass, sondern eigenes Nachweisverfahren, bei Gruppe 2 zusätzlich zu beachten

Warum so viele Anlage 5 für die MPU-Grundlage halten

Der Irrtum, Anlage 5 FeV sei die Rechtsgrundlage der MPU, entsteht im Verordnungstext selbst. § 11 Absatz 1 Satz 2 FeV sagt, die Anforderungen seien insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel „nach Anlage 4 oder 5“ vorliegt. § 11 Absatz 2 Satz 2 FeV wiederholt das, und die Verordnung verlangt die Fragestellung „unter Beachtung der Anlagen 4 und 5“.

Wer nur diese Sätze liest, hält beide Anlagen für gleichrangig. Sie sind es nicht. Die Beschränkung steht schon in § 11 Absatz 9 FeV, der die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E abschließend aufzählt. Die Fahrgastbeförderung steht nicht in § 11 Absatz 9 FeV, für sie verweisen § 48 Absatz 4 und 5 FeV auf Anlage 5. Wer keine dieser Klassen hat oder beantragt, bei dem hat Anlage 5 inhaltlich nichts beizutragen, auch wenn die Anordnung beide Anlagen nennt.

Taucht Anlage 5 in deiner Anordnung auf, obwohl du keinen Lkw- oder Busführerschein hast, prüfe zuerst, welche Norm die Anordnung trägt.

Der Satz, der Anlage 5 verortet

Unbeschadet der Absätze 1 bis 8 haben die Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zur Feststellung ihrer Eignung der Fahrerlaubnisbehörde einen Nachweis nach Maßgabe der Anlage 5 vorzulegen.

§ 11 Absatz 9 FeV, Wortlaut der Fahrerlaubnis-Verordnung

Der Absatz zählt die Lkw- und Busklassen abschließend auf. Die Klasse B kommt darin nicht vor, und genau das ist der ganze Beweis. Das Wort „unbeschadet“ stellt klar, dass dieser Nachweis zusätzlich zu den Eignungszweifelsverfahren der Absätze 1 bis 8 verlangt wird und diese unberührt lässt. Die Fahrgastbeförderung nennt § 11 Absatz 9 FeV nicht, sie kommt über § 48 Absatz 4 und 5 FeV hinzu.

Wie Anlage 4 FeV aufgebaut ist

Anlage 4 FeV besteht aus drei Vorbemerkungen und einer Tabelle mit elf Nummerngruppen. Vorbemerkung 1 nennt „häufiger vorkommende Erkrankungen und Mängel“, die Liste ist also nicht abschließend. Kurzzeitige Erkrankungen wie grippale Infekte oder Migräne sind nicht aufgenommen.

Vorbemerkung 2 nennt die Beurteilungsgrundlagen: im Regelfall das ärztliche Gutachten nach § 11 Absatz 2 Satz 3 FeV, in besonderen Fällen das medizinisch-psychologische Gutachten, daneben das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr nach § 11 Absatz 4 FeV. Anlage 4 führt also im Regelfall zum Arzt, nicht zur MPU. Vorbemerkung 3 öffnet den Einzelfall.

Die Tabelle bewertet getrennt nach Gruppe 1 (A, A1, A2, B, BE, AM, L, T) und Gruppe 2 (C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, Fahrgastbeförderung), jeweils für Eignung und für Auflagen. Bei vielen medizinischen Nummern ist Gruppe 2 strenger, bei Alkohol und Betäubungsmitteln sind die Bewertungen identisch.

