Auch dieser Begriff wird in den Beurteilungskriterien und seit 2026 in den Begutachtungsleitlinien verwendet und gilt für Alkohol und Cannabis gleichermaßen. Zusammen mit dem Trennvermögen, also der Fähigkeit zu trennen, bildet sie das sogenannte Trennverhalten. Wer weiß, dass er nicht mehr fahren sollte, es aber trotzdem tut, weil der Weg kurz ist, hat kein Problem mit dem Können, sondern mit der Bereitschaft. Die Trennbereitschaft hängt deshalb eng mit Einstellungen und Motiven zusammen: wie verbindlich jemand Regeln nimmt, wie er Risiken bewertet und wie leicht er sich von Bequemlichkeit oder dem Umfeld beeinflussen lässt. Die Begutachtungsleitlinien verlangen, dass sich das Verhalten an den rechtlich geltenden Grenzwerten ausrichtet. Wir raten unseren Klienten zu einer klaren Null-Toleranz-Regel: Wer konsumiert hat, fährt nicht, auch nicht nach einem einzigen Glas oder Joint und auch nicht für eine kurze Strecke. Dazu gehört, bei Anlässen mit Konsum schon vorher festzulegen, wie man nach Hause kommt. In der MPU wird sie, wie das Trennvermögen, geprüft, wenn jemand kontrolliert trinken oder kontrolliert Cannabis konsumieren möchte. Entscheidend ist dabei eine Haltung aus eigener Überzeugung, nicht nur aus Angst vor Strafe.
Mehr dazu im Ratgeber: wann eine MPU ohne Abstinenz möglich ist.