Dass Radfahrer ab einer bestimmten Menge Alkohol nach einer Kontrolle zu einer MPU antreten müssen, wissen wohl die Meisten. Wenn Radfahrer mit einem Promillewert von 1,6 auf den Straßen unterwegs sind und aufgehalten werden, dann müssen diese meist mit einem Führerscheinentzug rechnen. Aber auch Fußgänger kann eine so harte Strafe treffen. Bekommt die Führerscheinbehörde es mit, dass der jeweilige Fußgänger wegen schwerwiegendem Fehlverhalten bestraft wurde, kann diese eine MPU anfordern. Damit ein Fußgänger jedoch zu einer MPU muss, bedarf es weitreichender Vergehen im öffentlichen Raum. Es gibt bei Fußgängern keine festgesetzte Promillegrenze, die Richter müssen das individuelle Verhalten der Betroffenen beurteilen. Bei den meisten Fällen sind Fußgänger stark angetrunken, pöbeln, randalieren oder sind in einen Verkehrsunfall verwickelt.
Führerscheinbehörde kann MPU für Fußgänger anordnen
Wenn ein Fußgänger auffällig geworden ist, dann liegt es in erster Linie an der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde ein positives MPU-Gutachten zu fordern und den Führerschein zu entziehen. Dies ist bei Passanten möglich, die wegen eines besonders hohen Promillewertes aufgefallen sind. Es ist grundsätzlich nicht verboten, sich alkoholisiert in der Öffentlichkeit aufzuhalten, auch benötigt man dazu keinen Führerschein. Wurde der Betroffene aber auffällig, kann die Führerscheinbehörde die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs infrage stellen und eine MPU anordnen. Wenn diese dann von der betroffenen Person verweigert wird, dann darf die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein entziehen. Aber nicht nur Alkohol kann die Fahrerlaubnis gefährden, auch aggressives Verhalten als Fußgänger gegenüber Autofahrern und Passanten kann Anlass für eine Überprüfung sein. Körperliche Attacken sollten tunlichst vermieden werden. Eine Verurteilung wegen Körperverletzung kann die Führerscheinbehörde schnell hellhörig machen.
Rechtliche Lage
Ein betrunkener Fußgänger kann nach deutschem Gesetz keine Verkehrsstraftat begehen, da er kein Kraftfahrzeug führt. Es kann ihm aber nach auffälligem Verhalten der Führerschein entzogen werden. Nach dem Gesetz kann der jeweilige Richter diesen im Falle einer Verurteilung aber nicht entziehen, nur die Führerscheinbehörde ist dazu befugt, den Führerschein einzuziehen. Die Forderung nach einem positiven MPU-Gutachten erfolgt im verwaltungsrechtlichen Verfahren und hat nichts mit einer möglichen Strafbarkeit seitens des Staats zu tun. Sollte sich der Betroffene weigern, ein MPU-Gutachten vorzulegen, dann wird der Führerschein durch die Behörde automatisch entzogen. Vor allem, wenn der Verdacht einer Alkoholabhängigkeit im Raum steht, wird die Führerscheinbehörde tätig werden.
Gerichtsverfahren aus 2015 sorgt für Aufsehen
In einem Gerichtsprozess im Jahr 2015 entschied das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße, dass die Führerscheinbehörde zu Recht eine MPU angeordnet hatte. In diesem Fall ging es um einen von der Polizei aufgegriffenen, orientierungslos auf der Autobahn umherirrenden Fußgänger. Dieser hatte knapp 1,8 Promille und hatte drei Jahre zuvor schon eine positive MPU abgelegt. Im damaligen Gutachten, konnte der Angeklagte darlegen, dass er in Zukunft kontrollierter mit Alkohol umgehen würde. Der zum Zeitpunkt des Auffindens gemessene Alkoholwert und die Menge an Alkohol vertrugen sich aber nicht mit den Aussagen des MPU-Gutachtens. Deshalb musste der Angeklagte nochmals zu einer MPU antreten.
Kein Führerscheinentzug ohne MPU
Der Führerscheinbehörde ist es nicht erlaubt, schon vor der MPU den Führerschein einzuziehen. Erst wenn der Betroffene bei der MPU durchgefallen ist, darf ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden. In den meisten Fällen wird davon ausgegangen, dass die Person ein starkes Alkoholproblem haben könnte und diese als psychisch instabil eingestuft wird. Dies hat zur Folge, dass der Betroffene als zeitweise nicht geeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr eingestuft wird.
Nach dem Führerscheinentzug muss die Abstinenz bewiesen werden
Um den Führerschein nach der festgelegten Frist wieder zu erhalten, muss der Betroffene einen Nachweisen, dass er innerhalb eines bestimmten Zeitraums abstinent gelebt hat. Dazu müssen in unregelmäßigen Abständen verschiedene Abstinenznachweise erbracht werden, wie Blut- und Urinuntersuchungen. Hierbei variiert die Anzahl der Untersuchungen zur Dauer des Führerscheinentzuges. In der Regel sind es mindestens sechs, im schlimmsten Fall zwölf dieser einmal im Monat anberaumten Untersuchungen.
Entfällt der Versicherungsschutz?
Wenn eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung vorliegt und Grund für einen Unfall war, dann muss die private Unfallversicherung gegebenenfalls nicht zahlen. Sollte das Gericht bestätigen, dass die betroffene Person unter einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung litt, muss die Versicherung nicht für den Schaden aufkommen. Eine solche Bewusstseinsstörung ist anzunehmen, wenn der Fußgänger bei einem Unfall absolut fahruntüchtig war. Dies ist ab 2,0 Promille der Fall. In diesen Fällen kann davon ausgegangen werden, dass alkoholtypische Fehler zu einem Unfall geführt haben.