MPU nicht bestanden – wie geht es weiter?
Sie haben Ihren Führerschein entzogen bekommen und bereits an einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU) zur Fahreignung teilgenommen, doch Ihr MPU-Gutachten ist nicht eindeutig positiv ausgefallen? Somit haben Sie die MPU zwar nicht bestanden, wenn Ihr Gutachter (m/w/d) jedoch einen positiven Fortschritt bei Ihnen erkannt hat, dann kann dieser eine Empfehlung zur Nachschulung Führerschein nach § 70 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aussprechen. Diese kann nicht bei einer Fahrschule absolviert werden.
Wenn Ihr MPU-Gutachten rein negativ ist (ohne Kursempfehlung), dann beraten wir Sie gern im Rahmen einer Fahrerlaubnisberatung, was schiefgegangen ist und wie Sie sich auf ein neues Gutachten vorbereiten können.
Sie haben die Möglichkeit, an einer solchen Nachschulung teilzunehmen, um Ihre Fahreignung wieder zu erhalten. Festigen Sie Ihre positiven Entwicklungen und beweisen Sie mit einer erfolgreichen Teilnahme an einer Nachschulung Ihre Fahreignung, um Ihren Führerschein zurückerhalten zu können.
Diese Kurse helfen langfristig, ein positives Verhalten am Steuer zu festigen und weitere Verkehrsverstöße in der Zukunft zu vermeiden. Das Risiko, erneut unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu fahren, wird durch unsere MPU Nachschulung gesenkt. Eine geringere Rückfallwahrscheinlichkeit wird auch mit der Prä-Post-Studie des Zentrums für Evaluation und Methoden der Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn bestätigt.
Die Rückfallwahrscheinlichkeit bei § 70 FeV Kursen liegt bei gerade einmal sieben Prozent in einem Zeitraum von drei Jahren nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Somit fallen gerade einmal 7 von 100 unserer Kursteilnehmenden unter erneutem Alkoholeinfluss auf.
Informationen zu den Paragraph 70 Kursen
Unabhängig davon, ob Sie im Straßenverkehr aufgrund einer Alkohol- oder Drogenfahrt aufgefallen sind, helfen diese Kurse Ihnen, das eigene Verhalten am Steuer zukünftig sicher in den Griff zu bekommen.
Mit einen Paragraph 70 Kurs kann Ihre Fahreignung nach erfolgreicher aktiver Teilnahme wiederhergestellt werden. Sie erhalten Ihre Fahrerlaubnis in der Regel ohne eine erneute MPU zurück.
Als Teilnahmevoraussetzungen gilt die Kursempfehlung in Ihrem MPU-Gutachten und die Zustimmung Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.
Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung
Voraussetzungen
Sie müssen zwei Voraussetzungen für die Teilnahme an einem unserer § 70 FeV Nachschulungskurse erfüllen:
- Ihnen wurde nach Ihrem MPU-Gutachten eine Empfehlung für einen § 70 FeV Kurs durch Ihren MPU-Gutachter (m/w/d) ausgestellt
- Die Zustimmung durch eine Fahrerlaubnisbehörde. Dort legen Sie Ihr MPU-Gutachten mit der entsprechenden Empfehlung für einen § 70 FeV Kurs vor und lassen sich die Zustimmung für eine Kursteilnahme geben. In der Regel läuft dies problemlos ab
Dauer und Kosten
Der Paragraph 70 FeV Kurs dauert in der Regel 3 bis 4 Wochen und besteht aus 4 Terminen mit jeweils 3,5 Stunden Gruppengespräch mit Übungen zwischen den Sitzungen. Die kosten variieren je nach Anbieter
Kursinhalte bei alkoholisierter Fahrt
- Alkoholtrinken und Fahren sicher trennen
- Kontrollierter Umgang mit Alkohol, alkoholfreie Lebensweise
- Ursachenanalyse der Delikte und des persönlichen Trinkmotivs
- Vorbeugung von Rückfällen
Schulungsinhalte bei Fahrt unter Drogen
- Clean fahren und drogenfreie Lebensweise
- Wissen über legale und illegale Rauschmittel
- Ursachenanalyse der Delikte und der persönlichen Konsummotive
- Vorbeugung von Rückfällen
Bei beiden Kursvarianten werden nachfolgende Themen behandelt:
- Förderung der Risikowahrnehmung
- Selbstbeobachtung
- Entwicklung und Erprobung von Verhaltensweisen, die die Sicherheit im Straßenverkehr fördern
Darüber hinaus durchlaufen Sie verschiedene Übungen zwischen den Sitzungen.
Rechtliche Grundlagen
Paragraph 70 Kurse basieren auf folgenden rechtlichen Grundlagen:
- § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d) StVG
- i.V.m. § 11 Abs.10 FeV
- § 70 FeV
Abschluss
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach Beendigung des § 70 FeV Kurses. Es findet keine Abschlussprüfung statt.