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17. September 202611 Min.

Sperrfrist verkürzen: Antrag, Fristen, Voraussetzungen

Kann eine Sperrfrist verkürzt werden?

Ja. Das Strafgericht kann eine angeordnete Sperre nach § 69a Abs. 7 StGB vorzeitig aufheben, wenn sich Grund zu der Annahme ergibt, dass du zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet bist. Zulässig ist die Aufhebung frühestens, wenn die Sperre drei Monate gedauert hat, § 69a Abs. 7 Satz 2 StGB. War in den drei Jahren vor der Tat schon einmal eine Sperre gegen dich angeordnet, sind es ein Jahr. Diese Zeit rechnet ab der Rechtskraft des Urteils, nicht ab dem Sperrende. Das Gericht entscheidet durch Beschluss.

Der Rechtsakt heißt Aufhebung, nicht Verkürzung. Das Gericht hebt die Sperre auf oder es lässt sie laufen, eine kürzere Dauer setzt es nicht fest. Kürzer wird die Sperrzeit trotzdem, weil sie am Tag des Beschlusses endet. Der Wortlaut verlangt einen Grund zu der Annahme; die verstrichene Zeit allein ist keiner. Wir arbeiten deshalb mit benannten Ursachen und belegten Veränderungen.

Verkürzung oder Aufhebung: worüber das Gericht tatsächlich entscheidet

Über die Länge einer Sperre wird vor Gericht nicht nachverhandelt. Den Rahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren setzt das Urteil, § 69a Abs. 1 Satz 1 StGB. Wer den Anwalt bittet, aus zwölf Monaten acht zu machen, bittet um etwas, das § 69a Abs. 7 Satz 1 StGB nicht vorsieht.

Rechnerisch führt die Aufhebung trotzdem zu einer kürzeren Sperrzeit. Hebt das Gericht die Sperre im achten Monat auf, endet sie an diesem Tag, die restlichen vier Monate fallen weg.

Deshalb entscheidet der Zeitpunkt des Antrags über sein Ergebnis. Die übrigen Themen rund um Verfahren und Begutachtung stehen in der Ratgeber-Übersicht.

Die ersten drei Zeilen sagen nur, ob eine Aufhebung überhaupt in Betracht kommt. Getragen wird der Antrag von den letzten beiden. Wie eine Vorbereitung dafür aufgebaut ist, steht auf der Seite zur MPU-Vorbereitung.

Ab wann darfst du den Antrag stellen?

Die Wartezeit läuft ab dem Beginn der Sperre, nicht vor ihrem Ende. Die Sperre beginnt mit der Rechtskraft des Urteils, und erst wenn sie drei Monate gedauert hat, darf das Gericht sie aufheben.

Zwei Fassungen dieser Frist sind falsch. Die erste: Der Antrag sei drei Monate vor Ablauf der Sperre möglich. Das verwechselt die Wartezeit im Strafverfahren mit dem Antragsfenster im Verwaltungsverfahren. Die zweite: Die Hälfte der Sperrfrist sei eine Grenze. Eine solche Regel steht in keiner Vorschrift.

Bei zwölf Monaten Sperre heißt das: Ab dem vierten Monat nach Rechtskraft kann das Gericht aufheben. War der Führerschein wegen der Tat vorläufig entzogen, rückt dieser Tag nach vorn: Die Zeit ab der Urteilsverkündung zählt mit, § 69a Abs. 5 Satz 2 StGB. Lag in den drei Jahren vor der Tat bereits eine Sperre vor, wird daraus ein Jahr. Maßgeblich ist der Zeitraum vor der Tat, nicht vor dem Urteil.

Der vierte Monat ist die gesetzliche Untergrenze, nicht der übliche Zeitpunkt einer Aufhebung. Ein Antrag am ersten zulässigen Tag ist selten der aussichtsreiche.

Randnotiz zur Vorsperre: Hier liegt das Mindestmaß der Sperre bei einem Jahr, § 69a Abs. 3 StGB, bei angerechneter vorläufiger Entziehung weniger, § 69a Abs. 4 StGB. Bleibt es beim Jahr, wäre eine Zwölfmonatssperre am Tag der ersten möglichen Aufhebung ohnehin abgelaufen. Zu gewinnen ist erst bei längeren Sperren etwas.

