17. September 202612 Min.
MPU Ablauf: von der Tat bis zum Gutachten
Das behördliche Verfahren beginnt mit dem Anordnungsschreiben und endet für dich mit dem Gutachten, für die Behörde mit ihrer Entscheidung. Dazwischen liegen die Akteneinsicht, die Wahl einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle, die Terminvergabe und ein Untersuchungstag mit ärztlicher Untersuchung, Leistungstest und psychologischem Gespräch.
Für dich beginnt die MPU früher, nämlich an dem Tag, an dem passiert ist, was sie auslöst. Worüber im Gespräch gesprochen wird, ist an diesem Tag entstanden, und die Zeit für Abstinenz oder eine sichtbare Verhaltensänderung läuft ab da, nicht ab dem Brief.
Der Brief kommt später, die Frist darin liegt erfahrungsgemäß bei vier bis acht Wochen, wenn die Fahrerlaubnis noch besteht. Wer erst dann anfängt, hat die wertvollste Zeit verbraucht. Aufholen geht, über die richtige Reihenfolge statt über Tempo.
Wann beginnt die MPU eigentlich?
Verfahrensrechtlich beginnt die MPU mit dem Anordnungsschreiben. Ab dem Tag, an dem es im Briefkasten liegt, läuft eine Frist und steht die zu klärende Frage fest.
Sachlich beginnt sie mit dem Vorfall selbst. Der Gutachter fragt nach dem, was an diesem Tag passiert ist, und prüft, was sich seitdem verändert hat. Beides entsteht nicht durch den Brief. Wer erst mit dem Brief anfängt, verschenkt die Monate dazwischen, und genau diese Monate braucht ein Abstinenznachweis oder eine sichtbare Verhaltensänderung.
Wer die Fahrerlaubnis bereits verloren hat, bekommt außerdem von allein keine Anordnung. Erst ein Antrag auf Wiedererteilung löst die Prüfung aus, und erst diese führt zur Anordnung. Daraus folgt die wichtigste Planungsregel des Verfahrens: Der Antrag setzt die Uhr in Gang, die Tat setzt den Zeitbedarf. Wer den Antrag stellt, bevor die Nachweise beisammen sind, erzeugt eine Frist, die er nicht halten kann.
Die Eintragungen im Fahreignungsregister werden nach festen Fristen getilgt, je nach Verstoß nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren (§ 29 StVG). Solange sie stehen, kann die Behörde sie heranziehen. Mit der Löschung ist die Sache aber nicht automatisch erledigt, dazu weiter unten mehr.
Was du tun kannst, bevor der Brief kommt
Nach der Beratungserfahrung von MPU Guru ist der verfrühte Antritt der häufigste Grund für ein negatives Gutachten im ersten Versuch. Wer einen der Auslöser oben bei sich wiedererkennt, kann sofort mit dem anfangen, was Zeit kostet und sich nicht beschleunigen lässt:
Bei Alkohol und Drogen der Abstinenznachweis. Er beginnt nicht damit, dass du aufhörst. Bei einem Urinprogramm zählt der Tag der Anmeldung, bei einer Haaranalyse der Tag des letzten Konsums plus rund vier Wochen, bis genug Haar nachgewachsen ist. Üblich sind sechs oder zwölf Monate. Bei Cannabis rechnen wir mit mindestens sechs Monaten plus rund vier Wochen Aufschlag, weil eine Haaranalyse rückwirkend prüfen kann.
Bei Punkten und Straftaten die Verhaltensänderung. Hier gibt es nichts abzugeben, nur zu belegen. Wir rechnen mit mindestens sechs Monaten zwischen dem letzten Verstoß und einem positiven Gutachten, und in dieser Zeit muss die Änderung sichtbar geworden sein. Wer bei der Verwarnung ab sechs Punkten anfängt statt bei der Entziehung ab acht, hat diese Zeit geschenkt bekommen.
Die Zeit läuft ohnehin. Die Frage ist nur, ob du sie nutzt oder absitzt.
Von der Anordnung bis zum Termin: sechs Schritte
- Anordnung lesen und die Fragestellung heraussuchen. Im Schreiben stehen die zu klärenden Fragen, die Gründe für die Zweifel, die in Betracht kommenden Begutachtungsstellen und die Frist.
