Die Anordnung ist keine Strafe und noch keine Entscheidung über den Führerschein. Sie ist ein Schritt im Verwaltungsverfahren, der diese Entscheidung vorbereitet: Die Behörde hat Hinweise darauf, dass jemand möglicherweise nicht sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann, und lässt das von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle prüfen, bevor sie entscheidet. Was in einer Anordnung stehen muss, schreibt die Fahrerlaubnis-Verordnung vor. Dazu gehören die Gründe für die Zweifel, also der Anlass, etwa eine Trunkenheitsfahrt, Drogenkonsum oder zu viele Punkte, außerdem die konkrete Fragestellung, die in Frage kommenden Begutachtungsstellen, eine Frist und der Hinweis, dass man die Unterlagen einsehen kann, die an die Begutachtungsstelle gehen. Das Herzstück ist die Fragestellung, zum Beispiel: „Ist zu erwarten, dass Herr N. auch künftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird?“ Sie legt fest, worauf sich die gesamte Untersuchung bezieht, denn die Gutachter dürfen nur prüfen, was die Behörde gefragt hat.
Mehr dazu im Ratgeber: wann die Anordnung kommt und was gilt, wenn sie ausbleibt.