Umgangssprachlich heißt sie oft einfach MPU-Stelle. Arbeiten darf eine Begutachtungsstelle nur, wenn sie und ihr Träger von der zuständigen Landesbehörde amtlich anerkannt sind. Die Anerkennung gilt höchstens zehn Jahre und ist an strenge Bedingungen geknüpft: genügend qualifizierte Gutachter, wissenschaftlich geprüfte Testverfahren, ein Qualitätsmanagement, das die Bundesanstalt für Straßenwesen begutachtet, und die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Gutachter vom Ergebnis. Psychologische Gutachter brauchen ein Diplom oder einen Master in Psychologie und mindestens zwei Jahre Berufspraxis, ärztliche Gutachter klinische Erfahrung, beide zusätzlich mindestens ein Jahr Praxis in der Fahreignungsbegutachtung. Ein zentraler Grundsatz ist die Trennung von Vorbereitung und Begutachtung: Eine Begutachtungsstelle darf niemanden auf die MPU vorbereiten, und wer vorbereitet, darf nicht begutachten. Die Vorbereitung übernehmen deshalb unabhängige Anbieter.
Mehr dazu im Ratgeber: wie du die passende Begutachtungsstelle auswählst.