- Akteneinsicht beantragen, sofort und bevor du der Behörde eine Begutachtungsstelle benennst.
- Begutachtungsstelle auswählen und der Fahrerlaubnisbehörde mitteilen, welche beauftragt wurde.
- Die Behörde schickt deine Unterlagen an die Stelle, zusammen mit der Fragestellung. Der Gutachter kennt deine Akte also, bevor ihr euch das erste Mal seht.
- Rechnung und Termin.
- Unterlagen zusammenstellen und zum Termin gehen. Ausweis oder Reisepass, dazu alles zu deiner Fragestellung: Atteste, Laborbefunde, Bescheinigungen. Kopien zählen nicht, die Befunde müssen im Original vorliegen und vom Aussteller unterzeichnet sein, so verlangt es Anlage 4a Nummer 6 Buchstabe a FeV.
Was steht im MPU-Anordnungsschreiben?
Der wichtigste Satz im Anordnungsschreiben ist die Fragestellung. Die Fragestellung ist der Auftrag an den Gutachter und zugleich die Grenze seiner Arbeit. Anlage 4a Nummer 1 Buchstabe a FeV bindet ihn ausdrücklich daran, sich an die von der Fahrerlaubnisbehörde vorgegebene Fragestellung zu halten. Buchstabe b zieht die zweite Grenze: Gegenstand der Untersuchung ist nicht die gesamte Persönlichkeit, sondern nur das, was für die Kraftfahreignung Bedeutung hat.
Praktisch entscheidet dieser Satz über deine gesamte Vorbereitung. Ob nach Trennungsvermögen oder nach Abstinenz gefragt wird, ob es um Alkohol, Drogen oder Punkte geht: Das steht in deiner Anordnung, nicht in allgemeinen Beschreibungen im Netz. Welcher Ratgeber zu deiner Fragestellung passt, findest du in unserer Ratgeber-Übersicht.
Fehlt eine der Pflichtangaben, ist die Anordnung fehlerhaft. Angreifen lässt sie sich trotzdem nicht für sich allein, geprüft wird sie erst, wenn die Behörde eine Entscheidung darauf stützt. Bis dahin läuft deine Frist weiter.
Das Erste nach dem Öffnen des Briefes ist deshalb, diesen einen Satz zu suchen. Er bestimmt, welche Nachweise du brauchst und worüber im Gespräch gesprochen wird.
Wie viel Zeit habe ich bis zur MPU?
Die Frist im Anordnungsschreiben liegt erfahrungsgemäß bei vier bis acht Wochen, wenn die Fahrerlaubnis noch besteht. Sie erfasst nach § 11 Absatz 6 Satz 2 FeV beides: Du musst dich innerhalb dieser Frist untersuchen lassen und das Gutachten innerhalb derselben Frist beibringen. Weil zwischen Termin und fertigem Gutachten nochmals zwei bis sechs Wochen liegen, plant zu knapp, wer nur auf den Untersuchungstermin hin rechnet.
Daraus entsteht der Zielkonflikt, an dem die meisten Verfahren scheitern: sechs Wochen Frist gegen sechs oder zwölf Monate Nachweiszeitraum. Die Rechnung geht nur auf, wenn die Nachweise längst laufen. Welche gefordert sind und wann sie beginnen, steht im Ratgeber zum Abstinenznachweis.
Der Ausweg ist keine Beschleunigung, sondern eine Fristverlängerung. Beantrage sie immer schriftlich, rechtzeitig und mit nachvollziehbarer Begründung, etwa mit laufenden Nachweisen und Startdatum. Verlass dich aber nicht darauf: Solange die Fahrerlaubnis noch besteht, wird sie nach unserer Erfahrung in über 90 Prozent der Fälle nicht gewährt. Ist die Fahrerlaubnis bereits entzogen, wird sie meistens gewährt.
Warum sollte ich meine Führerscheinakte anfordern?
