Besonderes Aufbauseminar nach FeV 36

Alkohol- oder Drogenfahrt in der Probezeit? Als Fahranfänger (m/w/d) wird Ihnen von der Fahrerlaubnisbehörde ein besonderes Aufbauseminar nach § 36 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) auferlegt, damit Sie den Führerschein behalten oder zurückbekommen können. Wer in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres alkoholische Getränke konsumiert, handelt im Straßenverkehr ordnungswidrig, daher gilt ein absolutes Alkoholverbot (§ 24c Straßenverkehrsgesetz). Bei […]

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