Die MPU ist bei Kritikern und Befürwortern immer noch ein umstrittenes Thema. Für viele Betroffene ist die Untersuchung ungerecht und ein langwieriger Prozess. Deutschland ist in Europa das einzige Land, in dem ein solcher Test durchgeführt wird. In anderen Ländern gibt es dagegen strenge Sanktionen bei Verkehrsverstößen. Hohe Bußgelder und lange Fahrverbote sind im Ausland keine Seltenheit. In Deutschland hat man sich hingegen auf eine andere Art der Bestrafung geeinigt. Man wollte verhindern, dass die Straftäter einfach so ein Bußgeld bezahlen und eine gewisse Zeit absitzen, bis sie wieder ans Steuer dürfen. Mit der Einführung der MPU wollte man sicher gehen, dass die Betroffenen aus ihren Fehlern lernen, und ihr Fahrverhalten verändern. Doch wie lange gibt es die MPU in Deutschland eigentlich schon?
Die Idee entstand in Amerika
Die MPU gibt es zwar in Europa nur in Deutschland, die Idee dahinter stammt aber aus den USA. Im Jahr 1911 gab es in den USA den ersten Versuch einer gewissen Eignungsbegutachtung. Denn seit 1904 hatte New York bereits eine voll funktionsfähige U-Bahn. In den Jahren nach dem Bau der Bahn häuften sich jedoch schwerwiegende Unfälle. Die Lokführer waren mit der Fahrt durch die dunklen Tunnel einfach überfordert. Anhand eines speziellen Eignungstests wollte man damals passende Lokführer finden. Durch die Einführung dieser Untersuchung konnte die Zahl der Unfälle in den Folgejahren reduziert werden.
Die 50er Jahre – die Geburt der MPU
Die amerikanische Idee wurde dann knapp 40 Jahre später in Deutschland kopiert. Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es in der Bundesrepublik viele verletzte Kriegsveteranen. Auch kamen einige Soldaten aus ihrer Gefangenschaft zurück. Diese hatten teilweise schwere Behinderungen, fehlende Gliedmaßen, körperliche Störungen und psychische Traumata. Doch besonders die Menschen mit körperlichen Einschränkungen benötigten dringend ein Auto. Um die fahrtauglichen Personen von denen zu unterscheiden, die nicht fahrtüchtig waren, musste eine Regelung geschaffen werden. Vom Bundesministerium für Verkehr wurde die Regelung „Krankheit und Kraftverkehr“ festgelegt. In diesem Gutachten wurden die Krankheiten und Bedingungen aufgezählt, die Menschen zum Führen eines Fahrzeugs ausschlossen. Faktoren waren Herzrhythmusstörungen, hoher Blutdruck, Diabetes, Epilepsie, Alkoholmissbrauch, sowie körperliche Behinderungen. Ärzte und Psychologen führten aufgrund dieser Bestimmungen, im Jahr 1954 endgültig die heutige MPU ein.
Die 60er und 70er Jahre – Der Idiotentest wird geboren
Mit der in den 50er Jahren eingeführten MPU konnte die Zahl der Verkehrsunfälle reduziert werden. Die harten Auflagen sorgten aber auch dafür, dass viele Menschen nicht am Straßenverkehr teilnehmen konnten. In den 60er und 70er Jahren musste jede Person, die die theoretische Fahrprüfung nicht bestanden hatte, ein positives MPU-Gutachten vorlegen, damit diese doch noch die Fahrerlaubnis bekam. Die Regelung sorgte dafür, dass die MPU von nun an einfach als „Idiotentest“ bezeichnet wurde. Doch die Verkehrsunfälle häuften sich in den späten Siebzigern. Die Bundesregierung handelte und verschärfte die Regelungen bei der Anordnung einer MPU. Alle Fahrer, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss auffällig geworden waren, oder die anderen schwerwiegenden Verkehrsverstöße begangen hatten, mussten zu einer MPU. Ihnen wurde der Führerschein entzogen und ein Fahrverbot erteilt.
Die 90er Jahre – Neue Richtlinien
In den 80er Jahren konnte die Zahl der Verkehrstoten durch die neuen Regelungen erheblich eingedämmt werden. Doch die Richtlinien der MPU waren weiterhin sehr schwammig und ungenügend erläutert. Deshalb führte die Bundesanstalt für Straßenwesen in den 90er Jahren die „Begutachtungs-Richtlinien“ ein. In diesen wurde explizit vermerkt, welche geistigen und körperlichen Eigenschaften ein Autofahrer erfüllen muss, damit er am Straßenverkehr teilnehmen darf. Darüber hinaus wurden auch eindeutige Richtlinien im Umgang mit Alkohol und Drogen, sowie Verstöße und Straftaten festgelegt.
Die 2000er Jahre – Die Begutachtungskriterien werden eingeführt
Im Jahr 2005 kamen zu den „Begutachtungs-Richtlinien“ dann auch die „Begutachtungskriterien“ hinzu. In diesen steht eine kompetente Anleitung zum Ablauf und Aufbau der MPU. In erster Linie wurden die Kriterien für die Begutachtungsstellen eingeführt. Für diese sollen sie eine Hilfestellung bei der Überprüfung der Fahreignung sein. Aber auch für die MPU-Vorbereitungsstellen war die Einführung der Begutachtungskriterien eine große Unterstützung. Im Jahr 2009 wurden die „Begutachtungskriterien“ dann das erste Mal überarbeitet. Die neuen Regelungen sahen eine strikte Trennung von Beratung/Therapie und der MPU-Diagnostik vor. Beratungen an amtlich anerkannten Stellen sind seitdem verboten. Auch wurden Empfehlungen an bestimmte Vorbereitungsstellen untersagt. Durch diese Neuerungen sollte die Objektivität der Begutachtung und die Neutralität der Begutachtungsstellen gestärkt werden. Die Aufsichtsbehörden setzen seitdem konsequent die gesetzliche Trennung von Diagnostik und Beratung durch. Im Jahr 2013 wurden die Begutachtungskriterien ein letztes Mal überarbeitet.
Die MPU – Ein Erfolgskonzept
Die MPU hat eine lange Entstehungsgeschichte hinter sich. Ständig wurden die Richtlinien geändert und auch verbessert. Ziel war es immer, die deutschen Straßen sicherer zu machen. Bis heute konnten viele Verkehrstote durch die Einführung der MPU verhindert werden. Und alles begann mit einer U-Bahn in New York.