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MPU-Gutachten

Das MPU-Gutachten ist das schriftliche Ergebnis der medizinisch-psychologischen Untersuchung. Es enthält eine fachlich begründete Prognose, ob von der untersuchten Person künftig erneute Auffälligkeiten im Straßenverkehr zu erwarten sind, und ist damit die maßgebliche Grundlage für die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde über den Führerschein.

Kern des Gutachtens ist die Antwort auf die Fragestellung, die die Behörde in der MPU-Anordnung festgelegt hat, etwa ob zu erwarten ist, dass jemand erneut unter Alkoholeinfluss fährt. Um diese Frage zu beantworten, werten die ärztlichen und psychologischen Gutachter zunächst die Führerscheinakte aus und leiten daraus ab, welche Voraussetzungen für eine günstige Prognose erfüllt sein müssen. Diese Voraussetzungen prüfen sie anhand der Hypothesen aus den Beurteilungskriterien. Grundlage sind die medizinischen Befunde, etwa Laborwerte und Abstinenznachweise, sowie die psychologischen Befunde aus Leistungstests und vor allem aus dem psychologischen Untersuchungsgespräch. Bewertet wird, wie ausgeprägt das frühere Problem war, ob die Ursachen erkannt wurden und ob die Veränderung stabil genug ist, um einen Rückfall unwahrscheinlich zu machen. Das Ergebnis ist damit eine klare Antwort auf die Fragestellung der Behörde. Die Entscheidung selbst trifft die Fahrerlaubnisbehörde, das Gutachten ist dafür die maßgebliche Grundlage. Damit es diese Rolle erfüllen kann, muss es allgemeinverständlich, nachvollziehbar und nachprüfbar sein. Untersucht werden nur Eigenschaften und Verhaltensweisen, die für das Fahren von Bedeutung sind, nicht die gesamte Persönlichkeit. Fällt das Ergebnis negativ aus, kann das Gutachten Empfehlungen enthalten, wie sich die Defizite beheben lassen, unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung.

Mehr dazu im Ratgeber: was nach einem negativen Gutachten gilt.

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