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Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist das Verfahren, in dem jemand nach einer Entziehung oder einem Verzicht wieder eine Fahrerlaubnis bekommt. Sie wird bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt, die dabei prüft, ob die Eignung wiederhergestellt ist, und dafür häufig eine MPU anordnet.

Umgangssprachlich heißt es oft Wiedererteilung. Der Begriff Neuerteilung ist aber genauer: Mit der Entziehung ist die alte Fahrerlaubnis erloschen, es wird also nicht die alte zurückgegeben, sondern eine neue erteilt. Deshalb gelten grundsätzlich die Regeln wie beim ersten Führerschein, mit Antrag und den Nachweisen, die für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschrieben sind. Eine neue Fahrprüfung ordnet die Behörde nur an, wenn Tatsachen dafür sprechen, dass Kenntnisse und Fähigkeiten fehlen, etwa nach langer Zeit ohne Fahrerlaubnis. Hat ein Gericht eine Sperrfrist verhängt, kann der Antrag frühestens sechs Monate vor deren Ende gestellt werden. Nach dem Antrag prüft die Behörde, ob noch Zweifel an der Eignung bestehen, und ordnet in diesem Fall eine Begutachtung an, häufig eine MPU (siehe MPU-Anordnung). Erst mit dieser Anordnung beginnt die Frist für das Gutachten, deshalb sollte der Antrag gut geplant sein. Die neue Fahrerlaubnis wird erst erteilt, wenn die Eignung feststeht. Eine abgelaufene Sperrfrist allein reicht dafür nicht.

Mehr dazu im Ratgeber: wie du den Führerschein nach der MPU zurückbekommst.

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