Die Akte ist die Grundlage, auf der die Begutachtungsstelle arbeitet. Die Behörde schickt ihr deine Unterlagen direkt zu, allerdings nur die, die sie verwenden darf. Tilgungsreife, Tilgung und Löschung sind dabei nicht dasselbe: Bei einem Teil der Eintragungen liegt zwischen Tilgungsreife und Löschung noch eine Überliegefrist von einem Jahr (§ 29 Absatz 6 Satz 2 StVG), und nach § 29 Absatz 7 Satz 2 StVG darf eine gelöschte Tat im Verfahren über die Erteilung oder Entziehung einer Fahrerlaubnis weiter verwendet werden, solange sie einer noch gespeicherten Maßnahme zugrunde liegt. Der Gutachter kennt Tatzeitpunkte, Messwerte und Polizeiberichte also, bevor das Gespräch beginnt.
Wer die Akte nicht kennt, bereitet sich auf seine Erinnerung vor statt auf das, was dort steht. Genau daraus entstehen die Widersprüche, die im Gespräch auffallen.
Das Einsichtsrecht hast du selbst. Die Bearbeitung dauert nach unserer Erfahrung etwa zwei bis vier Wochen, und diese Zeit fehlt sonst in den letzten Wochen vor dem Termin. Wann sich zusätzlich anwaltliche Unterstützung lohnt, steht im Ratgeber Anwalt und MPU.
Wer sucht die Begutachtungsstelle aus?
Die Begutachtungsstelle suchst du selbst aus. Die Fahrerlaubnisbehörde benennt nach § 11 Absatz 6 Satz 2 FeV nur die in Betracht kommenden Stellen, beauftragt wird die Stelle nach Satz 5 von dir. Deine Pflicht ist es, der Behörde mitzuteilen, welche Stelle du beauftragt hast. Danach gehen deine Unterlagen dorthin.
Anmelden musst du dich selbst, die Fahrerlaubnisbehörde tut das nicht, den Termin vergibt danach die Begutachtungsstelle. Für die Terminplanung heißt das: Zwischen Anmeldung und Untersuchungstermin liegen erfahrungsgemäß zwei bis vier Wochen, regional unterschiedlich, in Nordrhein-Westfalen eher zwei, in Bayern eher vier. Zwischen Trägern am selben Ort ist der Unterschied gering. Worauf es bei der Auswahl ankommt und wann du die Stelle benennst, steht im Ratgeber Begutachtungsstelle auswählen.
So fragt ein Gutachter nach
Konstruiertes Muster zur Veranschaulichung der Fragetechnik, kein Protokoll aus einer echten Begutachtung. Der Gutachter siezt, das ist erfahrungsgemäß die Regel.
Gutachter: „Bitte schildern Sie mir den Abend so, dass ich ihn mir vorstellen kann, als ob ich ihn in einem Film sähe."
Klient: „Ich hatte Stress auf der Arbeit, und dann ist das halt eskaliert."
Gutachter: „Was heißt eskaliert? Was haben Sie getrunken, in welcher Reihenfolge, bis wann?"
Klient: „So drei, vier Bier. Vielleicht auch mehr."
Gutachter: „Wie ging es Ihnen in dem Moment, als Sie sich ins Auto gesetzt haben? Was ist Ihnen dabei durch den Kopf gegangen?"
Das Muster dahinter ist die Pyramidentechnik. Eine offene Frage legt die Basis, Nach- und Präzisierungsfragen arbeiten sich in die Tiefe. Gefragt wird nicht nur nach dem, was passiert ist, sondern auch nach den Beweggründen und danach, was in dir vorging. Pauschale Mengenangaben wie „drei, vier Bier" führen die Beurteilungskriterien ausdrücklich als Kontraindikator (Kriterium 17, Kontraindikator 1), also als Zeichen dafür, dass zu unscharf exploriert wurde. Sie ziehen weitere Nachfragen nach sich.
Daraus folgt für die Vorbereitung etwas anderes, als die meisten erwarten: Auswendig gelernte Sätze halten dieser Fragetechnik nicht stand. Tragfähig ist nur, was du an einem konkreten eigenen Beispiel erklären kannst.
Die drei Teile stehen nicht nebeneinander, sondern werden gegeneinander geprüft. Widersprüche zwischen Fragebogen, ärztlicher Anamnese und psychologischem Gespräch sind ein eigener Befund. Was im Leistungstest genau abgefragt wird, steht im Ratgeber MPU-Test.
Wie lange dauert es bis zum MPU-Gutachten?