Die elf Nummern der Anlage 4 FeV im Überblick

Nr.Erkrankung oder Mangel
1Mangelndes Sehvermögen (Anlage 6 FeV)
2Hochgradige Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit
3Bewegungsbehinderungen
4Herz- und Gefäßkrankheiten
5Diabetes mellitus
6Krankheiten des Nervensystems, u. a. Epilepsie
7Psychische Störungen, Nr. 7.1 bis 7.6 (amtlich: „Psychische (geistige) Störungen“)
8Alkohol, Nr. 8.1 bis 8.4
9Betäubungsmittel, andere psychoaktiv wirkende Stoffe und Arzneimittel, Nr. 9.1 bis 9.6
10Nierenerkrankungen
11Verschiedenes: Organtransplantation, Tagesschläfrigkeit, Lungenerkrankungen, Gleichgewichtssinn

Nummer 8 der Anlage 4 FeV: Alkohol im Wortlaut

Bei Alkohol und Betäubungsmitteln bewertet Anlage 4 die Gruppe 1 (etwa Pkw) und die Gruppe 2 (Lkw, Bus, Fahrgastbeförderung) gleich, deshalb steht hier eine gemeinsame Spalte.

Nr.Erkrankung oder MangelEignung (Gruppe 1 und 2)Auflagen
8.1Missbrauch (Das Führen von Fahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum kann nicht hinreichend sicher getrennt werden.)nein–
8.2nach Beendigung des Missbrauchsja wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist–
8.3Abhängigkeitnein–
8.4nach Abhängigkeit (Entwöhnungsbehandlung)ja wenn Abhängigkeit nicht mehr besteht und in der Regel ein Jahr Abstinenz nachgewiesen ist–

Wortlaut der Fahrerlaubnis-Verordnung, Anlage 4, Stand 18.08.2026.

Nummer 9 der Anlage 4 FeV: Betäubungsmittel, Cannabis und Arzneimittel im Wortlaut

Nr.Erkrankung oder MangelEignung (Gruppe 1 und 2)Auflagen
9.1Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzesnein–
9.2.1Einnahme von Cannabis: Missbrauch (Das Führen von Fahrzeugen und ein Cannabiskonsum mit nicht fernliegender verkehrssicherheitsrelevanter Wirkung beim Führen eines Fahrzeugs können nicht hinreichend sicher getrennt werden.)nein–
9.2.2Einnahme von Cannabis: nach Beendigung des Missbrauchsja wenn die Änderung des Cannabiskonsumverhaltens gefestigt ist–
9.2.3Einnahme von Cannabis: Abhängigkeitnein–
9.2.4Einnahme von Cannabis: nach Abhängigkeit (Entwöhnungsbehandlung)ja wenn Abhängigkeit nicht mehr besteht und in der Regel ein Jahr Abstinenz nachgewiesen ist–
9.3Abhängigkeit von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffennein–
9.4missbräuchliche Einnahme (regelmäßig übermäßiger Gebrauch) von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln und anderen psychoaktiv wirkenden Stoffennein–
9.5nach Entgiftung und Entwöhnungja nach einjähriger Abstinenzregelmäßige Kontrollen
9.6.1Dauerbehandlung mit Arzneimitteln: Vergiftungnein–
9.6.2Dauerbehandlung mit Arzneimitteln: Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen unter das erforderliche Maßnein–

Wortlaut der Fahrerlaubnis-Verordnung, Anlage 4, Stand 18.08.2026. Die Überschriften der Nummern 9.2 und 9.6 sind den Zeilen vorangestellt. Beide Tabellen beschreiben den Regelfall, wie Vorbemerkung 3 den Einzelfall öffnet, steht weiter unten.

Nummer 8 Alkohol im Klartext

Nummer 8 der Anlage 4 FeV arbeitet mit vier Stufen: erst der Zustand, der die Eignung ausschließt, dann der Weg zurück.

Nummer 8.1 erfasst den Missbrauch, definiert als fehlende hinreichend sichere Trennung zwischen dem Führen von Fahrzeugen und einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum. Nummer 8.2 lässt Eignung wieder zu, „wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist“. Nummer 8.3 erfasst die Abhängigkeit, ebenfalls ohne Eignung. Nummer 8.4 lässt Eignung zu, wenn die Abhängigkeit endet und in der Regel ein Jahr Abstinenz nachgewiesen ist.

Nummer 8.2 stellt keine Frist auf, sondern eine Anforderung an dich. „Gefestigt“ ist ein psychologischer Maßstab, kein Kalenderdatum. Darauf zielen die vier Alkohol-Hypothesen ab.

