§ 69a StGB Sperrfristverkürzung
Bei einem schwerwiegenden Verkehrsverstoß wird nicht nur die Fahrerlaubnis entzogen, sondern auch eine Führerschein-Sperrfrist ausgesprochen. Die Dauer dieser Sperrfrist beträgt in der Regel sechs Monate bis fünf Jahre und wird vom Gericht festgelegt. Doch diese kann mit einer Sperrfristverkürzung verringert und der Führerschein eher zurückerhalten werden. Erfahren Sie mehr darüber, mit welchen Schulungsmaßnahmen Sie Ihre […]