Der Wortlaut der Vorschrift

Was der Gesetzeswortlaut praktisch verlangt

"Grund zu der Annahme" ist der entscheidende Halbsatz in § 69a Abs. 7 Satz 1 StGB. So lesen wir ihn: Es braucht etwas, das die Einschätzung aus dem Urteil in Frage stellt. Wer im vierten Monat nur darauf verweist, dass vier Monate vergangen sind, liefert nichts, was das Gericht bei der Urteilsverkündung nicht schon absehen konnte.

Die drei Monate sind eine Untergrenze, kein Termin: Der Wortlaut sagt, ab wann eine Aufhebung zulässig ist, nicht, dass ein Antrag ab diesem Tag Aussicht auf Erfolg hat.

Der Verweis am Ende der Vorschrift auf § 69a Abs. 5 Satz 2 StGB betrifft die Anrechnung: Die Zeit einer vorläufigen Entziehung nach der Urteilsverkündung zählt in die Sperre und damit in die drei Monate.

Was einen Aufhebungsantrag als Beleg trägt

Was trägt, ist die belegte Veränderung, nicht die bloße Teilnahme. Daran entscheidet sich, ob ein Antrag trägt.

Das Gesetz fragt nach einem Grund zu der Annahme, dass die Ungeeignetheit entfallen ist. Eine Bescheinigung, die nur eine Teilnahme bestätigt, enthält dazu nichts. Wie ein Gericht das im Einzelfall bewertet, ordnet der Anwalt ein.

Für die Praxis: Ein Bericht, der benennt, was den Anlass ausgelöst hat, was sich seither im Alltag geändert hat und wie tragfähig das ist, kann ein Beleg sein. Nach diesem Maßstab bauen wir die Zwischenberichte auf, die über einen Anwalt ans Gericht gehen.

Woran Aufhebungsanträge scheitern

Zwei Muster machen einen Antrag angreifbar.

Das erste ist der zu frühe Antrag. Die Wartezeit ist erfüllt, die Substanz nicht. Drei Monate reichen weder für einen belastbaren Abstinenzzeitraum noch für eine Vorbereitung, die schon etwas zu berichten hätte.

Das zweite ist der Textbaustein ohne Fallbezug. Eine Bescheinigung, die für jeden gleich klingt, sagt nichts über diesen einen Fall. Der Grund zu der Annahme muss sich auf dich beziehen.

Eine Ablehnung sperrt einen späteren Antrag nicht. Das Gericht entscheidet nach der Lage im Zeitpunkt der Beschlussfassung. Wer im vierten Monat abgelehnt wird und im neunten mit Abstinenznachweis und Zwischenbericht wiederkommt, legt einen anderen Sachverhalt vor. Kostenlos ist der Fehlversuch trotzdem nicht.

Sechs Wochen Sperre, zwölf Monate Nachweis

Konstruiertes Beispiel, aus mehreren Fällen zusammengesetzt.

"Das Urteil ist seit sechs Wochen rechtskräftig. Mein Anwalt soll den Antrag jetzt stellen, dann bin ich in drei Monaten raus."

Der Fall: zwölf Monate Sperre nach einer Trunkenheitsfahrt, die Fragestellung verlangt hier einen Abstinenznachweis. Zum Zeitpunkt des Anrufs lief nichts davon.

Was tatsächlich galt: Nach sechs Wochen hätte das Gericht die Sperre nicht aufheben können, die drei Monate waren nicht um. Selbst bei einer Aufhebung im sechsten Monat wären zwölf Monate Nachweis zu erfüllen gewesen. Der Führerschein wäre keinen Tag früher gekommen, die Kosten für Anwalt und Gericht aber angefallen.

Im Ergebnis stand zuerst der Nachweiszeitraum, danach die Anmeldung und der Beginn der Vorbereitung. Der Antrag kam später und mit Substanz.

Was daraus folgt: Die Frage ist nicht, ab wann ein Antrag möglich ist, sondern ob er den Tag vorzieht, an dem du den Führerschein wieder in der Hand hältst.

Was die Sperrzeit wert ist

Die Sperre ist kein Wartezimmer. Sie ist der Zeitraum, in dem genau die Nachweise laufen können, die die Fahrerlaubnisbehörde später sehen will.

Abstinenznachweis und psychologische Vorbereitung laufen neben der Sperre her. Keine Vorschrift verlangt, dass ein Nachweisprogramm erst nach Ablauf der Sperre startet, und für den Nachweiszeitraum spielt es keine Rolle, ob parallel eine Sperre läuft. Wer früh klärt, welcher Zeitraum im eigenen Fall gefordert ist, und sich unmittelbar danach anmeldet, kann am Ende einer zwölfmonatigen Sperre einen abgeschlossenen Nachweiszeitraum vorlegen.

