Haben Sie bereits Punkte in Flensburg und möchten diese abbauen? Dann haben Sie zwei Möglichkeiten offen, um den Entzug Ihres Führerscheins bei 8 Punkten zu vermeiden. Zum einen können Sie durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar gemäß § 42 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bei einem Punktestand bis fünf Punkte in Flensburg einen Punkt abbauen.
Wenn Sie sechs oder sieben Flensburger Punkte hat, können Sie zwar noch am Seminar freiwillig teilnehmen, aber es findet keine Punktreduzierung in Flensburg statt. Das ist die letzte Verwarnungsstufe vor dem Führerscheinentzug.
Bis fünf Punkte in Flensburg:
Bußgeld wird fällig: 1-3 Punkte
- Bußgeld und kostenpflichtige Ermahnung: 4-5 Punkte
Bei mehr als fünf Punkte in Flensburg:
- Bußgeld und kostenpflichtige Verwarnung: 6-7 Punkte
- Führerscheinentzug: 8 Punkte
Hinweis:
Müssen Sie Ihren Punktestand erstmal ausfindig machen, dann haben Sie das Recht, kostenlose Auskunft über Ihren Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt (www.KBA.de) zu erfahren.
1. Punkteabbauseminar
Das Punkteabbauseminar gemäß § 42 FeV ist die geeignete Maßnahme zum aktiven Punkteabbau in Flensburg. Haben Sie nicht mehr als fünf Punkte gesammelt, können Sie einen Punkt durch die freiwillige Teilnahme am Seminar abbauen.
Zielgruppe und Rechtsgrundlage
Das Seminar richtet sich an Personen mit Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg (gemäß § 4 StVG in Verbindung mit § 42 FeV).
Welche Voraussetzungen muss ich für das Fahreignungsseminar mitbringen?
Wer einer Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund eines zu hohen Punktestands im Fahreignungsregister vorbeugen möchte, sollte rechtzeitig seine Punkte abbauen.
Auch Fahrer (m/w/d), die als Begleitperson beim „begleiteten Fahren mit 17“ eingetragen werden möchten, können von einem Fahreignungsseminar profitieren. Haben Sie beispielsweise aufgrund eines Fahrverbots zwei Punkte gesammelt, können Sie einen dieser Punkte abbauen und daraufhin einen Fahranfänger (m/w/d) begleiten.
Wie lange geht ein Punkteabbauseminar?
Das Fahreignungsseminar umfasst die verkehrspädagogische Teilmaßnahme in der Fahrschule, jeweils 90 Minuten in zwei Terminen im Abstand von mindestens einer Woche und die verkehrspsychologische Teilmaßnahme, jeweils 75 Minuten in zwei Terminen bei vertraulichen Einzelgesprächen mit einem Verkehrspsychologen (m/w/d). Zwischen diesen Sitzungen müssen mindestens drei Wochen liegen.
Wie läuft das Fahreignungsseminar ab?
Ein FES Seminar besteht aus zwei Modulen: dem verkehrspsychologischen und dem verkehrspädagogischen Teil. Diese zielen darauf ab, den Teilnehmenden die Zusammenhänge zwischen auslösenden und aufrechterhaltenden Bedingungen zu vermitteln, damit sich eine verhaltensverbessernde Wirkung einstellen kann.
Verkehrspsychologischer Teil
Der verkehrspsychologische Teil findet in zwei Einzelsitzungen statt und wird von einem speziell für die Seminarleitung anerkannten Diplom-Psychologen (m/w/d) durchgeführt. Dieser hilft Ihnen, sicherheitsrelevante Mängel in Ihrem Fahrverhalten zu erkennen. Anschließend werden Ihnen Lösungsstrategien vermittelt, die langfristig in das eigene Verhalten integriert werden sollen und sicherstellen, dass Sie weiterhin „mobil bleiben“.
Verkehrspädagogischer Teil
Bei dem verkehrspädagogischen Teil werden Ihnen in einer Fahrschule Kenntnisse zu den möglichen Gefahren im Straßenverkehr aufgezeigt und welchen Einfluss ein Fehlverhalten zu Folge haben kann. Diese Teilmaßnahme darf nur von speziell geschulten Fahrlehrern (m/w/d) durchgeführt werden.
Hinweis:
Die Reihenfolge des verkehrspsychologischen und verkehrspädagogischen Teils ist nicht festgelegt. Zudem können die Einzelsitzungen auch parallel absolviert werden.
Welche Inhalte werden im Fahreignungsseminar vermittelt?
Im Fahreignungsseminar werden unter anderem folgende Inhalte vermittelt:
- Eine Analyse des Punktegeschehens
- Das eigene Fehlverhalten soll ergründet und verstanden werden
- Stärkung und Unterstützung zum Erlernen eines verkehrssicheren Verhaltens
- Kenntnisvermittlung zum Straßenverkehrsrecht und zu Gefahrenpotenzialen
- Lösungsstrategien erproben und festigen
Welchen Abschluss erhalte ich nach der Teilnahme am Fahreignungsseminar?
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Bei dem FES Seminar findet keine Abschlussprüfung statt.
Wichtig: Nach Abschluss erhalten Sie eine unterschriebene Teilnahmebescheinigung vom zuständigen Verkehrspsychologen und Fahrlehrer (m/w/d). Diese müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Seminarabschluss bei der Fahrerlaubnisbehörde einreichen. Ansonsten bewirkt Ihre Teilnahme am Seminar keinen Abbau Ihrer Punkte.
Zweite Möglichkeit: Tilgungsfrist abwarten
Ihre zweite Möglichkeit, um Punkte abzubauen, lautet Verjährung. Das Fahrverhalten so umzustellen, dass bestehende Punkte durch Verjährung getilgt werden und keine neuen entstehen, ist für viele Punktefahrer oft schwierig. Sie müssen dazu eingefleischte Gewohnheiten verändern. Auch hier kann das Fahreignungsseminar helfen. Und es bedarf Geduld, denn Sie haben keinen Einfluss auf die Dauer der Tilgungsfrist.
Nach aktuellem Punktesystem sieht der Punkteabbau wie folgt aus:
- Schwere Verstöße (Ordnungswidrigkeiten), die mit einem Punkt bewertet sind, erlöschen nach 2,5 Jahren
- Besonders schwere Verstöße, die mit zwei Punkten bewertet sind, erlöschen nach 5 Jahren
- Straftaten, die zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt hatten, erlöschen nach 10 Jahren