Umgangssprachlich spricht man vom Führerscheinentzug. Genau genommen wird aber nicht der Führerschein entzogen, sondern die Fahrerlaubnis, also die Berechtigung zu fahren. Der Führerschein ist nur das Dokument dazu und muss nach der Entziehung abgegeben werden. Entziehen kann das Strafgericht nach einer Straftat im Straßenverkehr, etwa einer Trunkenheitsfahrt. Es legt dann zusätzlich eine Sperrfrist fest, vor deren Ablauf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Entziehen kann aber auch die Fahrerlaubnisbehörde, wenn sich jemand als ungeeignet erweist, etwa nach einem negativen MPU-Gutachten oder bei acht Punkten. Nimmt die Polizei den Führerschein direkt nach der Tat ab, ist das zunächst nur eine vorläufige Maßnahme bis zur Entscheidung des Gerichts. Fahren darf man in dieser Zeit trotzdem nicht. Von der Entziehung zu unterscheiden ist das Fahrverbot: Dabei bleibt die Fahrerlaubnis bestehen, und man bekommt den Führerschein nach einem bis höchstens sechs Monaten zurück. Nach einer Entziehung muss man dagegen die Neuerteilung beantragen, und dabei wird häufig eine MPU verlangt.
Mehr dazu im Ratgeber: wie du den Führerschein nach der MPU zurückbekommst.