Wie sich Sperre, Antrag, Begutachtung und Aushändigung zueinander verhalten, steht im Ratgeber Führerschein nach der MPU.

Die Bearbeitungsdauern sind Erfahrungswerte von MPU Guru: sechs bis sechzehn Wochen zusammen, dazu je nach Region zwei bis vier Wochen von der Anmeldung bis zum Begutachtungstermin. Sie gelten für beide Spalten: rund Monat 14 bis 17 auf dem einen Weg, rund Monat 26 bis 29 auf dem anderen, jeweils kein fester Termin.

Der Fall, in dem die Aufhebung nichts bringt

Eine aufgehobene Sperre verkürzt keinen Abstinenznachweis. Das entscheidet oft darüber, ob sich ein Antrag lohnt.

Rechne den Fall durch: Sperre zwölf Monate, das Gericht hebt sie im sechsten Monat auf. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet trotzdem an, und der Nachweiszeitraum bleibt derselbe: Seine Dauer ergibt sich aus der Einordnung durch die Begutachtungsstelle, nicht aus der Länge der Sperre und nicht aus der Anordnung. Sind es zwölf Monate, bleibt der zwölfte Monat der früheste sinnvolle Begutachtungstermin.

Was bleibt, sind Kosten für Anwalt und Gericht bei einem Zeitgewinn von null. Wer nicht vorher rechnet, kauft einen Beschluss ohne Wirkung.

Die Aufhebung lohnt sich dort, wo die Sperre länger dauert als der geforderte Nachweiszeitraum, etwa bei einer langen Sperre ohne Abstinenzauflage.

Zur Orientierung: Die Beurteilungskriterien nennen je nach Einordnung sechs, zwölf oder fünfzehn Monate Nachweis. Welcher Wert bei dir gilt, entscheidet sich an deiner Aktenlage. Wie häufig welcher der drei Werte in der Praxis vorkommt, ist Erfahrungswert von MPU Guru und keine Zusage. Wie die Zeiträume laufen und wann sie beginnen, steht im Ratgeber zum Abstinenznachweis.

Der eigentliche Zeitgewinn liegt im Antragsfenster

Die Fahrerlaubnisbehörde nimmt den Antrag auf Neuerteilung frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperre an, § 20 Abs. 4 FeV. Vorher ist er verfrüht, egal wie weit du inhaltlich bist.

Die Vorschrift knüpft an den Ablauf einer Sperre an, in Nummer 2 an die Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 1 StGB. Hebt das Gericht sie auf, endet sie mit dem Beschluss, und ihr Ablauf liegt damit auf diesem Tag: Das Sechsmonatsfenster ist dann offen. Den Fall der Aufhebung regelt die Vorschrift nicht eigens, der Schluss folgt aus ihrem Wortlaut. Praktisch: Der Antrag kann kurz nach dem Beschluss bei der Behörde liegen.

Darin liegt der reale Gewinn: Aktenprüfung, Anordnung, Begutachtung, Gutachten und Kartenherstellung dauern zusammen Monate. Wer nur die Sperre wegbekommt, ohne Nachweis und ohne Vorbereitung, hat sie weiterhin vor sich.

Das Antragsfenster im Wortlaut

Dieselbe Frist gilt auch für die Sperren nach einer Entziehung in der Probezeit und nach dem Punktestand. Kommt der Antrag zu früh, hilft nach unserer Erfahrung zuerst der Versuch einer Fristverlängerung, sonst wird die Behördengebühr ein zweites Mal fällig.