Nach dem Untersuchungstag wird das Gutachten geschrieben. Erfahrungsgemäß dauert das zwei bis sechs Wochen, im Durchschnitt drei bis vier.
Am Ende des psychologischen Gesprächs gibt es häufig eine vorläufige Sachstandsmitteilung. In klaren Fällen nennt der Gutachter dabei schon eine Einschätzung. Verbindlich ist sie nicht. Verbindlich ist allein das schriftliche Gutachten.
Etwas, das nach dem Termin oft falsch gedeutet wird: Werden noch Unterlagen nachgefordert, ist das nach unserer Einschätzung kein schlechtes Zeichen. Umgekehrt lässt sich aus ausbleibenden Nachfragen nichts ablesen.
Für die Fristplanung heißt das: Rechne die Bearbeitungszeit von Anfang an ein, statt sie am Ende zu entdecken.
Wer bekommt das MPU-Gutachten?
Das Gutachten geht an dich. Du bist der Auftraggeber der Untersuchung, nicht die Behörde, und deshalb bekommst du das Ergebnis. Unterschrieben wird es von beiden Gutachtern, dem ärztlichen und dem psychologischen.
Die Zustellungsart wird vorher festgelegt: nur an dich nach Hause, oder zusätzlich direkt an die Fahrerlaubnisbehörde. MPU Guru empfiehlt durchgehend die Zustellung nur nach Hause, damit du das Ergebnis zuerst selbst liest. Sieh dabei genau hin, was die Fahrerlaubnisbehörde dir schickt: Manche legen eine Schweigepflichtentbindung bei und lassen sie unterschreiben. Sag am Untersuchungstag deshalb noch einmal ausdrücklich, dass das Gutachten nur nach Hause geht.
Das hat eine Kehrseite. Ein zurückgehaltenes Gutachten hält das Verfahren nicht an, es lässt es ohne Gutachten enden, und dann greift § 11 Absatz 8 FeV. Bei einem negativen Gutachten prüfen wir deshalb zuerst, ob es eine sichtbare Entwicklung erkennen lässt. Trifft das zu, kann die Vorlage sinnvoll sein. Sonst wird die nächste Begutachtung vorbereitet.
Bezugsgröße: 75.257 Begutachtungen im Berichtsjahr 2024 nach den Zahlen der Bundesanstalt für Straßenwesen. Die Prozentangaben sind gerundet. Gezählt sind alle Begutachtungen des Jahres einschließlich der Wiederholungen, es ist also keine Erstversuchsquote. Ein negatives Gutachten ist in aller Regel kein Fall für ein rechtliches Vorgehen, sondern für eine gründliche Aufarbeitung.
Was bedeutet eine Kursempfehlung?
Steht im Gutachten eine Kursempfehlung, reicht danach in der Regel eine Teilnahmebescheinigung statt eines komplett neuen Gutachtens.
Im Netz wird das meist unter § 70 FeV geführt. Das ist falsch. § 70 FeV regelt nur die Anerkennung der Kursträger. Dass dir die Teilnahme das zweite Gutachten erspart, steht in § 11 Absatz 10 FeV.
Vier Dinge müssen dafür zusammenkommen. Der Kurs muss anerkannt sein. Das Gutachten muss die Teilnahme ausdrücklich empfehlen. Du darfst zu diesem Zeitpunkt keine Fahrerlaubnis besitzen. Und die Fahrerlaubnisbehörde muss zustimmen, bevor der Kurs beginnt.
Der letzte Punkt ist der, an dem es in der Praxis scheitert. Wer erst bucht und dann fragt, verliert die Erleichterung und braucht doch wieder ein vollständiges Gutachten.
Bei einer reinen Punkte- oder Straftatenfragestellung gibt es diesen Weg nicht. Er ist auf Alkohol- und Drogenfälle beschränkt.
Was passiert, wenn ich die MPU nicht machen lasse?
Wenn du dich nicht untersuchen lässt oder das Gutachten nicht rechtzeitig vorlegst, darf die Fahrerlaubnisbehörde daraus schließen, dass du nicht geeignet bist. Das steht in § 11 Absatz 8 Satz 1 FeV. Die Fahrerlaubnisbehörde muss die Nichteignung dann nicht mehr eigenständig nachweisen, vorausgesetzt, ihre Anordnung war selbst rechtmäßig. Satz 2 enthält die Gegenkontrolle: Auf diese Folge ist in der Anordnung hinzuweisen. Fehlt der Hinweis, fehlt die Grundlage für den Schluss auf Nichteignung.
