Du hast am Abend oder sogar einige Tage vor deiner Drogenfahrt zuletzt Cannabis konsumiert und trotzdem deinen Führerschein abgeben müssen? Wie das sein kann und alles über den Abbau von THC und der THC-Carbonsäure erfährst du in unserem Blogbeitrag.
Für fahreignungsrelevante Entscheidungen wie die Anordnung eines Facharzt- oder MPU-Gutachtens oder den Entzug der Fahrerlaubnis sind bei Cannabis vor allem die beiden Blutwerte entscheidend, weshalb wir uns heute vor allem mit dem Abbau dieser Substanzen beschäftigen.
Der aktive Wirkstoff THC ist für den Rausch ursächlich und führt dementsprechend je nach Höhe zu Ausfallerscheinungen, welche die Fahrtauglichkeit akut beeinträchtigen. Hier gibt es wie mit der 0,5 Promillegrenze bei Alkohol in Deutschland einen Grenzwert von 1 ng/ml im Blutserum, ab dem eine Fahrt unter Einfluss von berauschenden Mitteln als ordnungswidrig geahndet wird. Im Unterschied zu Alkohol wird der aktive Wirkstoff THC jedoch nicht linear abgebaut. Darauf hat Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbands, im Februar 2021 vor dem Deutschen Bundestag noch einmal hingewiesen. Durch diesen nicht-linearen Abbau kommen auch heute noch Cannabiskonsumenten in Konflikt mit dem Gesetz, obwohl sie gar nicht unter direkter Rauschwirkung ein Kraftfahrzeug führten. Der Gesetzgeber ist hier zwar bereits im April 2019 aktiv geworden, indem zumindest bei Hinweisen auf lediglich gelegentlichen Cannabiskonsum die Fahrerlaubnis auch trotz Überschreitung des Grenzwerts nicht mehr sofort entzogen werden darf. Jedoch haben Konsumenten immer noch zu befürchten, dass sie in Folge einer Polizeikontrolle ihren Führerschein verlieren, obwohl sie nicht unter Rauschwirkung am Straßenverkehr teilgenommen haben.
Bei der Frage, ab wann nicht mehr von einer Rauschwirkung oder Beeinträchtigungen durch den Konsum von Cannabis auszugehen ist und welcher Grenzwert im internationalen Vergleich vielleicht eher als angemessen erscheint, ist also noch nicht das letzte Wort gesprochen. Aber ab wann kann ich jetzt mit den aktuellen Grenzwerten davon ausgehen, dass ich im Straßenverkehr nicht mehr belangt werden darf? Leider gibt es auf diese Frage keine eindeutige Antwort. Das liegt daran, dass der Abbauprozess von THC im Körper sehr individuell stattfindet und ganz besonders vom vorangegangenen Konsummuster abhängt.
In einer Studie zur Interpretation von quantitativen Cannabinoid-Bestimmungen in Blutproben in Zusammenhang mit Straßenverkehrsdelikten aus 2011 ließen sich zum Beispiel 5 Stunden nach dem Konsum bei 55 % der Probanden noch mehr als 5 ng/ml und bei 30 % noch mehr als 10 ng/ml nachweisen. Innerhalb der ersten 23 Stunden nach Konsum lag der Mittelwert bei 6,9 ng/ml, wobei Fälle mit gleicher Zeitangabe eine Spannbreite von mind. 10 ng/ml hatten. Bei regelmäßigem Konsum konnte 46 Stunden nach dem letzten Joint bei 89 % der Probanden noch THC im Blut nachgewiesen und selbst bei einem Konsum von vor 4 Wochen, konnte bei 86 % noch eine THC-Konzentration von mind. 0,3 ng/ml gemessen werden. Du siehst also, genaue und verlässlichen Aussagen über Abbauraten von THC gibt es nicht wirklich.
Bei der THC-Carbonsäure geht es zwar nicht um die berauschte Teilnahme am Straßenverkehr, jedoch kann dir auch sie zum Verhängnis werden. Die Carbonsäure gibt der Behörde nämlich die Möglichkeit, dich als gelegentlichen oder regelmäßigen Cannabiskonsumenten einzustufen. In Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung steht, dass du als regelmäßiger Konsument charakterlich ungeeignet bist, ein Kraftfahrzeug zu führen, was einen sofortigen Entzug deiner Fahrerlaubnis zur Folge hat. Davon wird in der Regel ab einem Wert von 150 ng/ml ausgegangen. Solltest du darunter liegen, darfst du in der Regel auch deine Fahrerlaubnis vorerst behalten, musst aber zeitnah ein positives Gutachten vorlegen.
Die Carbonsäure wird in Fettzellen gespeichert und je nach Körper und Stoffwechsel wie das aktive THC auch unterschiedlich schnell wieder ins Blut abgegeben und abgebaut. Dieser Prozess ist hochindividuell und kann sich über mehrere Wochen hinziehen. Wenn du bei einer hohen Carbonsäure über 150 beginnst, musst du dementsprechend mind. 6–8 Wochen warten, bis keine Spuren von Cannabinoiden mehr in deinem Blut oder Urin nachweisbar sind. Wenn man rein die Fahrtauglichkeit und Sicherheit auf der Straße betrachtet, muss man sagen, dass in der vorhin zitierten Studie 86 % der Probanden mit einer THC-Konzentration ab 5 ng/ml als absolut fahruntüchtig eingeschätzt wurden. Da der Mittelwert innerhalb der ersten 23 Stunden bei 6,9 ng/ml lag, ist in den ersten 24 Stunden, zumindest bei regelmäßigem Konsum von Cannabis, mit hoher Wahrscheinlichkeit von verkehrsrelevanten Beeinträchtigungen auszugehen.