Vom Entschluss bis zum Beschluss: sieben Schritte

  1. Bestandsaufnahme, MPU Guru mit dem Klienten. Rechtskraftdatum, Sperrende, Vorsperre, Fragestellung und voraussichtlicher Nachweiszeitraum kommen auf ein Blatt. Erst danach steht fest, ob ein Antrag Zeit spart.
  2. Nachweise starten, du selbst. Du meldest dich beim Abstinenzprogramm an, sobald der geforderte Nachweiszeitraum feststeht. Wann das so weit ist, sagen wir dir; anmelden musst du dich selbst, diesen Schritt nimmt dir niemand ab.
  3. Vorbereitung beginnen, MPU Guru. In mindestens vier Vorbereitungsstunden benennst du die Ursachen und erarbeitest die Veränderungen. Zwei verschiedene Größen tragen hier dieselbe Zahl: Vier Stunden sind der Umfang der Arbeit, vier Sitzungen aus der Tabelle oben sind die Zahl der Termine, ab der ein Zwischenbericht inhaltlich trägt.
  4. Bericht erstellen, MPU Guru. Aus der Vorbereitung entsteht der schriftliche Bericht. Läuft sie noch, ist es ein Zwischenbericht, ist sie abgeschlossen, ein Abschlussprotokoll.
  5. Antrag einreichen, der Anwalt. Er stellt den Antrag bei dem Gericht, das die Sperre angeordnet hat, und legt Bericht und Nachweise bei.
  6. Prüfung, das Gericht. Das Gericht prüft den Antrag. Wie das Verfahren im Einzelnen läuft, gehört zu den Fragen an deinen Anwalt.
  7. Beschluss, das Gericht. Die Entscheidung ergeht als Beschluss. Gegen ihn ist ein Rechtsmittel möglich; welches und mit welcher Frist, sagt der Anwalt.

Zusammenspiel mit dem Anwalt

Der Antrag auf vorzeitige Aufhebung ist ein Antrag im Strafverfahren und muss zu der Akte passen, die beim Gericht liegt. Deshalb gehört er in die Hand eines Anwalts.

MPU Guru macht die psychologische Vorbereitung und liefert den Bericht darüber. Die rechtliche Analyse der Akte und den Antrag selbst übernimmt der Anwalt. Diese Trennung ist keine Höflichkeitsformel: Rechtsberatung dürfen wir nicht leisten, und ein Gerichtsantrag aus einer Vorbereitungsstelle wäre genau das. Deshalb gibt es hier auch kein Antragsmuster zum Download.

In der Praxis nennt uns die Kanzlei den Verfahrensstand, wir schneiden den Bericht darauf zu und sagen ihr, ab wann er trägt.

Wobei ein Anwalt bei der MPU sonst hilft und wobei nicht, steht im Ratgeber Anwalt bei der MPU.

Rechtsstand und verwendete Quellen

Rechtsstand: 02.09.2026, geprüft gegen den Wortlaut des Strafgesetzbuchs mit Stand vom 26.08.2026 und den der Fahrerlaubnis-Verordnung mit Stand vom 12.08.2026. Diese Seite gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Den Antrag stellt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt, dorthin gehören auch Fragen zu Kosten, Fristen und Rechtsmitteln.

Verwendete Quellen:

  • Strafgesetzbuch, § 69a Abs. 1, 3, 4, 5 und 7, amtlicher Wortlaut über gesetze-im-internet.de.
  • Fahrerlaubnis-Verordnung, § 20 Abs. 4, amtlicher Wortlaut über gesetze-im-internet.de.
  • Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung, Beurteilungskriterien, 5. Auflage, für die Nachweiszeiträume von sechs, zwölf oder fünfzehn Monaten. Vollständige Angabe unter Literatur.

Einzelne Gerichtsbeschlüsse zitieren wir nicht.

Erfahrungswerte von MPU Guru und aus keiner Norm ableitbar sind die Tragfähigkeit eines Zwischenberichts ab etwa vier Sitzungen und, davon getrennt, der Mindestumfang von vier Vorbereitungsstunden vor dem Antrag. Dasselbe gilt für die Bearbeitungsdauern bei Gutachten, Behörde und Kartenherstellung. Die Nachweiszeiträume von sechs, zwölf oder fünfzehn Monaten stehen dagegen in den Beurteilungskriterien; Erfahrungswert ist dort allein, wie häufig welcher der drei Werte vorkommt. Eine Erfolgsquote zu Anträgen nach § 69a Abs. 7 StGB nennen wir nicht, eine amtliche Statistik dazu liegt nicht vor.

Literatur

Brenner-Hartmann, J., Fastenmeier, W., & Graw, M. (Hrsg.) (2026). Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung: Beurteilungskriterien. 5. überarbeitete und erweiterte Auflage. Bonn: Kirschbaum Verlag. ISBN 978-3-7812-2162-8.

Das Wichtigste zur vorzeitigen Aufhebung

  • Das Gericht kann die Sperre nach § 69a Abs. 7 StGB vorzeitig aufheben, frühestens nach drei Monaten Sperre, bei einer Vorsperre aus den drei Jahren vor der Tat nach einem Jahr.

