Bei einem schwerwiegenden Verkehrsverstoß wird nicht nur die Fahrerlaubnis entzogen, sondern auch eine Führerschein-Sperrfrist ausgesprochen. Die Dauer dieser Sperrfrist beträgt in der Regel sechs Monate bis fünf Jahre und wird vom Gericht festgelegt. Doch diese kann mit einer Sperrfristverkürzung verringert und der Führerschein eher zurückerhalten werden. Erfahren Sie mehr darüber, mit welchen Schulungsmaßnahmen Sie Ihre Sperrfrist verkürzen können.
Wer einen schnellen Weg zurück zum Führerschein sucht, sollte die Sperrfrist optimal für zielführende Verhaltensänderungen nutzen.
Führerscheinentzug, MPU, Sperrfrist – es geht um Ihren Führerschein, also nutzen Sie unser Angebot und rufen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie in einem über die möglichen Vorgehensweisen und unterstützen Sie bei der Sperrfristverkürzung.
Sperrfristverkürzung bei Alkoholvergehen unter 1,6 Promille
Bei Alkohol-Ersttat unter 1,6 Promille würdigen die Gerichte in vielen Bundesländern die Teilnahme am besonderen Aufbauseminar mit einer um ein bis drei Monate verkürzten Sperre. Wir motivieren Sie, frühzeitig die richtigen Schritte zur Verhaltensänderung einzuleiten. Um eine Sperrfristverkürzung zu erwirken ist es in diesen Fällen sinnvoll, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen.
Worauf sollte bei einer Sperrfristverkürzung noch geachtet werden?
Wenn Sie Ihre Sperrfrist verkürzen möchten, ist eine Vertretung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht oder eine kompetente MPU-Vorbereitungsstelle oft sinnvoll. Auch wenn die Behörden voraussichtlich keine MPU fordern, helfen unsere verkehrspsychologischen Maßnahmen bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht eine Sperrfristverkürzung durchzusetzen.