Fahrerlaubnisbehörde ist der Begriff aus dem Gesetz, Führerscheinstelle oder Straßenverkehrsamt sind die gebräuchlichen Namen für dieselbe Stelle. Welche Verwaltung das konkret ist, legt jedes Bundesland selbst fest. Zuständig ist die Behörde am Hauptwohnsitz. Für das MPU-Verfahren ist sie die zentrale Stelle. Erfährt sie von Tatsachen, die Zweifel an der Fahreignung begründen, etwa durch eine Mitteilung der Polizei, geht sie dem nach. Sie legt in der MPU-Anordnung fest, welche Frage die Begutachtung klären soll, setzt die Frist und stellt die Unterlagen zusammen, die an die Begutachtungsstelle gehen und die man vorher einsehen kann. Nach der Begutachtung entscheidet sie, ob jemand den Führerschein behält, zurückbekommt oder verliert. Wichtig ist die Abgrenzung zum Strafgericht: Nach einer Straftat wie einer Trunkenheitsfahrt entzieht häufig das Gericht den Führerschein und setzt eine Sperrfrist fest. Einen neuen Führerschein erteilt aber nie das Gericht, sondern immer die Fahrerlaubnisbehörde, und erst bei ihr stellt sich die Frage nach der MPU. Auch im Punktesystem ist sie in der Praxis die Stelle, die bei acht Punkten den Führerschein entzieht.
Mehr dazu im Ratgeber: wann sich die Führerscheinstelle meldet.