Für den Abhängigkeitsfall nennt Anlage 4 FeV eine Dauer: in der Regel ein Jahr (Nummern 8.4 und 9.2.4). Nummer 9.5 verlangt nach Entgiftung und Entwöhnung eine einjährige Abstinenz ohne die Einschränkung „in der Regel“. Für den Missbrauchsfall nach Nummer 8.2 steht dort keine Frist, die Begutachtungsleitlinien 2026 nennen für den Alkoholverzicht in der Regel ein Jahr, frühestens sechs Monate. Die Dauer setzt nicht die Fahrerlaubnisbehörde fest, üblich sind sechs, zwölf oder fünfzehn Monate. Fünfzehn Monate verlangen die Begutachtungsleitlinien 2026 bei Abhängigkeit nach ambulanter Rehabilitation oder ohne Therapie, als Mindestdauer, nicht als Obergrenze.

Für deinen Zeitplan zählt der Startpunkt: beim Urinprogramm der Tag der Anmeldung, bei der Haaranalyse der letzte Konsum. Mit dem Nachweis anfangen empfehlen wir frühestens rund vier Wochen nach dem letzten Konsum, vorher testest du dich privat zu Hause. Die Beurteilungskriterien empfehlen dort je nach früherem Konsum ein Sicherheitsfenster von zwei bis drei Monaten (Kapitel C.3.3).

Wer den Startpunkt übersieht, tritt zu früh an. Bei unseren Klienten, die im ersten Anlauf scheitern, ist das der mit Abstand häufigste Grund. Ab welchem Promillewert angeordnet wird, regelt § 13 FeV: MPU wegen Alkohol.

Nummer 9 Betäubungsmittel, Cannabis und Arzneimittel

Nummer 9 der Anlage 4 FeV gliedert sich in sechs Untergruppen. Nummer 9.1 erfasst die Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, Ergebnis: keine Eignung. Nummer 9.2 behandelt Cannabis gesondert, parallel zu Nummer 8: 9.2.1 Missbrauch, definiert als fehlende hinreichend sichere Trennung zwischen dem Führen von Fahrzeugen und einem Cannabiskonsum mit nicht fernliegender verkehrssicherheitsrelevanter Wirkung beim Führen eines Fahrzeugs, keine Eignung. 9.2.2 Eignung bei gefestigter Verhaltensänderung. 9.2.3 Abhängigkeit, keine Eignung. 9.2.4 Eignung in der Regel nach einem Jahr Abstinenz.

Nummer 9.3 erfasst die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen, Nummer 9.4 die missbräuchliche, regelmäßig übermäßige Einnahme. Nummer 9.5 regelt die Zeit nach Entgiftung und Entwöhnung und verlangt eine einjährige Abstinenz mit regelmäßigen Kontrollen. Nummer 9.6 betrifft die Dauerbehandlung mit Arzneimitteln.

Ob und wann bei Cannabis eine MPU angeordnet wird, regelt § 13a FeV. Vertiefend: MPU wegen Drogen und alle Drogen-Hypothesen.

Die medizinischen Nummern der Anlage 4

Der überwiegende Teil der Anlage 4 FeV hat mit einer MPU nichts zu tun. Die medizinischen Nummern aus der Tabelle oben sind ärztliche Fragestellungen. Zuständig ist nach Vorbemerkung 2 in der Regel ein Arzt, nicht eine Begutachtungsstelle für Fahreignung.

Ein Sonderfall ist Nummer 7, die psychischen Störungen. Bleiben nach Würdigung des ärztlichen Gutachtens Zweifel, kann eine zusätzliche medizinisch-psychologische Begutachtung folgen, § 11 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 FeV.

Eine psychische Erkrankung in der Vorgeschichte führt nicht automatisch zu einer Einordnung unter Nummer 7. Anlage 4 benennt dort näher beschriebene Krankheitsbilder, unterscheidet bei mehreren davon zwischen leichter und schwerer Ausprägung und sieht nach dem Abklingen wieder Eignung vor.