  • Der Regelrahmen einer Sperre liegt bei sechs Monaten bis fünf Jahren, § 69a Abs. 1 Satz 1 StGB. Die drei Monate sind die Wartezeit ab Rechtskraft bis zu einer möglichen Aufhebung, § 69a Abs. 7 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 5 Satz 1 StGB. Als Mindestmaß der Sperre kommen sie nur bei angerechneter vorläufiger Entziehung vor, § 69a Abs. 4 StGB.

  • Eine bloße Teilnahmebestätigung liefert keinen Grund zu der Annahme, dass die Ungeeignetheit entfallen ist.

  • Am meisten bringt die Aufhebung, wenn die Sperre länger dauert als der geforderte Nachweiszeitraum, typisch bei Punkte- und Straftatfällen ohne Abstinenzauflage. Wo zwölf Monate Nachweis gefordert sind, oft keinen Tag.

  • Den Antrag auf Neuerteilung nimmt die Fahrerlaubnisbehörde frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperre an, § 20 Abs. 4 FeV. Hebt das Gericht die Sperre auf, endet sie an diesem Tag, und das Antragsfenster ist damit offen.

  • Der größte Zeitgewinn liegt selten in der Sperre selbst, sondern darin, dass Abstinenznachweis und Vorbereitung währenddessen laufen können.

Kommt eine vorzeitige Aufhebung für dich in Frage?

Kriterium

Was es konkret heißt

Dauer der bisherigen Sperre

Drei Monate ab Rechtskraft müssen abgelaufen sein, vorher kann das Gericht nicht aufheben, § 69a Abs. 7 Satz 2 StGB

Vorsperre in den drei Jahren vor der Tat

War damals eine Sperre angeordnet, verlängert sich die Wartezeit auf ein Jahr; welche Fälle das sind, bestimmt § 69a Abs. 3 StGB

Vorläufige Entziehung

War der Führerschein wegen der Tat vorläufig entzogen, rechnet diese Zeit ab der Urteilsverkündung in die Sperre und damit in die Wartezeit, § 69a Abs. 5 Satz 2 StGB

Laufende Nachweise

Abstinenznachweis oder ärztliche Behandlung, nach dem Urteil begonnen, über einen aussagekräftigen Zeitraum

Laufende Vorbereitung

Psychologische Vorbereitung mit benannten Ursachen und erarbeiteten Veränderungen, festgehalten im Zwischenbericht

Ergibt sich Grund zu der Annahme, daß der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, so kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben. Die Aufhebung ist frühestens zulässig, wenn die Sperre drei Monate, in den Fällen des Absatzes 3 ein Jahr gedauert hat; Absatz 5 Satz 2 und Absatz 6 gelten entsprechend.

§ 69a Abs. 7 StGB, amtlicher Wortlaut über gesetze-im-internet.de Quelle

Welcher Nachweis trägt einen Aufhebungsantrag?

NachweisTrägt er den AntragWarum
Anmeldebestätigung einer VorbereitungNeinSie belegt einen Termin, keine Veränderung. Gefragt sind Ursachen und Veränderungen, nicht Termine
Zwischenbericht nach mehreren SitzungenJa, als Kern des AntragsAb etwa vier Sitzungen inhaltlich tragfähig. Erfahrungswert von MPU Guru
Abstinenznachweis über einen aussagekräftigen ZeitraumJa, als StützeEr zeigt verändertes Verhalten über einen längeren Zeitraum, nicht nur eine Absicht
Kursteilnahme ohne belegte VeränderungNeinSie belegt Anwesenheit, nicht Veränderung. Ein Grund zu der Annahme folgt daraus nicht
Wirtschaftliche Härte, drohender ArbeitsplatzverlustNeinDie Vorschrift fragt nach der Eignung, nicht nach den Folgen der Sperre. Für den Arbeitsplatz zählt ohnehin der Tag der Aushändigung, und den zieht der Startzeitpunkt der Nachweise vor, nicht der Antrag
Beanstandungsfreies Verhalten in der BewährungAllein zu wenigDer Wortlaut fragt nach der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen; wer keine Fahrerlaubnis hat, zeigt dazu wenig

Die beiden tragenden Zeilen brauchen Vorlauf: Ein Zwischenbericht setzt mehrere Sitzungen voraus, ein Abstinenznachweis mehrere Monate. Beides beginnt nicht mit dem Antrag.

