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Sperrfrist

Die Sperrfrist ist der Zeitraum, in dem nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Sie wird in der Regel vom Strafgericht festgelegt, zum Beispiel nach einer Trunkenheitsfahrt, und heißt im Gesetz einfach Sperre.

Entzieht ein Gericht die Fahrerlaubnis, muss es zugleich eine Sperrfrist bestimmen. Sie dauert zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, in Ausnahmefällen kann sie sogar für immer angeordnet werden. Wurde in den drei Jahren vor der Tat schon einmal eine Sperre angeordnet, beträgt sie mindestens ein Jahr. Auch wer gar keine Fahrerlaubnis hat, kann eine Sperre bekommen und darf dann für diese Zeit keinen Führerschein erwerben. Die Sperrfrist beginnt mit der Rechtskraft des Urteils. Hat die Polizei den Führerschein schon nach der Tat abgenommen, kann diese Zeit berücksichtigt werden. Entzieht dagegen die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis, gibt es grundsätzlich keine Sperrfrist. Ausnahmen sind acht oder mehr Punkte, dann darf frühestens nach sechs Monaten eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden, und die Entziehung wegen wiederholter Verstöße in der Probezeit, dann frühestens nach drei Monaten. Wichtig ist, was die Sperrfrist nicht bedeutet. Sie ist keine Strafe, die man einfach absitzt, und nach ihrem Ablauf bekommt man den Führerschein nicht automatisch zurück. Man muss die Neuerteilung beantragen, und die Behörde prüft dann, ob die Eignung wiederhergestellt ist, häufig mit einer MPU. Den Antrag kann man frühestens sechs Monate vor dem Ende der Sperrfrist stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Gericht die Sperre auch vorzeitig aufheben.

Mehr dazu im Ratgeber: ob und wie sich die Sperrfrist verkürzen lässt.

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