Der Begriff wird in den Beurteilungskriterien und seit 2026 auch in den Begutachtungsleitlinien verwendet und gilt für Alkohol und Cannabis gleichermaßen. Grundlage ist Wissen über die Substanz. Wer nicht weiß, wie sich Alkohol im eigenen Körper aufbaut und wieder abbaut, wie stark der Wirkstoffgehalt von Cannabis schwanken kann oder wie lange Cannabis direkt und nachwirkend die Fahrsicherheit beeinträchtigt, kann auch nicht verlässlich einschätzen, ab wann wieder sicher gefahren werden kann. Darauf aufbauend muss man wissen, wie Alkohol oder Cannabis die eigene Wahrnehmung, Reaktion und Risikobereitschaft verändern. Und man muss die Entscheidung, nicht zu fahren, auch dann umsetzen können, wenn man bereits berauscht ist und das eigene Urteilsvermögen nachlässt. Davon zu unterscheiden ist die Trennbereitschaft, also der grundsätzliche Wille, nicht unter Einfluss zu fahren. Erst wenn beides gegeben ist, gilt das Trennen als hinreichend sicher. In der MPU wird das Trennvermögen immer dann geprüft, wenn jemand kontrolliert trinken oder kontrolliert Cannabis konsumieren möchte. Dann muss nachvollziehbar werden, wie Konsum und Fahren künftig zuverlässig auseinandergehalten werden, etwa durch feste Regeln und vorausschauende Planung.
Mehr dazu im Ratgeber: wann eine MPU ohne Abstinenz möglich ist.