Die Zeitrechnung: zwei Wege durch dieselbe Sperre

Gerechnet für zwölf Monate Sperre ab Rechtskraft, § 69a Abs. 5 Satz 1 StGB, Fragestellung mit zwölf Monaten Abstinenznachweis. Prämisse der linken Spalte: Nachweise und Vorbereitung starten erst nach dem Sperrende. Der Antrag auf Neuerteilung wäre auch dann ab Monat 6 möglich, § 20 Abs. 4 FeV; ohne laufende Nachweise zieht das nur den Papierkram vor, nicht den Begutachtungstermin.

ZeitpunktWer bis zum Sperrende wartetWer während der Sperre arbeitet
Monat 0, Rechtskraftwartet abNachweiszeitraum klären, Programm anmelden, Vorbereitung beginnen
Monat 6wartet absechs Monate Nachweis liegen vor, Zwischenbericht möglich
Monat 6 bis 12könnte den Antrag stellen, tut es hier nichtAntrag auf Neuerteilung, Behörde prüft und ordnet an
Monat 12, SperrendeAntrag auf Neuerteilung, Nachweisprogramm startet erst jetztNachweiszeitraum erfüllt, Begutachtung steht an
die Wochen danachBehörde prüft, Nachweis läuftGutachten, Behördenprüfung, Kartenherstellung
Monat 14 bis 17Nachweis läuft weiterFührerschein in der Hand, je nach Bearbeitungsdauer
Monat 24 und späterNachweiszeitraum endet, Begutachtung erst jetzterledigt
Monat 26 bis 29Gutachten, Behördenprüfung, Kartenherstellung, dann der Führerscheinerledigt

Die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf einer Sperre [...] [2.] nach § 69 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 69a Absatz 1 Satz 1 oder § 69a Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Satz 1 des Strafgesetzbuches bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragt werden.

§ 20 Abs. 4 FeV, gekürzt um die Nummer 1, die Ziffer der Nummer 2 in eckigen Klammern ergänzt, amtlicher Wortlaut über gesetze-im-internet.de Quelle

Häufige Fragen zur vorzeitigen Aufhebung

Wie viel Zeit spare ich realistisch?

Das hängt am geforderten Nachweiszeitraum. Ist die Sperre länger als der Nachweis, kann die Aufhebung Monate bringen, ist der Nachweis länger, bringt sie nichts.

Brauche ich für den Antrag einen Anwalt?

Wir raten dazu, weil der Antrag ins Strafverfahren gehört und zur Gerichtsakte passen muss. Ob er zwingend ist, sagt dir die Kanzlei.

Was kostet der Antrag?

Anwaltshonorar und Gerichtskosten fallen an, die Höhe klärt die Kanzlei vorab. Rechne beides gegen den Zeitgewinn.

Was passiert, wenn das Gericht ablehnt?

Die Sperre läuft bis zum ursprünglichen Ende weiter. Ein zweiter Antrag mit neuen Nachweisen ist möglich.

Muss ich die MPU vorher bestanden haben?

Der Wortlaut der Vorschrift nennt kein Gutachten als Voraussetzung. Ein positives Gutachten wäre der stärkste Beleg, liegt aber meist nicht vor: Die Behörde ordnet die Begutachtung erst später an.

Zählt die Abstinenz während der Sperre für die MPU mit?

Ja. Der Nachweiszeitraum ist an die Sperre nicht gekoppelt. Angemeldet wird, sobald der geforderte Zeitraum feststeht, der Nachweis läuft dann während der Sperre.

Lohnt sich der Antrag in deinem Fall?

Ob eine vorzeitige Aufhebung Zeit spart, hängt an der Fragestellung deiner Fahrerlaubnisbehörde und an dem Nachweiszeitraum, den die Begutachtungsstelle daraus ableitet. Beides lässt sich vor dem ersten Anwaltstermin einordnen.

Im kostenlosen Erstgespräch nehmen wir die Eckdaten auf: Rechtskraftdatum, Sperrende, Vorsperre, Anlass. Im Kennenlerngespräch ordnen wir den Nachweiszeitraum ein und rechnen beide Wege gegeneinander. Beide Gespräche kosten nichts. Danach bekommst du eine Gesprächszusammenfassung und das PDF „Nächste Schritte". Bringt der Antrag keinen Tag, sagen wir dir das.

Erreichbar sind wir Montag bis Freitag von 10 bis 20 Uhr. Wenn du tagsüber nicht telefonieren kannst, schreib uns per WhatsApp oder hinterlass eine Wunschzeit für einen Rückruf. Wir melden uns spätestens am nächsten Tag.