Auch ein Nichterscheinen am Untersuchungstag hilft nicht weiter. Die behördliche Frist läuft unverändert weiter. Der verpasste Termin muss bezahlt werden, mindestens anteilig; Ausnahme ist eine Krankschreibung, dann ist eine Verschiebung möglich. Ein verpasster Termin verschafft keine Zeit, er kostet welche. Wenn du die Frist nicht halten kannst, beantrage rechtzeitig eine Verlängerung.
Rechtsstand
§ 11 Absatz 8 FeV, zitiert nach dem amtlichen Volltext auf gesetze-im-internet.de. Rechtsstand: 29.08.2026. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Quellen und Rechtsstand
Rechtliche Grundlage dieses Textes ist die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), insbesondere § 11 Absätze 3, 6, 8 und 10, § 13, § 13a, § 14, § 20 und § 70 sowie die Anlagen 4 und 4a. Dazu § 4 und § 29 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Zitiert wird nach dem amtlichen Volltext auf gesetze-im-internet.de.
Die fachlichen Anforderungen an Untersuchung und Gutachten stammen aus den Beurteilungskriterien zur Fahreignungsbegutachtung in der 5. Auflage. Die Ergebnisanteile und die Zahl von 75.257 Begutachtungen stammen aus der Begutachtungsstatistik der Bundesanstalt für Straßenwesen, Pressemitteilung 10/2025 vom 17.12.2025, abgerufen am 29.08.2026. Sie umfasst alle Begutachtungen des Berichtsjahres 2024 einschließlich der Wiederholungen.
Angaben, die wir ausdrücklich unserer eigenen Praxis zuschreiben, sind Erfahrungswerte aus rund 400 Klienten im Jahr, keine erhobene Statistik. Rechtsstand: 29.08.2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Fünf Punkte, die den MPU-Ablauf tragen
Die Uhr läuft ab der Tat, nicht ab dem Brief. Ob eine MPU kommt, entscheidet sich an dem, was passiert ist. Das lässt sich an sechs Auslösern selbst erkennen, lange bevor die Behörde schreibt.
Die Fragestellung kommt von der Behörde. Nach § 11 Absatz 6 Satz 1 FeV legt die Fahrerlaubnisbehörde in der Anordnung fest, welche Fragen im Hinblick auf die Eignung zu klären sind. Diese Fragestellung begrenzt die gesamte Begutachtung. Die Frist erfasst nach § 11 Absatz 6 Satz 2 FeV beides, die Untersuchung und die Beibringung des Gutachtens; sie liegt erfahrungsgemäß bei vier bis acht Wochen, wenn die Fahrerlaubnis noch besteht.
Die Stelle wählst du selbst, aus dem Kreis der amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung (§ 11 Absatz 3 Satz 1 FeV). Dass du die Stelle beauftragst und der Behörde mitteilst, welche es ist, steht in § 11 Absatz 6 Sätze 3 und 5 FeV.
Der Untersuchungstag dauert nach unserer Beratungspraxis drei bis fünf Stunden, das psychologische Gespräch davon 45 Minuten bis 1,5 Stunden.
Die BASt zählte im Berichtsjahr 2024 75.257 Begutachtungen: knapp 57 Prozent geeignet, gut 39 Prozent ungeeignet, gut 4 Prozent mit einer Kursempfehlung.
