Wer durch Alkohol oder Drogen aufgefallen ist, muss zeigen, dass sich sein Umgang mit dem Suchtmittel dauerhaft verändert hat. Je ausgeprägter die frühere Problematik war, desto eher wird statt eines eingeschränkten Konsums der vollständige Verzicht verlangt. Ob und wie lange ergibt sich aus der fachlichen Einordnung nach den Beurteilungskriterien, nicht aus einer Vorgabe der Führerscheinstelle. Die Laborbelege allein tragen aber kein positives Gutachten. Ebenso zählt, ob die Abstinenz aus eigener Einsicht getragen wird, die Ursachen des früheren Konsums aufgearbeitet sind und eine tragfähige Rückfallstrategie besteht.
Mehr dazu im Ratgeber: welche Abstinenznachweise anerkannt sind und wie lange sie laufen müssen.