Die Häufigkeit und Menge, aber auch warum du in der Vergangenheit Drogen bzw. Betäubungsmittel zu dir genommen hast, spielen im Rahmen der MPU eine sehr große Rolle. Anhand dieser Kriterien entscheidet der Gutachter nämlich, welches Ausmaß dein Drogenkonsum früher hatte und in welche Kategorie er dich anhand dessen einordnet. Diese Kategorien sind für dich von enormer Bedeutung, da sie unter anderem vorgeben, ob und wenn ja, über welchen Zeitraum du einen Abstinenznachweis bei deiner MPU wegen Drogen vorlegen musst. Man spricht hier auch von sog. Hypothesen, genauer gesagt um die D-Hypothesen. Und was es damit auf sich hat, erklären wir dir in diesem Blogbeitrag.
D steht natürlich für Drogen und Hypothesen sind im Grunde Annahmen, bei denen der Gutachter prüft, ob sie in deinem Fall zutreffen oder nicht. Wie bei Alkohol sind es auch bei Drogen 4 Hypothesen, die hierarchisch absteigend definiert sind.
D1: Drogenabhängigkeit
Wir fangen an mit D1, Drogenabhängigkeit. Relativ selbsterklärend ist D1 die Hypothese, die den intensivsten Drogenkonsum beschreibt. Hier liegt eine derart starke Bindung zur Substanz vor, dass sich letztlich der gesamte Tagesablauf nur um die Beschaffung und den Konsum des jeweiligen oder der Betäubungsmittel dreht. Eine Abhängigkeit lässt sich vor allem durch eine ärztliche Diagnose oder einen bereits vollzogenen stationären oder teilstationären Entzug in einer Klinik feststellen. Sollte bei dir mal eine Drogenabhängigkeit vorgelegen haben, ist in der Regel der Nachweis einer 12-monatigen Drogenabstinenz sowie die Teilnahme an einer suchttherapeutischen Maßnahme gefordert.
D2: Drogenproblematik
In D2 befinden wir uns in der sog. fortgeschrittenen Drogenproblematik. Synonym wird hier auch von Drogenmissbrauch gesprochen, wodurch im Grunde schon klar wird, worum es geht. Vor allem, um negativen Gefühlen und Problemen aus dem Weg zu gehen, wird hier eine Droge missbräuchlich konsumiert, was in Folge zu gravierenden negativen Konsequenzen in wichtigen Lebensbereichen führt. Auch hier sind in der Regel 12, in besonders günstigen Fällen jedoch nur 6 Monate Abstinenz gefordert.
D3: Drogengefährdung
Unter einer Drogengefährdung D3 versteht man im Detail einen gewohnheitsmäßigen Konsum von Cannabis, mitunter lediglich auf Probierkonsum beschränkten Kontakt zu bestimmten härteren Drogen wie Speed, XTC oder Kokain. Hier spielen natürlich auch die Motive für und die negativen Folgen durch den Konsum eine Rolle, um dich in Drogengefährdung D3 einordnen zu können. 6 Monate Abstinenz sind hier ausreichend.
D4: Gelegentlicher Cannabiskonsum
Als Letztes geht es bei D4 um einen gelegentlichen Cannabiskonsum, bei dem die Wirkungsweise sowie die Wirkungsdauer unterschätzt und dadurch der Konsum nicht vom Fahren getrennt wurde. In D4 kannst du sogar komplett ohne Abstinenznachweis ein positives MPU Gutachten erhalten.
Eine Sache noch: In D1 muss immer auf Alkohol verzichtet werden und in D2 kommt es sehr darauf an, wie sich dein Konsum von Alkohol in der Vergangenheit gestaltet und wie er sich nach deiner Drogenabstinenz entwickelt hat. Je nachdem kann hier zusätzlich ein Nachweis für eine Alkoholabstinenz gefordert sein. Falls auch Alkohol in deiner MPU Thema ist, empfehlen wir dir diesen Beitag zu lesen: Welche Alkohol Hypothesen gibt es?