Vorbemerkung 3 zur Anlage 4 FeV im Wortlaut

Die nachstehend vorgenommenen Bewertungen gelten für den Regelfall. Kompensationen durch besondere menschliche Veranlagung, durch Gewöhnung, durch besondere Einstellung oder durch besondere Verhaltenssteuerungen und -umstellungen sind möglich. Ergeben sich im Einzelfall in dieser Hinsicht Zweifel, kann eine medizinisch-psychologische Begutachtung angezeigt sein.

Anlage 4 FeV, Vorbemerkung Nummer 3, Wortlaut der Fahrerlaubnis-Verordnung

Bei den medizinischen Nummern ist dieser Absatz der Grund, warum eine MPU überhaupt positiv ausgehen kann. Bei Alkohol und Cannabis sieht die Aufstellung die Rückkehr zur Eignung schon selbst vor, in den Nummern 8.2, 8.4, 9.2.2 und 9.2.4. Wer eine stabile Verhaltensänderung belegen kann, weicht vom Regelfall ab, und genau diese Abweichung prüft die MPU.

Wer eine belegbare Veränderung vorweist, argumentiert nicht gegen die Anlage 4, sondern mit ihr. Die Arbeit besteht darin, die Kompensation herzustellen, die die Verordnung vorsieht.

Anlage 4 FeV ordnet nichts an

Anlage 4 FeV ist ein Bewertungsmaßstab, keine Anordnungsnorm. Angeordnet wird über § 11 Absatz 3, § 13, § 13a und § 14 FeV sowie über § 2a Absatz 4 und 5 StVG und § 4 Absatz 10 Satz 4 StVG.

§ 11 Absatz 3 FeV nennt neun Fallgruppen. Für die MPU zählen Nummer 4 (erhebliche oder wiederholte Verkehrsverstöße), Nummer 5 (eine erhebliche Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht, oder mehrere Straftaten mit diesem Zusammenhang), die Nummern 6 und 7 (Straftaten mit Bezug zur Kraftfahreignung, etwa bei hohem Aggressionspotenzial) und Nummer 9 (Neuerteilung nach wiederholter Entziehung oder nach Entziehung aus den Gründen der Nummern 4 bis 7). MPU nach Punkteentzug und MPU in der Probezeit stehen im StVG.

Anlage 4 FeV liefert erst danach den Maßstab, an dem der Gutachter deine Situation misst, und bindet die Behörde bei der Fragestellung.

Von der Auffälligkeit bis zum Gutachten in fünf Schritten

Schritt 1. Die Fahrerlaubnisbehörde erfährt von dem Vorgang. Bei Alkohol- und Drogenfahrten meldet ihn die Polizei, § 2 Absatz 12 StVG. Bei Punkten und in der Probezeit folgt der Anlass aus dem Straßenverkehrsgesetz, wie weiter oben beschrieben.

Schritt 2. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft, ob Tatsachen Bedenken gegen die Eignung begründen, § 11 Absatz 2 Satz 1 FeV.

Schritt 3. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ein Gutachten an und legt die Fragestellung fest, unter Beachtung der Anlagen 4 und 5, § 11 Absatz 6 Satz 1 FeV. Das Schreiben nennt die Gründe, die Frist, die eigene Kostentragung und dein Einsichtsrecht, § 11 Absatz 6 Satz 2 FeV.

Schritt 4. Du wählst die Begutachtungsstelle aus, beauftragst sie selbst und teilst sie der Behörde mit, § 11 Absatz 6 Satz 3 und 5 FeV. Die Behörde übersendet daraufhin die Unterlagen, soweit Verwertungsverbote das zulassen, Satz 4.

Schritt 5. Die Begutachtung erfolgt nach Anlage 4a FeV, das Ergebnis wird an Anlage 4 FeV gemessen.

