Unter der Verkehrspsychologie oder auch “Die Psychologie des Verkehrswesens” versteht man die Behandlung von auffällig gewordenen Autofahrern. Seit 1999, als die neuen Straßenverkehrsgesetze in Kraft traten, bildeten sich neue Tätigkeitsfelder im Bereich der Verkehrspsychologie.
Der Verkehrspsychologe beschäftigt sich mit der Diagnostik, der Medizinisch-Psychologische-Untersuchung, kurz MPU. Daneben hilft er den Fahrer*innen auch bei der Verbesserung der Fahreignung, indem er Nachschulungen und Rehabilitationen anbietet. Zu den noch kleinen, aber immer größer werdenden Feldern gehören die ergonomische Verkehrspsychologie als auch die Mobilitätspsychologie.
In der Diagnostik beschäftigen sich Verkehrspsychologen damit, ob ein Autofahrer*innen, egal ob angehender oder erfahrender Autofahrer, in der Lage ist, sich an die bestehenden Verkehrsregeln zu halten, nachdem er bereits auffällig geworden ist. Je nachdem, wie diese Frage beantwortet werden kann, erstellt er ein positives oder negatives Gutachten.
Der Psychologe muss dabei äußerst zuverlässig arbeiten, denn bei Verlust der Fahrerlaubnis, kann es zu massiven Konsequenzen für die Existenz und Lebensqualität kommen. Mithilfe der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrteignung von Wolfgang Schubert [1] werden alle Stellen, die mit der Prüfung und Feststellung zu tun haben, unterstützt.
Nach der Diagnostik folgt die Beratung und Intervention. Die Eignung für den Verkehr ist nicht nur durch Sanktionen, etwa Bußgeldern, zu erreichen. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Einstellung des Fahrers zu ändern (Driver Improvement). Es gibt für viele unterschiedliche Zielgruppen und Auffälligkeiten unterschiedliche Maßnahmen. „Kurse mit Rechtsfolge“, auch §70-Kurse [2] genannt, werden auffälligen Fahrern angeboten, bei denen ein Gutachter eingeschätzt hat, dass diese Mängel (Alkohol, Drogen, Straffälligkeit) mit der Teilnahme an einem Kurs behoben werden können.
Sitzen diese Mängel allerdings zu tief, werden therapeutische und rehabilitativ gerichtete Maßnahmen nötig. Solche Maßnahmen richten sich zumeist auf kognitiv-verhaltenstherapeutische Programme.