Woran du selbst erkennst, dass eine MPU kommt
| Was passiert ist | Was daraus folgt | Grundlage |
|---|---|---|
| Fahrt ab 1,6 Promille oder ab 0,8 mg/l Atemalkohol | MPU, ohne Ermessen der Behörde | § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV |
| Fahrt ab 1,1 Promille, im Polizeibericht keine Ausfallerscheinungen | MPU sehr wahrscheinlich | ständige Rechtsprechung, steht so in keinem Paragrafen |
| Zweite Auffälligkeit unter Alkohol, solange beide im Fahreignungsregister stehen | MPU, auch ohne Strafverfahren | § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b FeV |
| Wiederholte Fahrt unter Cannabis oder Anzeichen für Cannabismissbrauch | MPU | § 13a Satz 1 Nr. 2 FeV |
| Konsum anderer Betäubungsmittel wird aktenkundig | Eignung steht meist schon durch den Konsum in Frage | § 14 FeV, Anlage 4 Nr. 9.1 FeV |
| Acht Punkte im Fahreignungsregister | Entziehung, bei der Neuerteilung in der Regel MPU | § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 10 Satz 4 StVG |
Satz 1
Die Fahrerlaubnisbehörde legt unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls und unter Beachtung der Anlagen 4 und 5 in der Anordnung zur Beibringung des Gutachtens fest, welche Fragen im Hinblick auf die Eignung des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen zu klären sind.
Satz 2
Die Behörde teilt dem Betroffenen unter Darlegung der Gründe für die Zweifel an seiner Eignung und unter Angabe der für die Untersuchung in Betracht kommenden Stelle oder Stellen mit, dass er sich innerhalb einer von ihr festgelegten Frist auf seine Kosten der Untersuchung zu unterziehen und das Gutachten beizubringen hat; sie teilt ihm außerdem mit, dass er die zu übersendenden Unterlagen einsehen kann.
Wer entscheidet was
| Entscheidung | Wer entscheidet | Grundlage |
|---|---|---|
| Ob eine MPU angeordnet wird | Fahrerlaubnisbehörde | § 11 Absatz 3, § 13, § 14 FeV |
| Welche Frage geklärt wird | Fahrerlaubnisbehörde | § 11 Absatz 6 Satz 1 FeV |
| Innerhalb welcher Frist Untersuchung und Beibringung zu erfolgen haben | Fahrerlaubnisbehörde | § 11 Absatz 6 Satz 2 FeV |
| Welche Begutachtungsstelle beauftragt wird | die betroffene Person | § 11 Absatz 6 Sätze 3 und 5 FeV |
| Welche Untersuchungsteile durchgeführt werden und in welcher Reihenfolge | Begutachtungsstelle | nicht normativ geregelt, weder die FeV noch Anlage 4a legen Teile oder Reihenfolge fest |
| Ob das Gutachten der Behörde vorgelegt wird | die betroffene Person | § 11 Absatz 6 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 8 FeV |
| Welche Folge eine verspätete Beibringung hat, und ob neu erteilt wird | Fahrerlaubnisbehörde | § 11 Absatz 8, § 20 FeV |
Der Untersuchungstag und seine drei Teile
Der Tag dauert drei bis fünf Stunden, weil zwischen den Teilen Wartezeiten liegen. Die reine Untersuchungszeit ist deutlich kürzer. Eine feste Reihenfolge gibt es nicht, sie wechselt je Begutachtungsstelle, und erfahrungsgemäß steht das psychologische Gespräch meistens am Ende. Den medizinischen Fragebogen bekommst du je nach Stelle vorab zugeschickt oder füllst ihn vor Ort aus. Die Anmeldebestätigung musst du nicht mitbringen, die Stelle sieht sie im eigenen System.