Wer sich weigert oder nicht fristgerecht beibringt, bei dem darf die Behörde auf Nichteignung schließen, § 11 Absatz 8 Satz 1 FeV. Auf diese Folge muss sie in der Anordnung hinweisen, § 11 Absatz 8 Satz 2 FeV. Dass der Schluss auf Nichteignung ohne diesen Hinweis gesperrt ist, steht nicht im Wortlaut, sondern folgt aus der Rechtsprechung. Mehr: Ablauf einer MPU, So läuft eine MPU-Begutachtung ab.

Anlage 5 FeV, was dort wirklich geregelt ist

Anlage 5 FeV besteht aus drei Nummern.

Nummer 1 verlangt von Bewerbern um Erteilung oder Verlängerung der Lkw- und Busklassen und der Fahrgastbeförderung eine Untersuchung auf Anzeichen für eignungsausschließende Erkrankungen. Nachweis ist die Bescheinigung nach dem Muster, also die klassische Lkw- und Busuntersuchung.

Nummer 2 betrifft ausdrücklich nur D, D1, DE, D1E und die Fahrgastbeförderung. Hinzu kommen Anforderungen an Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit, also der Leistungstest. Wer nur Lkw fährt, braucht ihn nicht.

Genau hier geraten zwei Dinge durcheinander. Der Leistungstest an deinem MPU-Tag ist nicht der Leistungsnachweis nach Anlage 5 Nummer 2. Aus rund 400 Begleitungen im Jahr wissen wir: Der Teil am MPU-Tag dauert oft nur rund zwanzig Minuten und kostet nichts extra, er steckt im Preis des Gutachtens. Länger dauert er bei einer Wiederholung und bei den Klassen C und D. Wer nur Klasse B hat, kann Anlage 5 für sich abhaken.

Geführt wird der Nachweis nach Anlage 4a FeV, durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle. Fällig wird er bei Ersterteilung der D-Klassen und der Fahrgastbeförderung, bei Verlängerung ab dem 50., bei der Fahrgastbeförderung ab dem 60. Lebensjahr. Bei Antragstellung darf er nach Nummer 3 nicht älter als ein Jahr sein.

In den Nummern 1 bis 3 geht es nirgends um Alkohol, Drogen, Punkte oder Straftaten als MPU-Anlass. Mehr dazu: Warum die MPU kein „Idiotentest“ ist.

Musterdialog, Klasse C1 und MPU wegen Alkohol

Musterbeispiel, kein konkreter Beratungsfall. Ausgangslage: ein Handwerker mit Klasse C1. Nach einer Trunkenheitsfahrt liegt eine MPU-Anordnung vor, in den Unterlagen stehen zwei Untersuchungen.

Betroffener: Zwei verschiedene Untersuchungen. Zahle ich jetzt doppelt für dieselbe Sache?

Berater: Nein, zwei Verfahren mit zwei Zwecken. Die medizinisch-psychologische Untersuchung wird an Anlage 4 Nummer 8 gemessen. Der Nachweis nach Anlage 5 hat mit dem Vorfall nichts zu tun, den braucht jeder C1-Inhaber bei der Verlängerung.

Betroffener: Und wenn die Anlage-5-Untersuchung schlecht ausfällt, zieht mir das die MPU mit runter?

Berater: Es sind zwei Gutachten mit zwei getrennten Fragestellungen, das eine beantwortet nicht das andere. Zeitlich können sie kollidieren. Der Nachweis nach Anlage 5 darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein. Wer die ärztliche Untersuchung zu früh macht und dann noch an den Abstinenznachweisen arbeitet, macht sie zweimal.

Anlage 4a FeV, der Maßstab für dein Gutachten

Anlage 4a FeV gehört zu § 11 Absatz 5 FeV und enthält die Grundsätze für Untersuchung und Gutachtenerstellung. Die Untersuchung erfolgt anlassbezogen, der Gutachter hält sich an die Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde, Gegenstand ist nicht die gesamte Persönlichkeit, sondern nur das für die Kraftfahreignung Bedeutsame, und das Gutachten muss nachvollziehbar und nachprüfbar sein, bis hin zur Benennung der Untersuchungsverfahren.

Anlage 4a FeV ist damit der Maßstab, an dem sich dein Gutachten messen lassen muss. Ein negatives Gutachten, das die Fragestellung überschreitet, die Gesamtpersönlichkeit ausforscht oder seine Schlüsse nicht nachvollziehbar herleitet, gibt Anlass, es prüfen zu lassen. Rechtlich angegriffen wird ein negatives Gutachten nach unserer Erfahrung allerdings in der Regel nicht, das ist sehr schwierig. Üblicher ist, es aufzuarbeiten und in die Vorbereitung auf den nächsten Versuch einzubauen. Welche Fragen zulässig sind: Fragen in der MPU.

Anlage 14 FeV, wer überhaupt begutachten darf

Anlage 14 FeV gehört zu § 66 Absatz 2 FeV und trägt die Überschrift „Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung“. Geregelt sind Personal, Qualifikation, Unabhängigkeit und Qualitätssicherung.

Für die begutachtenden Ärzte verlangt Anlage 14 FeV eine mindestens zweijährige klinische Tätigkeit oder eine Facharztanerkennung, genannt werden unter anderem Innere Medizin, Psychiatrie und Neurologie, sowie eine mindestens einjährige Begutachtungspraxis in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung.

Nach § 66 Absatz 1 FeV brauchen Träger und ihre Begutachtungsstellen die amtliche Anerkennung der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Als medizinisch-psychologisches Gutachten zählt zudem nur das Gutachten einer anerkannten Stelle. Beide Normen zusammen sind der Grund, warum nicht jede Praxis eine MPU durchführen darf. Bei der Auswahl: Wie wähle ich die richtige Begutachtungsstelle aus.

So liest du deine eigene Anordnung

Was in deiner Anordnung stehen muss, steht oben im Ablauf. Jetzt zählt, was du daraus liest. Arbeite dein Schreiben mit drei Fragen durch.

Frage 1: Welche Norm ordnet an? Sieh nach, ob im Schreiben eine der Anordnungsnormen steht, die weiter oben aufgezählt sind, aus der FeV oder aus dem StVG. § 11 Absatz 6 Satz 2 FeV verlangt, dass die Behörde die Gründe für die Zweifel an deiner Eignung darlegt. Steht dort nur „Anlage 4“, lass prüfen, worauf sich die Anordnung stützt.

Frage 2: Welche Nummer der Anlage 4 ist gemeint? Lies an der Fragestellung ab, ob Missbrauch, Abhängigkeit oder die Einnahme von Betäubungsmitteln im Raum steht. Diese Unterscheidung prägt deine Nachweise.

Frage 3: Taucht Anlage 5 auf, obwohl du keine Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E und keine Fahrgastbeförderung hast? Dann geht es um ein zweites Verfahren oder um einen Fehler im Schreiben.

Und dann erledige eine Sache sofort: Beantrage Akteneinsicht. Das Einsichtsrecht ist deins, dafür brauchst du keinen Anwalt, wohl aber für die Einordnung dessen, was in der Akte steht.

Der Grund für die Eile ist eine Rechnung aus Behördenfrist, Bearbeitungsdauer der Akteneinsicht und Nachweiszeitraum. Mehr dazu im Ratgeber Begutachtungsstelle auswählen.

Ob ein unvollständiges Schreiben rechtswidrig ist, lässt du am besten von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen. Die Frist läuft währenddessen weiter. Eine Verlängerung beantragst du immer schriftlich, entschieden wird sie von der Behörde. Erfahrungsgemäß wird sie bei bestehender Fahrerlaubnis in über 90 Prozent der Fälle nicht gewährt; ist die Fahrerlaubnis bereits entzogen, meistens schon. Kläre Zweifel parallel zur Fristwahrung. Vertiefend: MPU wegen Punkten, MPU wegen Alkohol, Die fünf größten Fehler bei deiner MPU.