| Teil | Wer führt ihn durch | Dauer | Worauf er zielt |
|---|---|---|---|
| Ärztliche Fahreignungsuntersuchung | Arzt der Begutachtungsstelle | je nach Anlass unterschiedlich | Gesundheitszustand, körperliche Befunde, Plausibilität der eigenen Angaben. Hier wird auch die chemisch-toxikologische Probe genommen, sie ist kein eigener vierter Teil. |
| Leistungstest | computergestützt, Auswahl und Auswertung durch einen qualifizierten Testanwender (Beurteilungskriterien, Kriterium PTV 4) | oft rund 20 Minuten, länger bei Wiederholung eines Verfahrens und bei den Klassen C und D | Aufmerksamkeit, Orientierung, Konzentration, Belastbarkeit, Reaktion |
| Psychologisches Untersuchungsgespräch | Psychologen der Begutachtungsstelle | 45 Minuten bis 1,5 Stunden | Ursachen, Einstellungs- und Verhaltensänderung, Rückfallvorsorge |
| Unterschied Alkohol und Drogen | Bei Alkoholfragestellung zielt die Probe auch auf alkoholtypische Laborwerte. Bei Drogen- und Cannabisfragestellung wird sie in der Regel nur als Nüchternheitsbeleg für den Untersuchungstag gewertet und ersetzt keinen Abstinenznachweis. |
Die drei möglichen Ergebnisse
| Ergebnis | Was es bedeutet | Anteil im BASt-Berichtsjahr 2024 | Nächster Schritt |
|---|---|---|---|
| Geeignet | Die Fragestellung wird positiv beantwortet. Ein grundlegender Wandel in der Einstellung und Bedingungen, die einen Rückfall unwahrscheinlich erscheinen lassen, sind aus Sicht der Gutachter belegt. | knapp 57 Prozent | Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde. Wie es danach weitergeht, steht unter Führerschein nach MPU. |
| Nicht geeignet | Die Fragestellung wird negativ beantwortet. Die Gründe stehen im Gutachten und sind die Grundlage für den nächsten Anlauf. | gut 39 Prozent | Aufarbeitung des Gutachtens und Entscheidung über die Vorlage. Details unter MPU nicht bestanden. |
| Kursempfehlung | Die Eignung ist noch nicht gegeben, ein anerkannter Kurs wird als geeignete Maßnahme angesehen. | gut 4 Prozent | Zustimmung der Fahrerlaubnisbehörde einholen, dann Kursteilnahme. |
Häufige Fragen zum MPU-Ablauf
Wann fängt die MPU für mich an?
Mit dem Vorfall, nicht mit dem Brief. Das behördliche Verfahren startet zwar erst mit der Anordnung, aber Abstinenznachweise und eine belegbare Verhaltensänderung brauchen Monate, und diese Monate laufen ab dem Tag der Tat.
Wie lange dauert die MPU?
Der Untersuchungstag dauert bei den von uns begleiteten Klienten drei bis fünf Stunden, mit Wartezeiten zwischen den Teilen.
Wie oft kann ich die MPU-Prüfung wiederholen?
Die MPU ist keine Prüfung, sondern eine Begutachtung. Eine Höchstzahl von Versuchen kennt die Fahrerlaubnis-Verordnung nicht. Zwischen zwei Anläufen liegen erfahrungsgemäß im Regelfall zwei bis drei Monate, sofern kein neuer oder verlängerter Abstinenznachweis gefordert wird.
Welche Unterlagen brauche ich am Untersuchungstag?
Ausweis oder Reisepass sowie alle für die Fragestellung relevanten Nachweise, jeweils im Original und vom Aussteller unterzeichnet.
Darf mein Berater mit ins Gespräch?
Nein. Die Teilnahme eines Vorbereiters, eines Familienmitglieds oder eines Rechtsvertreters am Gespräch führen die Beurteilungskriterien ausdrücklich als Kontraindikator (Kriterium 3, Kontraindikator 1). Das Gespräch findet in der Regel unter vier Augen statt; abweichen lässt sich davon mit deinem Einverständnis, etwa wenn die Begutachtungsstelle einen Dolmetscher bestellt.
Wann bekomme ich das Ergebnis?
Das schriftliche Gutachten liegt in der Regel nach zwei bis sechs Wochen vor, im Schnitt nach drei bis vier. Eine Einschätzung am Ende des Gesprächs ist vorläufig.
Du hast die Anordnung im Briefkasten. Was jetzt?
Der schwierigste Teil ist nicht der Untersuchungstag. Es ist die Frage, welcher Satz in deinem Anordnungsschreiben der entscheidende ist und welche Frist dir daraus wirklich bleibt. Das klären wir in einem kostenlosen Kennenlerngespräch, am Telefon, ohne dass du irgendwo hinfahren musst.
Noch keine Anordnung, aber einer der Auslöser trifft auf dich zu? Dann ist das der bessere Zeitpunkt. Du erfährst, welche Fragestellung auf dich zukommt und welche Nachweise wann anfangen müssen. Wenn danach klar ist, dass du keine Vorbereitung brauchst, sagen wir dir das auch.
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 10 bis 20 Uhr. Wenn du nicht telefonieren kannst, schreib uns per WhatsApp oder hinterlass eine Wunschzeit für einen Rückruf. Wir melden uns spätestens am nächsten Tag, meist schon zwischen 8 und 9 Uhr morgens.