Häufige Fragen zu Anlage 4 FeV

Was steht in Anlage 4 FeV?

Anlage 4 FeV trägt den Titel „Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen“. Sie enthält drei Vorbemerkungen und eine Tabelle mit elf Nummerngruppen, von mangelndem Sehvermögen über Alkohol und Betäubungsmittel bis zu Nummer 11 „Verschiedenes“.

Was bedeutet Nummer 8.1 Anlage 4 FeV?

Nummer 8.1 beschreibt den Alkoholmissbrauch: Fahren und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum können nicht hinreichend sicher getrennt werden. Folge ist fehlende Eignung.

Gilt Anlage 4 FeV auch für Klasse B?

Ja, Anlage 4 FeV gilt für alle Klassen. Die Tabelle bewertet getrennt nach Gruppe 1 und Gruppe 2, bei Alkohol und Betäubungsmitteln allerdings gleich.

Bedeutet ein Eintrag in Anlage 4 FeV automatisch, dass ich meinen Führerschein verliere?

Nein. Vorbemerkung 3 stellt klar, dass die Bewertungen für den Regelfall gelten und Kompensationen möglich sind. Genau diese Abweichung prüft die MPU.

Häufige Fragen zu Anlage 5 und Anlage 4a FeV

Ist die MPU in Anlage 5 FeV geregelt?

Nein. Anlage 5 FeV regelt nur die Eignungsuntersuchung für die Lkw- und Busklassen und die Fahrgastbeförderung. Die MPU wird über andere Vorschriften der FeV und des StVG angeordnet. In Alkohol-, Cannabis-, Betäubungsmittel- und Arzneimittelfällen misst sich das Ergebnis an Anlage 4 FeV.

Was ist der Unterschied zwischen Anlage 4 und Anlage 5 FeV?

Anlage 4 FeV ist ein Bewertungsmaßstab für Erkrankungen und Mängel und gilt für alle Klassen. Anlage 5 FeV ist ein anlassunabhängiges Nachweisverfahren für die Berufsklassen.

Wer muss einen Nachweis nach Anlage 5 FeV vorlegen?

Die ärztliche Untersuchung nach Nummer 1 betrifft alle Bewerber um Erteilung oder Verlängerung der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und der Fahrgastbeförderung. Den Leistungsnachweis nach Nummer 2 brauchen nur D, D1, DE, D1E und die Fahrgastbeförderung.

Wozu dient Anlage 4a FeV?

Anlage 4a FeV legt fest, wie Untersuchung und Gutachten ablaufen müssen: anlassbezogen, an die behördliche Fragestellung gebunden, nachvollziehbar und nachprüfbar.

Stand der Rechtslage und verwendete Quellen

Rechtsstand: 01.10.2026. Maßgeblich für Anlage 4, Anlage 4a, Anlage 5, Anlage 14, § 11, § 13, § 13a, § 14, § 48 und § 66 FeV ist der amtliche Text des Bundesamts für Justiz.

Herangezogen haben wir außerdem „Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung, Beurteilungskriterien“ in der 5. Auflage und die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, die Anlage 4a FeV in der Fassung vom 12. Dezember 2025, in Kraft seit 19. August 2026, zur Grundlage der Eignungsbeurteilung erklärt.

Die Fahrerlaubnis-Verordnung wird regelmäßig geändert. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die zum Entscheidungszeitpunkt geltende Fassung und der Inhalt deiner Anordnung.

Du hast die Anordnung vor dir und bist nicht sicher, worauf sie sich stützt?

Lies sie nicht allein. Welche Norm angeordnet hat, welche Nummer der Anlage 4 gemeint ist und ob Anlage 5 bei dir etwas zu suchen hat, entscheidet über deine Nachweise und deinen Zeitplan. Das klären wir gemeinsam, zuerst im kostenlosen Erstgespräch und danach im kostenlosen Kennenlerngespräch.

Weiterlesen: MPU wegen Alkohol · Fragen in der MPU · Warum die MPU kein „Idiotentest“ ist

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